Durch die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (EFB) werden folgende Anforderungen nach einem strengen Bewertungssystem dokumentiert und für den Auftraggeber nachvollziehbar gemacht: Verlässlichkeit der Dienstleistung, Ausbildung des Personals sowie Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
- Rechtssicherheit
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Langfristige Sicherung der Unternehmenstätigkeit
- Steigerung der Kundenzufriedenheit
- Kombinationsmöglichkeit integrierter Audits gemäß ISO 9001, ISO 14001, EMAS-V und SCC
- Bestätigung für die professionelle Behandlung von Abfallstoffen
- Fortlaufende Dokumentation der Qualität
- Optimierung von Betriebsabläufen
- Verwendung des EFB-Logos als Qualitätszeichen
Die freiwillige Qualitätsüberprüfung des EFB bedeutet Sicherheit - für die Auftraggeber, für die Entsorgungsbetriebe selbst, für die Öffentlichkeit und die Umwelt.
Die Zertifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis und stellt somit eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft dar, die keiner gesetzlichen Grundlage bedarf.
Die Qualitätsprüfung zum Entsorgungsfachbetrieb basiert auf den folgenden zu erfüllenden Anforderungen, die somit die Basis für eine entsprechende Zertifizierung darstellen:
- Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Anforderungen an die personelle Ausstattung
- Führung und Wartung eines Betriebstagebuchs
- Sicherstellung eines Versicherungsschutzes
- Anforderungen an die Tätigkeit
- Anforderungen an den Betriebsinhaber
- Anforderungen an die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- Anforderungen an das sonstige Personal
- Anforderungen an die Weiterbildung