Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung
06.02.2012

Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung

Die europäische Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) legt Mindestanforderungen an die Sicherheit von Maschinen fest.

Das CE-Kennzeichen ist das sichtbare Merkmal, dass die Maschine, diesen Anforderungen entspricht. Neben Maschinen im engeren Sinn fallen unter anderem auch sogenannte „unvollständige“ Maschinen, Lastaufnahmemittel, Lastanschlagmittel und auswechselbare Ausrüstungen unter die Regelungen der Maschinenrichtlinie.

Das Seminar richtet sich an Hersteller, Erzeuger für den Eigengebrauch, aber auch an Betreiber von Anlagen.

Termin
06. Februar 2012, Quality Austria, Linz

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Voraussetzungen
keine

Zielgruppe

  • Firmeninhaber/Gechäftsführer
  • Konstruktions- /Entwicklungsleiter
  • Betriebsleiter
  • Sicherheitsfachkräfte

Inhalte

  • EU-Richtlinien und die CE-Kennzeichnung
  • Bedeutung und Anwendung der Maschinenrichtline
  • Inhalt der Maschinenrichtlinie
  • Verpflichtungen des „Inverkehrbringers“ und des Betreibers
  • Rechtliche Auswirkungen unrechtmäßiger Anwendungen
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • erforderliche Sicherheitsdokumentationen
  • Normen und Stand der Technik
0 Kurs(e) € 0,00
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Gesamt(excl. MwSt.) € 0,00
 

Kontakte

Herr Dipl.-Ing. Helmut Kern

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