26. Jul 2016

Integriertes Managementsystem

Bestimmung der erforderlichen Kompetenz

Allgemeines

Eine wesentliche Anforderung der ISO 9001:2015 ist es, die Kompetenz jener Personen zu bestimmen, die Tätigkeiten verrichten, welche die Qualitätsleistung der Organisation beeinflussen. Dieser Abschnitt ist als Anforderung gegenüber der ISO 9001:2008 nicht neu. Es hat sich der Zugang geändert.

Der Fokus liegt nun nicht auf der Qualifikation, also einem in der Vergangenheit ausgestelltem Zeugnis als Nachweis von Wissen und Fertigkeiten, sondern darauf, diese in der aktuellen Situation anwenden zu können, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen (siehe Koubek, S. 143). Die ISO 14001:2015 legt den Fokus naturgemäß auf die zu erzielenden Umweltleistungen der Organisation. Was muss nun aufgrund des geänderten Zuganges bei der Umsetzung beachtet werden?

Die ISO 9000:2015 (Qualitätsmanagementsysteme – Grundlagen und Begriffe) definiert wie folgt:

Kompetenz (3.10.4)
FähigkeitWissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen.
Der Begriff Fähigkeit ist zwar definiert, bezieht sich aber auf die Eignung eines Objektes. Wissen und Fertigkeiten sind nicht definiert. Der Begriff Ergebnis ist dann gleich mit mehreren zugehörigen Begriffen verknüpft (z.B. Leistung, Ziel, Effizienz, Erfolg, usw.). In weiterer Folge wird Wissen in Zusammenhang mit handlungs- und entscheidungsrelevanten Informationen (dokumentierte Informationen) verstanden.


Was fordert die ISO 9001:2015 nun konkret (7.2)?

Die Organisation muss:

  • a) für Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, welche die Leistung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems beeinflussen, die erforderliche Kompetenz bestimmen;
  • b) sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind;
  • c) wo zutreffend, Maßnahmen einleiten, um die benötigte Kompetenz zu erwerben, und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu bewerten;
  • d) angemessene dokumentierte Informationen als Nachweis der Kompetenz aufbewahren.  

 

Was fordert im Vergleich die ISO 14001:2014 (7.2)?

Die Organisation muss:

  • a) für Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, welche die Umweltleistung der Organisation und ihre Fähigkeit, ihre bindenden Verpflichtungen zu erfüllen, beeinflussen, die erforderliche Kompetenz bestimmen;
  • b) sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind;
  • c) mit ihren Umweltaspekten und ihrem Umweltmanagementsystem verbundenen Schulungsbedarf bestimmen;
  • d) wenn erforderlich, Maßnahmen einleiten, um die benötigte Kompetenz zu erwerben und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen bewerten.  

Die Forderungen sind fast deckungsgleich. Die ISO 14001:2015 bringt noch die Erfüllung der bindenden Verpflichtungen sowie die Umweltaspekte in die Mussanforderungen ein. Ist aber auch noch nicht ausreichend konkret. Hilfreicher ist der Anhang der ISO 14001:2015 – A.7.2. Dieser ist aber als informativ zu betrachten.


Erkenntnisse aus dem Anhang der ISO 14001:2015

Die Kompetenzanforderungen gelten für Personen (neben der Beeinflussung der Umweltleistung):

  • a) von deren Arbeit eine bedeutende Umweltauswirkung ausgehen kann;
  • b) denen Verantwortlichkeit für das Umweltmanagementsystem zugewiesen wurde, einschließlich jenen:

    • 1) die Umweltauswirkungen oder bindende Verpflichtungen bestimmen und bewerten;
    • 2) die zum Erreichen eines Umweltziels beitragen;
    • 3) die auf Notfallsituationen reagieren;
    • 4) die interne Audits durchführen;
    • 5) welche die Bewertung der Einhaltung von Verpflichtungen durchführen.

Auf dieser Basis können auch Tätigkeiten mit Beeinflussung der Qualitätsleistung der Organisation bestimmt werden.

 

Schrittweise Umsetzung der Forderungen

Folgende Vorgehensweise könnte angedacht werden:

  1. Bestimmung der Tätigkeiten (das Ergebis wäre z.B. eine Liste der ermittelten Tätigkeiten)
  2. Festlegung der beabsichtigten (geplanten) Ergebnisse (diese sind den Tätigkeiten zugeordnet)
  3. Bestimmung des benötigten Wissens (siehe auch Bezug zu Wissen der Organisation)
  4. Bestimmung spezieller Fertigkeiten (mit Bezug zu den Tätigkeiten)
  5. Festlegung der erforderlichen Kompetenz unter Berücksichtigung von Ausbildung, Schulung und Erfahrung Wenn erforderlich sind nach der „Kompetenzplanung“ Maßnahmen einzuleiten um die benötigte Kompetenz zu erwerben und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zu bewerten.

 

Erkenntnisse und Feststellungen

  • Aufgrund der verwendeten Begrifflichkeiten wie Kompetenz (ist auch schon mehrfach belegt), Wissen, Fähigkeit, Ausbildung, Schulung sowie Erfahrung kommt es oftmals zu Irritationen
  • Ein gemeinsames Verständnis zu finden ist wichtig (um Irritationen aufzulösen)
  • Das Thema kann nicht mit Stellen-, Funktions-, Arbeits- bzw. Tätigkeitsbeschreibungen alleine gelöst werden. In diesen Dokumenten ist dann meist das Ergebnis der Kompetenzbestimmung angeführt. Die oben beschriebenen Schritte sind somit nicht nachvollziehbar (Bestimmung der Tätigkeiten, Festlegung des beabsichtigten Ergebnisses, Bestimmung des benötigten Wissens, usw.)
  • Die Kompetenzbestimmung ist auch für Personen gedacht, die im Auftrag des Unternehmens tätig werden (Stellenbeschreibungen sind da eher nicht geeignet, sehr wohl aber Funktionsbeschreibungen – z.B. für Personen denen Verantwortlichkeit für das Umweltmanagementsystem zugewiesen wurde)

Autor

Netzwerkpartner*in

Herr Ing. Wolfgang Hackenauer, MSc

Netzwerkpartner, Produktexperte Umwelt und Energie

Ansprechpartner

Team

quadratisches Portraitbild von Axel Dick

Herr DI Axel Dick, MSc

Prokurist Leitung Business Development Umwelt und Energie, ESG

Team

Frau Mag. Dr. Anni Koubek

Prokuristin Branchenmanagement Medizinprodukte

Netzwerkpartner*in

Portraintfoto von Johann Russegger

Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Johann Russegger, MBA

Netzwerkpartner, Produktexperte Trainings Integriertes Managementsystem, Qualität

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