Laut der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) sind in Unternehmen mit ständig mehr als zehn Mitarbeitenden Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in entsprechender Anzahl verpflichtend vorgeschrieben. Durch diesen Zusatztag vervollständigen Sie die Qualifikation zu einer Sicherheitsvertrauensperson und können aufgrund der vermittelten Grundkenntnisse die Beauftragten und zuständigen Personen im Bereich Arbeitssicherheit in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und das Sicherheitsbewusstsein steigern.
Eine Sicherheitsvertrauensperson verfügt über Überblickswissen zum Arbeitnehmer*innen-Schutzgesetzt (ASchG) und den zugehörigen Normen wie z. B. Arbeitsstättenverordnung (AstV) und die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), den Vorgaben und Prozessen im Arbeitnehmerschutz und ist dadurch ein wesentlicher Faktor in einem funktionierenden Arbeitnehmer*innenschutz. Außerdem sind
Sicherheitsvertrauenspersonen wichtige Bindeglieder zwischen Arbeitnehmer*innen und den beauftragten Organen wie beispielsweise Sicherheitsfachkraft oder Arbeitsmediziner*in.
Alle Arbeitnehmer*innen, die zu Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden.
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