Ein fachkundiger Auditor bzw. eine fachkundige Auditorin führt das Audit in Form eines Workshops mit einer Gruppe von relevanten Personen im Unternehmen durch. Die Gruppe der Teilnehmer*innen sollte ca. 5 Personen umfassen. Die Teilnehmer*innen werden vom Unternehmen festgelegt.
Der*die Auditor*in moderiert die Fragen aus der Checkliste und übernimmt die Antworten in die Checkliste. Die Bewertung des Erfüllungsgrades erfolgt durch die Gruppe. Am Ende des Audits steht eine priorisierte Übersichtsliste auf Basis der Checkliste zur Verfügung. Es gibt somit einen Überblick über den Status der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zum ArbeitnehmerInnenschutz (ASchG). Die erarbeitete Checkliste bleibt beim Kunden bzw. bei der Kundin.
- Sicherheit über den Status der Erfüllung der wichtigsten rechtlichen Anforderungen zum ArbeitnehmerInnenschutz
- Basis für die Ableitung von Folgemaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation
- Basis für den Aufbau eines nachhaltigen Arbeitssicherheitsmanagements
- Erhöhte Rechtssicherheit für die Verantwortlichen zum ArbeitnehmerInnenschutz im Unternehmen
- Bestimmung des Ist-Zustandes bzgl. Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften
- Priorisierung der Handlungsfelder
- Schaffung von Bewusstsein zum Thema ArbeitnehmerInnenschutz bei den Teilnehmer*innen
Alle Unternehmen, welche sich im ArbeitnehmerInnenschutz verbessern wollen und dazu ihren momentanen Umsetzungsstand bestimmen wollen
Ausgehend von den relevanten Strafbestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) wird ein Bogen über die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zum ArbeitnehmerInnenschutz gespannt:
- Risikobestimmung im Hinblick auf die Strafbestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Allgemeine Rechtsgrundlagen
- Kompetenz, Unterweisung, Information
- Arbeitsmittel
- Arbeitsstoffe
- Arbeitsstätte
- Arbeitsplatzevaluierung
- Persönliche Schutzausrüstung
- Koordination, Überlassung, Meldepflichten
- Prüfpflicht Arbeitsmittel