04. März 2025

Omnibus-Rechtsakt

Sorgfaltspflicht für nachhaltige Beschaffung bleibt bestehen

Am 26. Februar 2025 stellte die EU-Kommission den „Omnibus-Rechtsakt“ vor, der Änderungen und Erleichterungen für Nachhaltigkeitsinitiativen wie die CSRD, CSDDD und die EU-Taxonomie beinhaltet. Nach einer vierwöchigen Konsultationsphase müssen das EU-Parlament und der Rat den Vorschlag im Trilog genehmigen. Danach beginnt die Umsetzung in nationales Recht, die innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein muss. Nationale Gesetze der Mitgliedstaaten und Spezialgesetze wie die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 bleiben gültig und sind nicht Teil der Konsultation. Die Sorgfaltspflicht muss fristgerecht bis zum Ursprung der Lieferkette umgesetzt werden. 

CSDDD: Verzögerung und Entschärfung der Sorgfaltspflichten

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll mit dem Omnibus Verfahren entschärft werden und tritt später in Kraft. Trotz Anpassungen wie verschobenen Berichtspflichten und reduziertem Überwachungsaufwand bleibt die Sorgfaltspflicht bestehen. Die Unternehmen müssen ihr Risikomanagement entsprechend anpassen. 

Transparenz in der Lieferkette bleibt wichtig, besonders für Importprodukte und Waren, die Spezialgesetzen wie der Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 oder der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 unterliegen. Nur so können spezifische Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden. Unternehmen sind bei mangelnder Transparenz und Sorgfaltspflicht angreifbar. Proaktives Handeln ist unerlässlich. 

Unser Tipp: Effiziente Informationsbeschaffung im Einkauf kann Zeit sparen & Compliance sichern

Lassen Sie sich von den neuen EU-Richtlinien (CSDDD, EUDR) nicht überfordern! In der heutigen globalisierten Wirtschaft sind resiliente Lieferketten für Unternehmen von entscheidender Bedeutung.  

Durch effektives Risikomanagement und erhöhte Transparenz können Unternehmen ihre Resilienz stärken und sich besser auf unvorhergesehene Ereignisse vorbereiten. Ein besonderer Fokus auf Tier-N-Bezug hilft dabei, potenzielle Schwachstellen in der Lieferkette frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Zudem tragen Unternehmen durch die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht nicht nur zur eigenen Sicherheit bei, sondern auch zur Einhaltung ethischer Standards. Eine gut durchdachte Lieferkette ermöglicht eine klare Differenzierung am Markt und führt zu einer signifikanten Effizienzsteigerung, was letztlich zu einem Wettbewerbsvorteil führt.

Unser Training hilft Ihnen, Transparenz zu schaffen, Risiken frühzeitig zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Sie erhalten praxisnahe Methoden, um Lieferketten nachhaltig weiterzuentwickeln und Ihre Umweltleistung zu verbessern. 

Trainingstipp:

Lieferkettengesetz: Unternehmerische Sorgfaltspflicht verstehen und erfüllen  

Nächster Termin: 08.09.2025 in Wien

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Herr Mag. Werner Zwingmann

Business Development Umwelt und Energie, CSR, nachhaltige Lieferketten

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