04. Mai 2015

Erfüllung der Anforderungen des § 9 Energieeffizienz­gesetz (EEffG)

Ausgangssituation

Vom Ministerium wurde nun festgelegt, wie hinsichtlich der Kombination eines anerkannten Managementsystems inkl. internem Energieaudit mit dem Bestätigungsvermerk umzugehen ist. Da gibt es einige spannende Fragestellungen hinsichtlich der Meldeverpflichtungen bzw. Überprüfung der Qualifikation der internen Energieauditoren.

Gemäß § 9 EEffG können große Unternehmen alternativ zur Durchführung eines externen Energieaudits auch ein Managementsystem (ISO 14001, EMAS oder gleichwertiges, innerstaatlich anerkanntes Umweltmanagementsystem oder Managementsystem) einführen und der Verpflichtung zum Energieaudit in Form eines internen Energieaudits nachkommen, wenn die geforderten Inhalte des § 18 und Anhang III EEffG im Rahmen des Umweltmanagementsystem (UMS) von einem nach § 17 qualifizierten internen Energieauditor erhoben und dokumentiert wurden (Details siehe Downloads).

 

Erkenntnisse

Zur Meldung der Erfüllung der Verpflichtung gemäß § 9 EEffG übermittelt in diesem Fall der interne Energieauditor folgende Dokumente/Informationen an die Energieeffizienzmonitoringstelle:

  1. Zertifikat des Managementsystems
  2. Anwendungsbereich und die Grenzen des Managementsystems (werden Energieverbraucher/-typen/-bereiche vom Energieaudit ausgenommen, ist dies zu begründen)
  3. Inhalt und gewonnene Erkenntnisse im Hinblick auf den Energieverbrauch und potentielle Energieeinsparungen im betrachteten Unternehmen/Konzern (ein Muster dazu wird noch seitens des BMWFW zur Verfügung gestellt)
  4. Bestätigungsvermerk des Managementgutachters/-auditors
  5. Dokumentationshinweis (Kurzbericht/Inhaltsverzeichnis), wo die im EEffG geforderten Inhalte in den Managementdokumentationsunterlagen zu finden sind.

 

Werden der Bestätigungsvermerk des Managementgutachters/-auditors und der Dokumentationshinweis gemeldet, muss - wie oben beschrieben - kein gesonderter Energieauditbericht erstellt werden! Werden diese beide Dokumente allerdings nicht an die Energieeffizienzmonitoringstelle übermittelt, so ist ein ausführlicher Energieauditbericht vom Energieauditor zu erstellen, der die im EEffG geforderten Aktivitäten und Inhalte gemäß § 17 und § 18 EEffG sowie Anhang III dokumentiert und welcher den Vorgaben der EN 16247 Teil 1 entspricht. Auf Nachfrage ist dieser der Energieeffizienzmonitoringstelle zur Verfügung zu stellen.

 

Der Managementgutachter/-auditor kann zur Beurteilung, ob ein interner Energieauditor die Anforderungen nach § 17 EEffG erfüllt:

  • das Register der Monitoringstelle heranziehen oder - falls dieser nicht registriert ist:
  • bei der Monitoringstelle anfragen, ob für den internen Energieauditor eine Qualifizierungsbewertung vorliegt. Falls keine solche Bewertung vorliegt:
  • die Leitlinien der Monitoringstelle zur Beurteilung der Qualifikation von internen Energieauditoren heranziehen und somit die Qualifikation überprüfen.

 

Folgerungen und Erwartungen

Mit dem Bestätigungsvermerk  (durch Umweltgutachter oder  Zertifizierungsauditor) und dem Dokumentationshinweis würde sich das Unternehmen den Energieauditbericht ersparen.

Autor

Netzwerkpartner*in

Herr Ing. Wolfgang Hackenauer, MSc

Netzwerkpartner, Produktexperte Umwelt und Energie

Ansprechpartner

Team

quadratisches Portraitbild von Axel Dick

Herr DI Axel Dick, MSc

Prokurist Leitung Business Development Umwelt und Energie, ESG

Netzwerkpartner*in

Herr Ing. Wolfgang Hackenauer, MSc

Netzwerkpartner, Produktexperte Umwelt und Energie

Netzwerkpartner*in

quadratisches Portraitbild von Peter Sattler

Herr DI Peter Sattler, MAS

Netzwerkpartner, Produktexperte SURE, PEFC CoC und ISO 38200

Weitere News & Events

Immer topaktuell informiert

29. Mrz 2024

ESG-Management

Updates und Neuigkeiten rund um die 3 Säulen der Nachhaltigkeit

Mehr erfahren
28. Mrz 2024

ISO 14001 wird überarbeitet – was erwartet uns?

Neue Revision geplant

Mehr erfahren
26. Mrz 2024

Innovation? Sicher – und mit System

Innovationsmanagement: Kostenloses Webinar und Zertifikatslehrgang

Mehr erfahren
25. Mrz 2024

Machen Sie die Qualifikationen Ihrer Aus- und Weiter­bildungen einzigartig!

Kostenfreies Webinar mit NKS

Mehr erfahren
22. Mrz 2024

Mit System in die Zukunft

Neue qualityaustria Leistungsübersicht 2024 erschienen

Mehr erfahren
20. Mrz 2024

ESG: Must-Have mit Sinn

Warum ESG-Weiterbildung immer wichtiger wird

Mehr erfahren
19. Mrz 2024

OÖG durch Quality Austria zertifiziert

Spitalsträgerin erhält ISO 9001

Mehr erfahren
18. Mrz 2024

Qualitäts-Champion und Qualitäts-Talent ausgezeichnet

29. qualityaustria Forum:

Mehr erfahren
14. Mrz 2024

Im Spannungs­feld zwischen KI und Digitalisierung bleibt die Qualität menschlich

Das war das 29. qualityaustria Forum

Mehr erfahren
08. Mrz 2024

Wissenswertes zu Objectives & Key Results

Definitionen aus der ISO 9000:2015

Mehr erfahren
04. Mrz 2024

Clevere Energiespartipps für zu Hause und für den Arbeitsplatz

Internationaler Energiespartag: 05. März 2024

Mehr erfahren
01. Mrz 2024

Das sind die Finalist*innen unserer Qualitäts-Awards

Wer ist der oder die beste Qualitätsmanager*in des Landes?

Mehr erfahren
+43 732 34 23 22