28. Apr. 2025

Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

"Arbeit darf nicht krank machen" – Warum wir Arbeitssicherheit neu denken müssen

Welttag als Sensibilisierungskampagne

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dürfen nicht nur am Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, dem 28. April, Thema sein. Dafür sprechen drei klare Gründe: Erstens sind Unternehmen gesetzlich zum Schutz ihrer Mitarbeitenden verpflichtet. Zweitens verursachen Arbeitsunfälle und psychische Belastungen hohe Kosten durch Fehlzeiten. Und drittens stärken gesundheitsfördernde Maßnahmen die Attraktivität der Arbeitgeber*innen – ein echter Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat den Tag ins Leben gerufen, um weltweit sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern. Laut ILO sterben täglich rund 6.000 Menschen an arbeitsbedingten Unfällen oder Krankheiten – ein globales Problem, das Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen betrifft. Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, Mittel und Methoden, die Beschäftigte vor gesundheitlichen und sicherheitsbezogenen Gefährdungen am Arbeitsplatz schützen. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, gesundheitliche Schäden zu reduzieren und die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.

Die Kampagne soll das Bewusstsein für die weltweiten Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schärfen. Sie zeigt auf, wie der Aufbau einer starken Sicherheits- und Gesundheitskultur wesentlich dazu beitragen kann, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu sichern und langfristig zu stärken.

Arbeitssicherheit im Wandel – Neue Herausforderungen für eine alte Pflicht

„Arbeit darf nicht krank machen – weder den Körper (physisch) noch den Kopf (psychisch).“ Dieser Satz klingt selbstverständlich – und doch steht er heute mehr denn je zur Diskussion. Denn die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch: digitaler, flexibler, schneller – aber auch unübersichtlicher, unsicherer, belastender. Arbeitssicherheit muss daher neu gedacht werden: umfassender, ganzheitlicher, smarter, menschlicher.

Mehr als nur Helmpflicht und Sicherheitsschuhe? Die klassische Arbeitssicherheit – und ihre Grenzen

Arbeitssicherheit wurde lange primär physisch gedacht: Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Sicherheitsabstände, Gehörschutz – und das ist auch gut so. Unfälle am Arbeitsplatz und die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist rückläufig. Aber hinter diesen Erfolgen lauern neue Gefahren, die sich nicht mit Schutzkleidung verhindern lassen.
Denn während Maschinen und Geräte sicherer geworden sind, sind es die Menschen nicht zwangsläufig. Psychische Belastungen nehmen zu. Die Digitalisierung bringt zum Beispiel nicht nur Effizienz, sondern auch neue Unsicherheiten. Der Klimawandel stellt ganz reale und neue Anforderungen an den Arbeitsschutz. Neue Stoffe und Verfahren bringen ev. auch neue Gefahren mit sich.
Mit der digitalen Transformation wächst das Themenfeld des Arbeitnehmer*innenschutzes rasant: Mensch-Roboter-Kollaboration (CoBotic), smarte Assistenzsysteme, KI am Arbeitsplatz, Head-Mounted-Systems und intelligente Exoskelette sind nur einige Beispiele dafür.

Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Luxus, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechenden Regelungen sind im Arbeitnehmer*innenschutzgesetz (ASchG) und den zugehörigen Verordnungen verankert. Eine mögliche Gliederung:

  • Unfallverhütung
  • Gesundheitsschutz und Prävention
  • Sozialer Arbeitsschutz

Zur Unfallverhütung zählen beispielsweise Maßnahmen wie Brandschutz oder die Absicherung von Maschinen. Der Gesundheitsschutz umfasst Aspekte wie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, geeignete Beleuchtung oder Lärmschutz. Der soziale Arbeitsschutz schließlich regelt unter anderem gesetzlich vorgeschriebene Pausen, sowie den Schutz von Jugendlichen und werdenden Müttern im Arbeitsumfeld.

Das Arbeitsnehmer*innenschutzgesetz (ASchG) bleibt nicht stehen – es entwickelt sich mit der Arbeitswelt weiter. Ein gutes Beispiel dafür ist die gestiegene Relevanz psychischer Gesundheit: Eine Novelle des ASchG hat schon seit 2013 ausdrücklich festgelegt, dass auch psychische Belastungen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) sein müssen. Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – sind seither verpflichtet, auch psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewerten.

Die Gefährdungsbeurteilung inkl. der Erhebung der psychischen Belastungen ist dabei mehr als nur eine gesetzliche Pflicht: Sie bietet Betrieben die Chance, den aktuellen Zustand der Arbeitsbedingungen zu analysieren und gezielt Maßnahmen zur Verbesserung und Prävention abzuleiten – und somit auch auf die neuen Anforderungen zu reagieren.

Im Zentrum des ganzheitlichen Arbeitsschutzes steht die systematische Erfassung aller potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz – physisch wie psychisch. Ziel ist es, Risiken nicht nur zu erkennen, sondern ihnen mit einem vielschichtigen Maßnahmenpaket in folgender Reihenfolge wirksam zu begegnen:

🔄 Substitution gefährlicher Stoffe und Prozesse
⚙️ Technische Schutzmaßnahmen wie Sicherheitsvorrichtungen, Lüftungen oder Lärmschutz
📋 Organisatorische Maßnahmen, z. B. klare Arbeitsabläufe oder Pausenregelungen
🧑‍🔧 Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wenn andere Mittel nicht ausreichen

Mit dieser Logik kann auch den neuen Herausforderungen in diesem Bereich begegnet werden. Gesundheitsschutz und Prävention sind aber am effektivsten, wenn sie systematisch geplant und umgesetzt werden. Ein systematischer Ansatz, etwa durch ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001, hilft, Sicherheit und Gesundheit nachhaltig zu verankern – anpassungsfähig, ganzheitlich und zukunftsorientiert.

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