Herr Ing. Wolfgang Hackenauer, MSc
Netzwerkpartner, Produktmanagement Umwelt
27.10.2010
Europa forciert nunmehr eine integrierte und nachhaltige Produktpolitik. Die EU-Rahmenrichtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (kurz: Ökodesign-Richtlinie) gibt der EU-Kommission die Möglichkeit, für Produkte und deren umweltrelevanten Eigenschaften Mindestanforderungen festzulegen. Die dabei verfolgten Prinzipien beruhen auf den Grundsätzen und dem Instrumentarium der CE-Kennzeichnung.
Die Ökodesign-Richtlinie bildet in der EU seit 2005 den Rechtsrahmen für umweltbezogene Mindestanforderungen an bestimmte Produkte. In Österreich wurde sie durch die Ökodesign-Verordnung 2007 (ODV 2007) umgesetzt, die seit 10. August 2007 in Kraft ist.
Betrachtet wird der gesamte Produktlebenszyklus von der Auswahl des Rohmaterials über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung. Die Umweltauswirkungen werden ebenfalls umfassend gesehen (Ressourcen-, Energieverbrauch, Emissionen, Rezyklierbarkeit, Abfälle, …). Diese Gesichtspunkte beeinflussen den Produktentwurf genauso wie z.B. sicherheitstechnische Erfordernisse.
Neue verbindliche Vorgaben sind wichtige Parameter für die Produktentwicklung, z.B. bei der Wahl konstruktiver Lösungen. Sie führen auch zur Veränderung bestehender Produktpaletten.
Ing. Wolfgang Hackenauer, MSc
Produktmanagement Umwelt
E-Mail: wolfgang.hackenauer@qualityaustria.com
Die Festlegung von neuen, je nach Produktgruppe unterschiedlichen Anforderungen bleibt den "Durchführungsmaßnahmen" vorbehalten. Diese Verordnungen der EU-Kommission sind für Waren, die im EWR in Verkehr gebracht werden, verbindlich.
Die Ökodesign-Richtlinie zählt zu jenen Herstellerrichtlinien, die für den Nachweis der Einhaltung von EU-Bestimmungen (Konformitätsbewertung) die CE-Kennzeichnung verwenden.

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