07. Dez 2016

Konformitäts­bescheinigung für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen

Es ist nach Freigabe durch die ERA (European Railway Agentur) möglich, sich bereits jetzt die Konformität des Instandhaltungs- Managementsystems im Sinne der neu erschienen EU-Richtlinie 2016/798 Anhang III und analog der Verordnung 445/2011 bescheinigen zu lassen. Dies wird als anrechenbare, agierende Vorleistung zu einer kommenden Anpassung der bisher für Güterwagen geltenden Verordnung für alle Schienenfahrzeuge gewertet und zeichnet schon heute jene Unternehmen aus, welche sich dieser normierenden und sicherheitsrelevanten Instandhaltungsnachweisführung unterziehen.

Einer der ersten Unternehmen war die Abteilung CFL/TM (Trains et Matériel), eine Abteilung der luxemburgischen Eisenbahn (CFL).

 

ECM Konformitätsbewertung des Instandhaltungsmanagements von Schienenfahrzeugen

In seiner Rolle als Halter und Instandhalter von Fahrzeugen nimmt die Abteilung CFL/TM (Trains et Matériel), eine Abteilung der luxemburgischen Eisenbahn (CFL), im Personenverkehr die Rolle der Instandhaltungsverantwortlichen Stelle (Entity in Charge of Maintenance, ECM) für die dort in Verwendung stehenden und instandgehaltenen Schienenfahrzeuge (Loks, Triebzüge, Doppelstockwagen und Sonderfahrzeuge) ein. Damit trägt die Abteilung CFL/TM auch die Verantwortung für den sicheren Betriebszustand der Fahrzeuge.

Um eine optimale Vorbereitung für eine spätere Zertifizierungspflicht zu gewährleisten, hat sich die Abteilung TM bereits 2012 als Ziel gesetzt, die Anforderungen der ECM-EU Verordnung 445/2011 freiwillig und sinngemäß für andere Fahrzeugarten als Güterwagen anzuwenden und sich die Konformität ihres Instandhaltungssystems bescheinigen zu lassen. In Kooperation mit dem dafür akkreditieren Unternehmen Quality Austria sollten in mehreren Audits die Potentiale zu den derzeit geltenden und anzuwendenden ECM Anforderungen festgestellt werden.

Der Weg zum Erfolg

Seit 2012 gab es dazu jährliche Kurzaudits, sowie Ende September 2016 das endgültige ECM Konformitätsaudit betreffend das vier ECM-Funktionen umfassende Instandhaltungssystem:

  • Funktion I: Managementfunktion
  • Funktion II: Instandhaltungsentwicklungsfunktion
  • Funktion III: Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion
  • Funktion IV: Instandhaltungserbringungsfunktion

Abbildung: Übersicht im Organigramm

Schwerpunkte

Aufgrund der durch Quality Austria festgestellten Potentiale wurden mehrere Arbeitsblöcke definiert, welche unter der Leitung des QSIE Teams in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwortlichen im Laufe der Jahre abgearbeitet wurden. Die wichtigsten und umfangreichsten Arbeitsblöcke waren:

  • Analyse der ca. 160 Bewertungskriterien aus Anhang III der ECM Verordnung und Referenzen auf bereits bestehende Prozesse in der Abteilung TM: Funktion I - IV: Abgleich der Anforderungen aus Verordnung 445/2011/EG mit Anforderungen aus VO (EU) 1158/2010 (CSM) und bestehenden QMS, SMS Eisenbahnsicherheit oder anderen CFL Prozessen
  • Aufstellung eines zusammenfassenden ECM Handbuchs als geeignetste Dokumentationsform neben der bestehenden Dokumentation der Managementsysteme SMS Eisenbahnsicherheit und des QMS nach ISO 9001. Dieses  ECM Handbuch dient als Referenzdokumentation für das Instandhaltungssystem.
  • Risikobewertung der Instandhaltungsrisiken und Definition von angemessenen Reduzierungsmaßnahmen.
  • Definition, Ermittlung und Kennzeichnen der sicherheitsrelevanten Komponenten zum sicheren Dienstleister- und Lieferantenmanagement (der Auftraggeber behält stets die Gesamtverantwortung für delegierte Aufgaben).
  • Analyse und Umsetzung aller festgestellten Nicht-Konformitäten und Hinweise der Vorjahre aus den Audits.

 

Das ECM-Konformitätsaudit wurde im September 2016 durch qualityaustria Netzwerkpartner und Produktexperten Friedrich Papacek von der Quality Austria durchgeführt. Die auditierten Prozessverantwortlichen und Mitarbeiter konnten, durch Vorlegen aller geforderten Nachweise samt Antworten, dem Auditor die ECM-konforme Umsetzung der Anforderungen samt der darin fixierten Arbeitsabläufen nachweisen. Somit konnte die ECM Konformität analog VO (EU) 445/2011, bzw. des Anhangs III der EU-Richtlinie 2016/798, der gesamten Abteilung TM  bestätigt werden. Zum Abschluss bedankte sich die Abteilungsleitung TM bei allen am Audit Beteiligten, sowie dem gesamten Personal der Abteilung für Ihren permanenten Einsatz zur Erhöhung der Eisenbahnsicherheit und zum Erreichen der ECM Konformität.

Ansprechpartner

Netzwerkpartner*in

Herr Ing. Mag. (FH) Wolfgang Pölz, MSc, MBA

Netzwerkpartner, Produktexperte International Railway Industry Standard (IRIS) und ISO/TS 22163

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