Energieeffizienz – Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie in Österreich
27.10.2010

Energieeffizienz – Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie in Österreich

27.10.2010
Europa forciert nunmehr eine integrierte und nachhaltige Produktpolitik. Die EU-Rahmenrichtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (kurz: Ökodesign-Richtlinie) gibt der EU-Kommission die Möglichkeit, für Produkte und deren umweltrelevanten Eigenschaften Mindestanforderungen festzulegen. Die dabei verfolgten Prinzipien beruhen auf den Grundsätzen und dem Instrumentarium der CE-Kennzeichnung.

Die Ökodesign-Richtlinie bildet in der EU seit 2005 den Rechtsrahmen für umweltbezogene Mindestanforderungen an bestimmte Produkte. In Österreich wurde sie durch die Ökodesign-Verordnung 2007 (ODV 2007) umgesetzt, die seit 10. August 2007 in Kraft ist.

Betrachtet wird der gesamte Produktlebenszyklus von der Auswahl des Rohmaterials über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung. Die Umweltauswirkungen werden ebenfalls umfassend gesehen (Ressourcen-, Energieverbrauch, Emissionen, Rezyklierbarkeit, Abfälle, …). Diese Gesichtspunkte beeinflussen den Produktentwurf genauso wie z.B. sicherheitstechnische Erfordernisse.

Neue verbindliche Vorgaben sind wichtige Parameter für die Produktentwicklung, z.B. bei der Wahl konstruktiver Lösungen. Sie führen auch zur Veränderung bestehender Produktpaletten.

Auswahlkriterien für Produktkategorien

  • Der Gebrauch der Produkte muss den Energieverbrauch in irgendeiner Weise beeinflussen.
  • Das Verkaufs- und Handelsvolumen der Produktgruppe auf dem Binnenmarkt muss erheblich sein (Richtwert: 200.000 Stück/Jahr).
  • Die Produkte müssen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
  • Für die Umweltverträglichkeit muss ein deutliches Verbesserungspotenzial bestehen.
  • Verkehrsmittel sind generell von der Richtlinie nicht erfasst.

Die Festlegung von neuen, je nach Produktgruppe unterschiedlichen Anforderungen bleibt den "Durchführungsmaßnahmen" vorbehalten. Diese Verordnungen der EU-Kommission sind für Waren, die im EWR in Verkehr gebracht werden, verbindlich.

Die Ökodesign-Richtlinie zählt zu jenen Herstellerrichtlinien, die für den Nachweis der Einhaltung von EU-Bestimmungen (Konformitätsbewertung) die CE-Kennzeichnung verwenden.

Was muss ein Hersteller tun?

  • Bei der Produktentwicklung, die in den Durchführungsmaßnahmen festgelegten Ökodesign-Anforderungen berücksichtigen
  • Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und technische Unterlagen erstellen
  • Die EG-Konformitätserklärung ausstellen  
  • Unterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahren
  • Verbraucher informieren
  • usw.
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Herr Ing. Wolfgang Hackenauer, MSc

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