Förderungen von Aus- und Weiterbildungen

Wir führen Sie durch den Förderungsdschungel

Es gibt Aus- und Weiterbildungsförderungen für:

qualityaustria Trainingsangebote können entweder vom Bundesland oder vom AMS gefördert werden. Welche Förderung Sie in Anspruch nehmen, hängt von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen ab. Wir unterstützen Sie gerne rund um die Themen „Welche Förderung ist die Richtige für mich?“ bis hin zum Einreichen und Erbringen von Nachweisen.

Kontaktieren Sie uns:

office@qualityaustria.com 
+43 732 34 23 22

Flyer downloaden

Tipp: Hier finden Sie auch Infos zu unserem Bonussystem! 

Ihr Weg zur Förderung

1. Antrag einreichen

Wir unterstützen Sie sehr gerne mit der Bereitstellung von Förder-Antrags-Formularen.

2. Prüfung des Antrags

erfolgt durch die Förderstelle.

3. Aus- und Weiterbildung buchen, teilnehmen und Erhalt der Teilnahmebestätigung / des Zertifikats

nach erfolgreicher Absolvierung des Trainings bzw. Prüfung (inkl. Nachweis der Stunden).

4. Übermittlung der Teilnahmebestätigung an die Förderstelle 

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Übermittlung der Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate an die Förderstelle.

5. Erhalt der Förderung

Achtung: Je nach Förderstelle (z. B. AMS) erfolgt die Verrechnung bereits im Vorfeld direkt an die Förderstelle.

Förderungen für Einzelpersonen

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewährleistung der Angaben)

Österreich:
AMS Aus- und Weiterbildungshilfen

  • Wer wird gefördert? Arbeitslose
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: Deckung des Lebensunterhalts, Beihilfe zu Kurskosten, Beihilfe zu Kursnebenkosten
  • Voraussetzungen: Person muss arbeitslos sein
  • Link zur Förderstelle

Österreich:
SWF - Sozial und Weiterbildungsfonds

  • Wer wird gefördert? Zeitarbeiter*innen
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 100%, bis zu € 6.000,- pro Person und Beschäftigungsjahr
  • Voraussetzungen: aufrechtes Dienstverhältnis
  • Link zur Förderstelle

Oberösterreich:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

  • Wer wird gefördert? Personen und KU‘s bis max. 5 VZÄ Mitarbeiter*innen
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: Kurskosten über € 100,- förderbar; 30% der Kurskosten, max. € 2.200,-; 60% (max. € 2.700,-) für Wiedereinsteiger nach Karenz oder Personen über 50 mit max. € 2.400,- Einkommen
  • Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in OÖ, Bildungseinrichtung muss über Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung oder vergleichbares
    (Ö-Cert) verfügen; mind. 75% Teilnahme; Ausbildung muss innerhalb eines Jahres nachweislich beruflich angewendet werden; aufrechtes
    Dienstverhältnis oder Wiedereinsteiger*innen nach Karenz, wenn mind. sechs Monate Arbeitsverhältnis vor Karenz; Arbeitslose, freie Dienstnehmer*innen, Akademiker*innen mit max. Einkommen von € 3.000,- brutto
  • Link zur Förderstelle

Wien:
waff - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen, Hauptwohnsitz in Wien
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: max. 30% bis zu max. 50% der Kurskosten, max. € 300,- bis € 2.000,-
  • Voraussetzungen: Arbeitnehmer*innen, max. € 1.800,- bis € 2.500,- Netto-Einkommen/Monat, Hauptwohnsitz in Wien
  • Link zur Förderstelle (Bildungskonto für alle)
  • Link zum Antragsformular (Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung)

Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis); Wiedereinsteiger*innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher*innen, Personen nach Elternkarenz)
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 20-80% der Kurskosten abhängig vom Bruttoeinkommen, max. € 2.500,-
  • Voraussetzungen: Hauptwohnsitz mind. 6 Monate vor Kursbeginn in NÖ; 75% Anwesenheit oder positiver Abschluss
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: Antrag frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn, spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn; 6 Wochen vor Kursbeginn um Förderzusage vor Kursbeginn zu erhalten
  • Link zur Förderstelle

Burgenland:
Amt der Burgenländischen Landesregierung

  • Wer wird gefördert? Personen, die ihren erlernten Beruf bzw. sich in ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden oder umschulen möchten (müssen binnen acht Monaten in neuem Beruf tätig werden); max. monatl. Bruttoeinkommen € 3.426,- bei Alleinverdiener*innen, € 5.481- Familieneinkommen
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 50% der Kurskosten, max. € 1.700,-; 75% der Kurskosten, max. € 2.300,- für Wiedereinsteiger*innen, 100% der Kurskosten, max. € 4.500,- für Personen, die zwischen März und Dezember 2020 arbeitslos wurden, jährlich max. € 4.500,-
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: Förderanträge müssen spätestens 4 Monate nach der Bildungsmaßnahme eingereicht werden
  • Link zur Förderstelle
  • Link zum Antragsformular

Steiermark:
Stadt Graz „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ (GraFo)

  • Wer wird gefördert? Grazer*innen mit niedrigem Netto-Einkommen (max. € 1.371,- bzw. € 2.057,- als Paar pro Monat)
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: bis zu € 2.500,- (Kurs darf nicht mehr als € 5.500,- kosten)
  • Voraussetzungen: Hauptwohnsitz seit mind. 12 Monaten in Graz, niedriges Einkommen, Alter zwischen 18-64, Weiterbildung muss Höherqualifizierung dienen
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: 1. Juli 2022 - 05. Juni 2023; spätester Beginn der Weiterbildung 19. Juni 2023
  • Link zur Förderstelle

Kärnten: 
Amt der Kärntner Landesregierung

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen und Wiedereinsteiger*innen
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 25-75% der Kurskosten, max. € 2.500,- innerhalb von 5 Jahren
  • Voraussetzungen: mind. 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten; mind. 75% Teilnahme
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: Antrag frühestens zu Beginn der Maßnahme, spätestens 4 Monate nach Ende der Maßnahme
  • Link zur Förderstelle

Salzburg:
Land Salzburg

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Wiedereinsteiger*innen, Arbeitslose, selbstständig Erwerbstätige mit in Summe max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen, Bezieher*innen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld, Sozialunterstützungsbezieher*innen
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 50-80% der Kurskosten bis zu max. € 1.000,-/€ 2.000,-; Kurskosten sind ab € 200,- förderbar
  • Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Salzburg, 75% Anwesenheit, Ö-Cert, Person muss Kurs selbst bezahlt haben
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: Ansuchen online, vor Kursbeginn möglich; muss bis spätestens 3 Monate nach Kursende oder abgelegter Prüfung eingereicht werden
  • Link zur Förderstelle

Tirol: 
Amt der Tiroler Landesregierung „Bildungsgeld-update“

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen, Arbeitslose, Wiedereinsteiger*innen, Berufseinsteiger*innen und Selbstständige mit max. neun Mitarbeiter*innen
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 30% der Kurskosten als Basisförderung, 20% der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis)
  • Voraussetzungen: Ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol, sowie ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis muss nachweisbar sein, Bildungsträger muss anerkannt sein, mind. 75% Anwesenheit, mind. € 180,- Kursgebühr, mit Bildungsbonus mind. € 500,-. 
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: Anträge vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch 2 Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme
  • Link zur Förderstelle
  • Link zum Antragsformular

Tirol: 
Amt der Tiroler Landesregierung „Sonderprogramm Weiterbildungsbonus Tirol“

  • Wer wird gefördert? Personen, die max. einen Pflichtschulabschluss haben
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: bis zu 90%, max. € 3.000,- für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen
  • Voraussetzungen: max. Pflichtschulabschluss; zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein aufrechtes Dienstverhältnis bzw. Selbständigkeit vorliegen. Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort oder Unternehmenssitz muss sich in Tirol befinden.
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: Anträge sind vor Beginn der Bildungsmaßnahme (frühestens 12 Wochen und spätestens 4 Wochen vorher) online und in Papierform zu stellen.
  • Link zur Förderstelle
  • Link zum Antragsformular

Vorarlberg: 
Arbeiterkammer Vorarlberg Bildungszuschuss „Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen“

  • Wer wird gefördert? Personen, die in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze aber mit max. € 4.200,- Bruttoeinkommen beschäftigt sind, Ausbildung darf nicht gleichzeitig vom AMS gefördert werden, keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 25% der Kurskosten, max. € 2.500,-. Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.
  • Voraussetzungen: Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden (UE)
  • Link zur Förderstelle

Förderungen für Unternehmen

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewährleistung der Angaben)

Österreich:
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

  • Was wird gefördert? Arbeitsmarktrelevante und überbetrieblich verwendbare Ausbildungen mit mind. 16 Unterrichtseinheiten (UE). Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 50% der Kurskosten, max. € 10.000,- pro Person, 50% der Personalkosten ab der 25. Unterrichtseinheit (UE), für Unternehmen in Covid-19-Kurzarbeit ist die Förderung der Personalkosten nicht möglich
  • Voraussetzungen: Person hat höchstens Pflichtschulabschluss, oder weibliche Arbeitskraft, die eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen hat oder Lehrabschluss oder Person ist über 45 Jahre alt mit höherem Abschluss
  • Link zur Förderstelle

Österreich:
AMS COVID-19-Kurzarbeit ab 01.07.2021

  • Was wird gefördert? Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Kosten der Maßnahmen werden zu 75% vom AMS gefördert. 
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: bis zu 75%
  • Voraussetzungen: Person ist in Kurzarbeit (Lehrlinge sind nicht förderbar)
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: Die Schulungskostenbeihilfe kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 30.06.2023. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig berechnet.
  • Link zur Förderstelle

Burgenland: 
Wirtschaft Burgenland GmbH – WiBuG

  • Was wird gefördert? Unternehmer*innen, Fach- und Führungskräfte - natürliche oder juristische Personen
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 35-50% der Bildungsmaßnahme, Bemessungsgrundlage max. € 15.000,-
  • Voraussetzungen: Maßnahmen, die der Höherqualifizierung dienen
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: Antragsformular muss vor Kursbeginn eingereicht werden
  • Link zur Förderstelle

Förderungen für Projekte

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewährleistung der Angaben)

TIPP: Es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten für Projektförderungen. Informieren Sie sich am besten im Internet.

Österreich: 
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH - AWS

  • Was wird gefördert? Zuschuss für den Aufbau eines Energie-Management-Systems durch externe Berater*innen, Beratung, Zertifizierung oder Schulung bis zu 50%
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: bis zu € 50.000,-
  • Voraussetzungen: KMU, Ausnahmen siehe Website
  • Antragsfristen / Förderzeitraum: bis 30. Juni 2025
  • Link zur Förderstelle

Tipps

  • Lesen Sie die Förderrichtlinien aufmerksam durch.
  • Als Einzelperson können Sie im Einkommenssteuerausgleich z. B. Fachliteratur, Reisekosten, Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten, etc. steuerlich als Werbekosten absetzen. Details finden Sie unter www.bmf.gv.at.
  • Als Unternehmen können Sie Aus- und Weiterbildungen steuerlich absetzen.

AMS Bildungskarenz:

  • Voraussetzungen: mind. 6 Monate beim aktuellen arbeitgebenden Unternehmen arbeitslosenversicherungspflichtig gemeldet, Bildungskarenzvereinbarung
  • Antragsfristen bzw. Förderzeitraum: mind. 2 Monate, max. 12 Monate innerhalb von 4 Jahren, Weiterbildung im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden über den gesamten Zeitraum der Bildungskarenz
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: € 14,53 täglich bzw. Arbeitslosengeld für Person, die in Bildungskarenz ist

AMS Bildungsteilzeit:

  • Voraussetzungen: mind. 10 Wochenstunden Aus- und Weiterbildung pro Woche
  • Antragsfristen bzw. Förderzeitraum: mind. 4 Monate, max. 2 Jahre innerhalb von 4 Jahren
  • Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: täglich € 0,91 pro voller reduzierter Arbeitszeit, z. B. Person reduziert von 40 auf 20  Wochenstunden, entspricht einer Beihilfe von € 0,91 x 20 reduzierten Stunden x 30 Tage im Monat = € 546,- pro Monat
  • Wer wird gefördert: Person, die in Bildungsteilzeit geht und mind. 10 Wochenstunden Aus- und Weiterbildung nachweisen kann

Das Bonussystem der Quality Austria 

Informieren Sie sich, ob ein Bonus der Quality Austria für Ihre gewählten Trainings anwendbar ist.

Förderdatenbanken

Wir sind bei Ö-Cert gelistet

Ö-Cert

Der Bereich Training und Personenzertifizierung der Quality Austria ist seit Februar 2014 bei Ö-Cert gelistet.

Für unsere Teilnehmer*innen bedeutet das neben dem Qualitätsnachweis vor allem einen einfachen Zugang zu bundeslandspezifischen Förderungen – und das österreichweit. Ö-Cert sichert die überregionale Anerkennung zwischen den einzelnen Ländern und dem Bund. Ö-Cert hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität, Transparenz und Professionalität in der Erwachsenenbildung zu verbessern. Grundlage dafür ist, dass die Bildungseinrichtungen ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem nachweislich umsetzen. Dazu zählen z. B. die ISO 9001, die ISO 29990 sowie das EFQM Modell. Quality Austria ist akkreditierte Zertifizierungsorganisation für die beiden ISO Normen und nationale Partnerorganisation der EFQM.

Unsere Produktgruppen

Welche Produktgruppe
interessiert Sie?

Integriertes Management­system

Betriebe setzen zunehmend auf Integration!

Mehr erfahren

Qualität

Qualitätsmanagement­systeme verbessern die Leistung.

Mehr erfahren

Umwelt und Energie

Kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung fördern.

Mehr erfahren

Sicherheit (Safety)

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stärkt Unternehmen.

Mehr erfahren

Bauwesen

Qualitätsmanagement im Bauwesen ist ein absolutes Muss.

Mehr erfahren

Öffentliche Verwaltung

Strategischer Erfolgsfaktor für die öffentliche Verwaltung.

Mehr erfahren

Automotive

Mängel in der Automobilindustrie haben gravierende Folgen.

Mehr erfahren

Lebensmittel­sicherheit

Globale Märkte und komplexe Produkte brauchen Sicherheit durch Standards.

Mehr erfahren

Gesundheit, Soziales und Gesundheits­tourismus

Die Dynamik im Gesundheitswesen braucht funktionierende Systeme.

Mehr erfahren

Transport

Hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten.

Mehr erfahren

Risiko, Security und Compliance

Dem Zufall durch systematischen Ansatz zuvorkommen.

Mehr erfahren

Medizinprodukte

Hoher Innovationsgrad erfordert kreative Umsetzungsstrategien.

Mehr erfahren

Sustainability und ESG Management

Gesellschaftliche Verantwortung als globales Thema.

Mehr erfahren

Unternehmens­qualität (EFQM)

Dauerhaft herausragende Leistungen erbringen mit Excellence.

Mehr erfahren

Digital Economy

Die digitale Transformation unserer Arbeitswelt.

Mehr erfahren

Maßgeschneiderte Produkte für besondere Branchen

Unterstützung durch maßgeschneiderte Managementsysteme.

Mehr erfahren

Sie wollen mehr erfahren?

Wir informieren Sie gerne!

Jetzt anfragen

+43 732 34 23 22