Sustainability und ESG Management

DESIGN FOR ALL – Digital Accessibility

Motivation und Nutzen

Ende 2016 wurde die EU-Richtlinie 2102 ratifiziert. Die nationale Umsetzung erfolgt über das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BGBl. I Nr. 59/2019). Ziel ist die Harmonisierung der Barrierefreiheit von Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Europa. Betroffen sind in der Folge alle öffentlichen Stellen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie Verbände, die aus einer oder mehrerer solcher Körperschaften oder Einrichtungen bestehen – sofern diese Verbände im allgemeinen Interesse liegende Aufgaben erfüllen.

Viele Menschen benötigen assistive Technologien wie beispielsweise Geräte für Sehbeeinträchtigte, Rollstühle oder Hörgeräte. Hinzu kommen Einschränkungen im Alter, sprachliche Barrieren und Unfälle. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt fest, dass mindestens 15% der Weltbevölkerung von einer Behinderung betroffen sind – mehr als eine Milliarde Menschen – wobei sich die Zahl bis 2050 auf 2 Milliarden verdoppeln wird. Das Verständnis von Behinderung entwickelt sich dabei weg von einer physischen oder medizinischen Perspektive hin zu einer Sichtweise, die den physischen, sozialen und politischen Kontext einer Person berücksichtigt.

Disability Management hat nicht nur finanzielle Vorteile für Mitarbeitende und Kund*innen mit und ohne Behinderung, sondern die strategische Verankerung von Barrierefreiheit steigert die Attraktivität von Unternehmen in der Öffentlichkeit. Nicht zu vernachlässigen ist die hohe Kaufkraft von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die einem Unternehmen verloren geht, wenn eine Website oder ein Onlineshop nicht zugänglich sind.

Es geht nicht nur darum, ein baulich barrierefreies Unternehmen zu sein, sondern intern und extern über alle Unternehmensbereiche hinweg dynamisch auf die volatile, unsichere, komplexe und mehrdeutige (VUCA) Welt reagieren und agieren zu können.

Ziele
  • Nachweisliche Übereinstimmung der Websites und mobilen Applikationen mit den Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit
  • Wahrnehmung der sozialen Verantwortung (Corporate Social Responsibility)
  • Reduktion des Risikos, wegen Diskriminierung einen damit einhergehenden Image-Schaden zu erleiden, oder im Extremfall, Gerichtsverfahren und damit einhergehende Strafkosten bei Nichteinhaltung in bereits verpflichteten öffentlichen Bereichen zu vermeiden.
  • Verbesserung der Online-Erfahrung für alle Benutzer*innen
  • Objektive Begutachtung und Zertifizierung der Barrierefreiheit der Websites und mobilen Applikationen durch eine anerkannte externe Organisation
Zielgruppe
  • Organisationen, die in den Geltungsbereich des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes fallen und damit die Verpflichtung haben, Barrierefreiheit ihrer digitalen Systeme nachzuweisen.
  • Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Dienstleistung sowie soziale Einrichtungen, öffentliche und kommunale Bereiche.
  • Alle Unternehmen und Organisationen, die Websites und mobile Applikationen betreiben.
Anforderungen

Zur Zertifizierung der Barrierefreiheit der Websites und mobilen Applikationen muss eine Organisation folgende Kriterien erfüllen:

  • Überprüfung der vorhandenen digitalen Inhalte auf Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)-Konformität
  • Abbildung der Prozesse des Produktionsablaufs von der Datenquelle bis hin zur Veröffentlichung von barrierefreien digitalen Inhalten
  • Definition von Kontrollpunkten in den Prozessen, Kompetenzen und Zuständigkeiten der handelnden Personen
  • Periodische Evaluierung der Websites, mobilen Applikationen, Prozesse und Erstellung eines Selbstreports
Andere relevante Normen

EU-Richtlinie 2016/2102, Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BGBl. I Nr. 59/2019), ISO/IEC 40500 [Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, WCAG 2.1]

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