Maßgeschneiderte Produkte für besondere Branchen
Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken nach EN 1090
Die aktuelle Version der EN 1090-1 ist in Österreich am 1. März 2012 in Kraft getreten. Sie verpflichtet – wie auch alle vorangegangenen Ausgaben – die betroffenen metallverarbeitenden Betriebe zur Erstellung von Konformitätserklärungen für ihre Produkte sowie zu deren CE-Kennzeichnung.
Diese Verpflichtung trifft alle Unternehmen, die derartige Produkte fertigen. In Zusammenhang damit schreibt die Norm eine verpflichtende Zertifizierung der „werkseigenen Produktionskontrolle“, also ein gewisses Qualitätsmanagementsystem im Betrieb vor.
Nach ÖNORM EN 1090 ist nachzuweisen, dass alle tragenden Bauteile entsprechend den jeweils gestellten Anforderungen und den damit verknüpften Ausführungsklassen produziert werden. Damit sind die wesentlichen Geschäftsfelder im Stahl- und Aluminiumbau erfasst
- Beschaffung
- Fertigung in der Werkstatt
- Untervergabe
- Anweisung für die Montage
Falls auch Konstruktion und Bemessung zu den Unternehmensbereichen zählen, werden diese in die Zertifizierung mit einbezogen. Die Festlegungen in ÖNORM EN 1090 gelten auch für alle tragenden Verbundkonstruktionen aus Stahl und Beton.
Die qualityaustria Zertifikate sind abgestimmt auf die Anforderungen an die produzierten Bauteile und werden somit maßgeschneidert auf das jeweilige Unternehmen ausgestellt.
Unabhängig von der Betriebsgröße, der Art der produzierten Bauteile und der regionalen Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten innerhalb des EWRs unterliegen sämtliche Stahl- und Aluminiumbaubetriebe den Regelungen von EN 1090 für tragende Konstruktionen. Diese können Gesamtbauwerke sein oder als Einzelteile in übergeordnete Tragsysteme integriert werden. Von der Regelung sind alle Bereiche des Bauwesens umfasst, wie z. B.:
- Hochbau
- Industriebau
- Kraftwerksbau
- Brückenbau
- Regalbau
- Fassadenbau
- Geländerbau
- Bühnenbau
- Rohrleitungen
ÖNORM EN 1090 – Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
- Teil 1: Konformitätsverfahren für tragende Bauteile
- Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
- Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken
- Teil 4: Technische Anforderungen an kaltgeformte Bauelemente aus Stahl
- Teil 5: Technische Anforderungen an kaltgeformte Bauelemente aus Aluminium
Erhebung des Ist-Zustandes
In der optionalen qualityaustria Statusfeststellung wird vor Ort grundsätzlich der Qualifizierungsstand des Unternehmens in Bezug auf die Erfüllung der Forderungen nach EN 1090 erhoben. Im Rahmen der Statusfeststellung erhält man die Hinweise, in welcher Beziehung gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
Zertifizierungsaudit / Erstinspektion
Das qualityaustria Zertifizierungsaudit wird nach einem gemeinsam erstellten Auditplan vor Ort durchgeführt. Es werden sämtliche Unternehmensbereiche (z. B. Beschaffung, Fertigung in der Werkstatt, Untervergabe, Anweisungen für die Montage, ggf. Konstruktion und Bemessung) unter besonderer Berücksichtigung der werkseigenen Produktionskontrolle und des Umgangs mit den beantragten Ausführungsklassen überprüft.
Die Auditoren gehen dabei an den jeweiligen Ort des unmittelbaren Geschehens. Anhand von ausgewählten Proben wird unter Einbindung der jeweils verantwortlichen Mitarbeiter die Erstinspektion durchgeführt. Ziel ist die Feststellung der Konformität der Unternehmensprozesse mit den Vorgaben der zutreffenden Teile der Reihe ÖNORM EN 1090. Die Konformitätsfeststellung berechtigt dazu, an den hergestellten Produkten das CE-Zeichen anzubringen.
Entsprechend EN 1090 sind nach der Ausstellung des Zertifikats von der Zertifizierungsstelle Überwachungen durchzuführen. Deren Intervalle sind gestaffelt und richten sich nach den Ausführungsklassen der im Unternehmen erzeugten Produkte. Die qualityaustria Überwachungen orientieren sich an den der Zertifizierung zugrundeliegenden Rahmenbedingungen.
Für den Bereich der EN 1090 ist die Quality Austria auf Grund der einschlägigen Akkreditierung durch das BMDW als notifizierte Stelle nach den Regeln der Europäischen Bauproduktenrichtlinie in die „NANDO“-Liste eingetragen.