Die qualityaustria Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden von vielen Stellen mit Förderungen unterstützt. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, diese Förderungen persönlich an den für sie zuständigen Stellen zu beantragen.
Förderungseinrichtungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewährleistung der Angaben):
Förderung von Unternehmen – Bildungsfreibetrag
Seit 01.01.2002 kann der Bildungsfreibetrag mit max. 20% für außer- und innerbetriebliche Ausbildungskosten geltend gemacht werden. Details finden Sie unter www.wko.at.
Förderung von Unternehmen – Qualifizierungsverbünde
Ein Qualifizierungsverbund ist ein Zusammenschluss von mindestens drei von einander unabhängigen Unternehmen einer Region oder Branche, die in Kooperation zielgerichtete Maßnahmen für ihre Beschäftigten durchführen.
Die Höhe der anerkennbaren Kursgebühren beträgt max. € 10.000,– pro Teilnehmer und Begehren. Bei Qualifizierungsmaßnahmen, die länger als 2 Jahre dauern, erhöht sich diese Obergrenze um 50%. Details finden Sie unter www.qvb.at.
Förderung von Personen – Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Die Förderung beträgt bis zu 3/4 der Ausbildungskosten, wobei die anerkennbaren Kursgebühren mit max. € 10.000,– je Teilnehmer und Begehren festgelegt ist. Details finden Sie unter: www.ams.at/sfn/14183.html
Förderstellen in den Bundesländern
Alle Bundesländer
www.ams.or.at
www.kursfoerderung.at
Burgenland
www.burgenland.at
Niederösterreich
www.noe.gv.at
Oberösterreich
www.land-oberoesterreich.gv.at
www.qvb.at
Salzburg
www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
Steiermark
Steirische Wirtschaftsförderung
www.sfg.at
Tirol
www.tirol.gv.at
www.bildungsgeld.at
www.qvb.at
Vorarlberg
Wirtschaftsstandort Vorarlberg GmbH
www.bildungszuschuss.at
Wien
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF)
www.waff.at

