Harmonisierung von NEHG 2022 und EU-ETS 2: Mit der Novellierung (BGBl I Nr. 60/2024) des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG 2022) wurden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anpassung des NEHG 2022 an das EU-ETS 2-System geschaffen. Nach der Überführung in das EU-ETS 2-System wird das NEHG 2022 mit der endgültigen Überführung in EU-ETS 2 mit 31. Dezember 2026 auslaufen.
Die Überarbeitung der ETS-Richtlinie als Element des sogenannten „Fit for 55“-Pakets im Jahr 2023 führte zu einem zusätzlichen Emissionshandelssystem mit der Bezeichnung EU-ETS 2. Dieses ist getrennt zum bestehenden EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) zu sehen.
EU ETS 2 umfasst CO2-Emissionen aus der Überführung von Brennstoffen in den freien Verkehr durch sogenannte „beaufsichtigte Unternehmen“ wie Brenn- und Kraftstofflieferanten an Endverbraucher*innen (Straßenverkehr, Raumwärme) oder Brenn- und Kraftstofflieferanten für die gewerbliche Produktion industrieller Wärme- und Stromerzeugung.
Im nationalen Recht werden die beaufsichtigen Unternehmen „Handelsteilnehmer“ genannt. Handelsteilnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, die Brennstoffe in den steuerlich freien Verkehr bringen. EU-ETS 2 startet ab 2025 mit einer zweijährigen Implementierungsphase, in welcher Monitoring- und Berichtspflichten für die Handelsteilnehmer bestehen.
Nach der Implementierungsphase folgt die Bepreisungsphase ab 2027 mit der Versteigerung von Emissionszertifikaten in einem Cap & Trade-System. Sollten die Energiepreise sehr hoch sein, kann die Bepreisungsphase bis 2028 verschoben werden. Zudem ist ein Preisstabilitätsmechanismus für den Start vorgesehen.
Ein Teil der Einnahmen ist für den Klima-Sozialfonds der EU vorgesehen, um unter anderem soziale Härte für finanzschwächere Privathaushalte, Kleinstunternehmen und Handelsteilnehmer abzufedern.
Wichtige Meilensteine
- Ab dem Jahr 2025 müssen Handelsteilnehmer, die ihnen zugerechneten Emissionen überwachen und jährlich bis 30. April des Folgejahres über die Emissionen berichten.
- Ab dem Jahr 2026 hat die Berichterstattung auf Basis von verifizierten Emissionen zu erfolgen.
- Ab dem Jahr 2028 (erstmalig für Emissionen aus dem Jahr 2027) müssen Handelsteilnehmer jährlich bis 31. Mai Zertifikate für die ihnen zuzurechnenden Emissionen des Vorjahres abgeben.
Handelsteilnehmer sind verpflichtet, die Emissionen des gesamten Jahres zu überwachen. Bis zum 30. April des Folgejahres müssen Handelsteilnehmer eine von einer unabhängigen Prüfeinrichtung verifizierte Emissionsmeldung dem AnEH (Zollamt) als zuständige Behörde elektronisch einmelden.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
- Gesetzeskonforme Bilanzierung der Treibhausgasemissionen CO2
- Fristgerechte Berichterstattung an das Zollamt
- Grundlage für den nationalen Handel mit Emissionszertifikaten
- Reduktionen von Treibhausgasemissionen
Handelsteilnehmer für Brennstoffe und Kraftstoffe, z.B. Beispiel Benzin, Gasöl, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Kerosin. Dabei werden 2 Kategorien unterschieden:
- A: Durchschnittliche Jahresemissionen von höchstens 50.000 Tonnen CO2
- B: Durchschnittliche Jahresemissionen von mehr als 50.000 Tonnen CO2
60. Bundesgesetz: Änderung des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022
- Registrierung nach §4 und Bescheid
- Zuständige Person ist benannt
- Überwachungsplan nach §7
- Treibhausgasbericht nach §6
- Elektronische Meldung bis zum 30. April des Kalenderjahres beim Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel AnEH (Zollamt)
- Prüfung durch externe unabhängige akkreditierte Prüfstelle (§8) inkl. positives Prüfgutachten
Quality Austria Certification GmbH ist gemäß EN ISO/IEC 17029:2019 lt. Bescheid GZ BMAW-2024-0.498.779 für die Verifizierung nach NEHG 2022 akkreditiert. Die Identifikationsnummer lautet 0901. Der Antrag für die Akkreditierung für EU-ETS 2 wurde gestellt.
ISO 14064-1