Instandhaltungsentwicklungs-Funktion (ECM) – Warum es so wichtig ist
Zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Risiko und Regelwerk: Warum ECM II zur Chefsache wird
In einer zunehmend vernetzten und regulierten Welt ist Sicherheit im Schienenverkehr kein Selbstläufer. Die Verantwortung für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen liegt bei Organisationen, die im Fahrzeugregister als Entity in Charge of Maintenance (ECM) agieren. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 ist ECM längst zur Pflicht geworden – und mit ihr steigen auch die Anforderungen an Fachwissen, Dokumentation, Qualität und Risikobeherrschung. Doch was steckt genau dahinter? Und warum ist es so wichtig, sich frühzeitig und gezielt darauf vorzubereiten?
Warum betrifft ECM den gesamten Schienenverkehr?
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 ausgehend aus dem Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2016/798 definiert vier ECM-Funktionen:
- ECM I – Instandhaltungsmanagementfunktion
- ECM II –Instandhaltungsentwicklungfunktion
- ECM III – Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion
- ECM IV –Instandhaltungsdurchführungfunktion
Ziel der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 ist ein europaweit einheitliches, hohes Sicherheitsniveau in der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen. Eine wesentliche Schlüsselrolle nimmt dabei die Instandhaltungsentwicklungsfunktion (ECM II) ein.
Gemäß den Anforderungen der ECM DVO (EU) 2019/779 ist das Thema Instandhaltung – insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Verfügbarkeit und rechtliche Sicherheit – von strategischer Bedeutung. Die Instandhaltungsentwicklungsfunktion (ECM II) ist wesentlich, um genau diese Anforderungen wirksam umzusetzen. Sie umfasst die Weiterentwicklung von Instandhaltungsanforderungen der Schienenfahrzeuge und bildet eine Grundlage für die kontinuierlicher Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Erhöhung der Verfügbarkeit, unter der Anwendung regelkonformer Instandhaltungsprozesse.
Praxisnah, rechtssicher, regelkonform: Das Training bei Quality Austria Academy
Im ECM II-Training bei Quality Austria lernen Teilnehmende die Grundlagen, gesetzlichen Anforderungen und Zusammenhänge der relevanten Normen und Verordnungen kennen. Dabei geht es nicht nur um Theorie:
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen (DVO (EU) 2019/779, sowie zugehörige Normen) werden verständlich vermittelt
- Die praktische Umsetzung der ECM II-Funktion wird anhand konkreter Beispiele erarbeitet
- Die Teilnehmenden erarbeiten den Aufbau eines Instandhaltungsaktes, sowie führen eine Änderung der Instandhaltungsanforderungen durch
Das Seminar hilft Verantwortlichen, die Instandhaltungsentwickungsfunktion (ECM II) strategisch zu verankern, rechtssicher umzusetzen und damit einen echten Mehrwert für Sicherheit und Effizienz für den Einsatz von Schienenfahrzeugen zu schaffen.
Fazit: ECM II ist Pflicht – und Chance zugleich
Ob Bahnunternehmen, Instandhaltungsbetriebe oder Fahrzeughalter – wer im Schienenverkehr unterwegs ist, kommt an ECM nicht vorbei. Gerade die Instandhaltungsentwicklungsfunktion (ECM II) entscheidet über die Zukunftsfähigkeit von Instandhaltungsanforderungen – wirtschaftlich wie rechtlich.
Das Training bei Quality Austria Academy bietet das nötige Know-how, um diese Herausforderung fundiert, systematisch und praxistauglich zu meistern.
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