Die Global Reporting Initiative (GRI) stellt einen praxisorientierten Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung, der von allen Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort, weltweit genutzt werden kann.
Organisationen wirken durch ihre Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen ein. Durch die Bereitstellung einer gemeinsamen globalen Sprache ermöglichen die GRI Standards Organisationen, ihre wichtigsten Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen, einschließlich Respekt der Menschenrechte und der Sorgfaltspflichten, und wie diese Verpflichtungen in der Organisation verankert sind, methodisch und standardisiert offenzulegen.
Ein Nachhaltigkeitsbericht kann mehreren Anwendungsbereichen dienen. Dieser spiegelt die individuellen Beiträge des Unternehmens zur gesellschaftlichen Verantwortung anhand von Zahlen, Daten und Fakten sowie Indikatoren zu wichtigen Themen, Programmen und Projekten wider.
GRI bietet Unternehmen ein Erklärungsdokument, das sie ihren Stakeholdern wie Kund*innen, Investor*innen, Geschäftspartner*innen und natürlich Mitarbeiter*innen etc. vorlegen können. Die berichtete Information soll aufzeigen, wie eine Organisation nachhaltige Entwicklung in ihre Geschäftsstrategie und ihr Geschäftsmodell integriert.
Außerdem helfen die Reportings dabei, Nachhaltigkeitsrisiken und Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Organisation zu identifizieren, bewerten und analysieren.
- Externe unabhängige Plausibilitätsprüfung (Validierung)
- Ein externer Blick hilft die ausgewählten Themen, die Plausibilität der Daten, Fakten und Kennzahlen zu prüfen und die Richtigkeit der Aussagen zu bestätigen
- Potenzielle Optimierung der Qualität des Nachhaltigkeitsberichtes
Grundsätzlich kann jede Organisation – Unternehmen, Verwaltungskörper oder NGO – einen CSR-Report erstellen und validieren lassen, unabhängig von der Unternehmensgröße und Branche.
Das Vorhandensein eines Managementsystems nach ISO 9001 und/oder ISO 14001 bzw. nach der EMAS-VO ist von Vorteil. Umwelterklärungen nach der EMAS-VO, Geschäftsberichte oder Wissensbilanzen können in den CSR-Report integriert werden.
Da es keine zwingenden normativen Anforderungen an die Berichtsinhalte gibt, empfehlen wir als Grundlage die weltweit anerkannte Leitlinie „Sustainability Reporting Guidelines“ der Global Reporting Initiative (GRI) in den derzeit gültigen Fassungen zu verwenden.
Wesentliche Kriterien für die Validierung des Berichtes sind Relevanz und Wesentlichkeit, Wahrheit und Verständlichkeit des Berichtsinhaltes, sowie Plausibilität der Daten, Fakten und Kennzahlen, welche die dargestellte Performance beschreiben.
Schritte zur Validierung
Der Leistungsumfang der Quality Austria umfasst:
- Vorgespräch
- Prüfung des Berichtentwurfs
- Validierung und Plausibilitätsprüfung vor Ort
- Ausstellung einer Prüfbescheinigung, die im Nachhaltigkeitsbericht abgedruckt wird
ISO 9001, EMAS-VO, ISO 14001, ISO 45001, ISO 26000, ONR 192500, SR 10