Umwelt und Energie

Vermeidung von Mikroplastik VO 2025/2365 – Konformitätsbescheinigung

Motivation und Nutzen

Die EU-Verordnung 2025/2365 vom November 2025 verfolgt das Ziel, die unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern und dadurch die Umweltbelastung durch Mikroplastik signifikant zu reduzieren.

Die Freisetzung von Kunststoffgranulat stellt die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks in der Europäischen Union dar. Die Ursachen liegen überwiegend in einer unsachgemäßen Handhabung auf allen Stufen der Lieferkette von Kunststoffgranulat. Dazu zählen insbesondere:

die Produktion einschließlich Recycling, die Herstellung von Ausgangschargen, das Mischen, Umwandeln und Verarbeiten von Kunststoffgranulat sowie dessen Vertrieb, Transport, Lagerung, Verpackung und die Reinigung von Behältern und Tanks für Kunststoffgranulat.

Ziele

Die Verordnung verfolgt das übergeordnete Ziel, die Freisetzung von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern und damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Mikroplastik in der Umwelt zu leisten.

Die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung gemäß Verordnung (EU) 2025/2365 kann erfolgen durch:

  • eine nach ISO 14001 akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle
  • einen zugelassenen EMAS- Umweltgutachter
Zielgruppe

Unternehmen und Organisationen aus sämtlichen Stufen der Liefer- und Prozesskette von Kunststoffgranulat:

Produktion,

Recyclingwirtschaft;

Herstellung von Mischungen;

Verarbeitung;

Handel; Vertrieb;

Beförderung;

Lagerung;

Verpackung;

Reinigung von Kunststoffgranulatbehältern und -tanks

Für die Umsetzung der Verordnung gelten abgestufte Anforderungen nach Unternehmensgröße sowie Mengenschwellen für den Umgang mit Kunststoffgranulat:

  • 17.12.2027 große Unternehmen ≥1500t
  • 17.12.2028 mittlere Unternehmen ≥1500t
  • 17.12.2030 kleine Unternehmen ≥1500t
Anforderungen

Für die Konformitätsbewertung gemäß Verordnung (EU) 2025/2365 müssen Wirtschaftsteilnehmer für jede Anlage folgende Anforderungen erfüllen:

  • Erstellung, Implementierung und laufende Aktualisierung eines Risikomanagementplans, einschließlich einer vollständigen Risikobewertung
  • Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Austritt bzw. Freisetzung von Kunststoffgranulat
  • Dokumentation vorhandener technischer Ausrüstungen und organisatorischer Verfahren, die der Vermeidung, Eindämmung oder Beseitigung freigesetzten Kunststoffgranulats dienen
  • Berücksichtigung von Kosten /Nutzen-Aspekten bei der Bewertung zusätzlicher Maßnahmen oder Ausrüstungen im Risikomanagementplan (unter Beachtung von Art und Größe der Anlage sowie Umfang der Tätigkeit).
  • Einbindung von Informationen über zugesetzte Additive, sofern deren Freisetzung potenziell Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnte
  • Jährliche Überwachung und Dokumentation der Freisetzungsmenge von Kunststoffgranulat
  • Bereitstellung relevanter Informationen durch Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Vertreiber – über Etikett, Verpackung, Packungsbeilage oder Sicherheitsdatenblatt
  • Benennung eines Bevollmächtigten durch Nicht EU Frachtführer, der in ihrem Namen agiert
Akkreditierung

Voraussetzung für die Konformitätsbewertung: Quality Austria Certification GmbH ist von Akkreditierung Austria für die Durchführung von Zertifizierungen nach ISO 14001 akkreditiert und zudem beim BMLUK für die Durchführung von EMASBegutachtungen zugelassen.

Andere relevante Normen

ISO 14001, EMAS

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