Aus- und Weiterbildung: Nationaler Qualifikationsrahmen in Kraft getreten
Am 15. März 2016 ist der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) in Kraft getreten. Der NQR regelt die Zuordnung von Aus- und Weiterbildungen zu acht Niveaus und schafft damit Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen. Damit werden alle Bildungsbereiche analog dem Europäischen Qualifikationsrahmen einer Stufe zugeordnet.
Die Zuordnung erfolgt auf Basis von Lernergebnissen, die über Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen definiert werden. So sind z. B. die akademischen Abschlüsse per Gesetz den Stufen 6 (Bachelor), 7 (Master- bzw. Diplomstudium) und 8 (Doktorat bzw. PhD) zugeordnet.
Allgemeine Zuordnungsansuchen werden von der NQR-Koordinierungsstelle (in Österreich ist das der Österreichische Austauschdienst – ÖAD) nach formaler und inhaltlicher Prüfung bearbeitet.
Sowohl die ISO 9001 als auch ganz speziell die ISO 29990 verwenden den Begriff der Kompetenzen und sind damit eine sehr gut geeignete Basis für diese Zuordnungen. Für weitere Informationen zum Thema NQR steht Ihnen Herr Georg Smolek sehr gerne zur Verfügung.
Für viele Bildungseinrichtungen ist eine Ö-Cert Registrierung wichtig.
Obwohl die Registrierung relativ einfach durchzuführen ist, gibt es dabei ein paar Punkte, die beachtet werden müssen. Wenn eine Organisation in diesem Zusammenhang Unterstützung braucht, steht Herr Georg Smolek hier sehr gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.