Herr Dipl.-Ing. Helmut Kern
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Die europäische Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) legt Mindestanforderungen an die Sicherheit von Maschinen fest.
Das CE-Kennzeichen ist das sichtbare Merkmal, dass die Maschine, diesen Anforderungen entspricht. Neben Maschinen im engeren Sinn fallen unter anderem auch sogenannte „unvollständige“ Maschinen, Lastaufnahmemittel, Lastanschlagmittel und auswechselbare Ausrüstungen unter die Regelungen der Maschinenrichtlinie.
Das Seminar richtet sich an Hersteller, Erzeuger für den Eigengebrauch, aber auch an Betreiber von Anlagen.
Termin
06. Februar 2012, Quality Austria, Linz
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Voraussetzungen
keine
Zielgruppe
Inhalte

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