21. Feb 2013

Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

Umweltschäden und Produktrückrufe schaden dem Image am meisten

Die globale Studie der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zeigt, dass Daten- oder Bestechungsskandale die Reputation eines Unternehmens langfristig kaum beeinträchtigen, während Umweltkatastrophen oder Produktrückrufe empfindlichen Schaden an der Börse anrichten können. Freshfields hat die Kursentwicklungen nach 78 Krisenfällen bei börsennotierten Unternehmen seit 2007 analysiert.

Vor allem Unfälle oder Katastrophen sowie Produktrückrufe schwächen den Aktienkurs langfristig. Einem Viertel der betroffenen Unternehmen gelang es nicht, nach einem Jahr den Börsenwert wieder auf das Vorkrisenniveau zu heben. In anderen Krisenfällen gab es zwar kurzfristig teils starke Abwärtsbewegungen in den Kursen, aber anschließend haben sich diese in vielen Fällen auch wieder erholt.

Die ISO 14001:2004 – Umweltmanagementsysteme - bietet einen systematischen Ansatz zur Ermittlung möglicher Notfallsituationen und möglicher Unfälle, zur Ableitung geeigneter Vorsorgekonzepte und zur Überprüfung und Erprobung dieser Konzepte in regelmäßigen Abständen.

 

Erkenntnisse aus der Normung

Die ISO 14001:2004 stellt folgende Anforderungen zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (4.4.7):

  • Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, um mögliche Notfallsituationen und Unfälle zu ermitteln, die (eine) Auswirkung(en) auf die Umwelt haben können, und zu ermitteln, wie sie darauf reagiert.
  • Die Organisation muss auf eingetretene Notfallsituationen und Unfälle reagieren und damit verbundene ungünstige Umweltauswirkungen verhindern oder mindern.
  • Die Organisation muss regelmäßig ihre Maßnahmen zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr überprüfen und, soweit notwendig, überarbeiten, insbesondere nach Eintreten von Unfällen und Notfallsituationen.
  • Zudem muss die Organisation diese Verfahren, sofern durchführbar, regelmäßig erproben.

 

Dies stellt den PLAN-DO-CHECK-ACT Ansatz dar, der allen Managementsystem-Anforderungsmodellen gleich ist. Hilfestellung zur Umsetzung bietet die ISO 14004:2004 "Umweltmanagementsysteme - Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente". Dabei sollten in den Verfahren und zugehörigen Kontrollen, sofern geeignet, Betrachtungen folgen über:

  • unfallbedingte Emissionen in die Atmosphäre
  • unfallbedingte Abflüsse in Gewässer und auf Böden, und
  • spezifische Einflüsse von unfallbedingten Freisetzungen auf Umwelt und Ökosystem

 

Es liegt in der Verantwortung jeder Organisation, Verfahren für die Notfallvorsorge zu entwickeln, die zu ihren eigenen speziellen Erfordernissen passen. Bei der Entwicklung ihrer Verfahren sollte die Organisation berücksichtigen:

  • die Art der Gefahren vor Ort (z.B. brennbare Flüssigkeiten, Lagertanks, komprimierte Gase)
  • Maßnahmen, die im Falle des Verschüttens/Austretens oder bei unfallbedingten Freisetzungen zu ergreifen sind
  • die Wahrscheinlichkeit einer Notfallsituation in einer nahegelegenen Einrichtung (z.B. Industriebetrieb, Straße, Bahnlinie)
  • geeignete Methoden um auf einen Unfall zu reagieren
  • erforderliche Maßnahmen zur Minimierung von Umweltschäden
  • Personalschulung des zuständigen Personals
  • Notfallorganisation und Zuständigkeiten
  • Evakuierungspläne
  • Alarmpläne
  • Pläne zur internen und externen Kommunikation
  • periodisches Prüfen der Reaktionen bei Notfällen
  • Informationen über Gefahrstoffe
  • Schulungspläne und Testen auf Wirksamkeit
  • Verfahren für die Unfallauswertung, um Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen festzulegen

 

Folgerungen

  • Zertifizierte Organisationen überprüfen im Zuge des Internen Audits die Umsetzung und Wirksamkeit der festgelegten Verfahren.
  • Sie treffen, wo möglich, geeignete Vorkehrungsmaßnahmen.
  • Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr sind Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements.

Autor

Netzwerkpartner*in

Herr Ing. Wolfgang Hackenauer, MSc

Netzwerkpartner, Produktexperte Umwelt und Energie

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