Förderungen von Aus- und Weiterbildungen
Wir führen Sie durch den Förderungsdschungel
Es gibt Aus- und Weiterbildungsförderungen für:
qualityaustria Trainingsangebote können entweder vom Bundesland oder vom AMS gefördert werden. Welche Förderung Sie in Anspruch nehmen, hängt von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen ab. Wir unterstützen Sie gerne rund um die Themen „Welche Förderung ist die Richtige für mich?“ bis hin zum Einreichen und Erbringen von Nachweisen.
Kontaktieren Sie uns:
office@qualityaustria.com
+43 732 34 23 22
Tipp: Hier finden Sie auch Infos zu unserem Bonussystem!

Förderungen für Einzelpersonen
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewährleistung der Angaben)
Österreich:
AMS Aus- und Weiterbildungshilfen
- Wer wird gefördert? Arbeitslose
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: Deckung des Lebensunterhalts, Beihilfe zu Kurskosten, Beihilfe zu Kursnebenkosten
- Voraussetzungen: Person muss arbeitslos sein
- Link zur Förderstelle

Österreich:
SWF - Sozial und Weiterbildungsfonds
- Wer wird gefördert? Zeitarbeiter*innen
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 100%, bis zu € 6.000,- pro Person und Beschäftigungsjahr
- Voraussetzungen: aufrechtes Dienstverhältnis
- Link zur Förderstelle

Oberösterreich:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- Wer wird gefördert? Personen und KU‘s bis max. 5 VZÄ Mitarbeiter*innen
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: Kurskosten über € 100,- förderbar; 30% der Kurskosten, max. € 2.200,-; 60% (max. € 2.700,-) für Wiedereinsteiger nach Karenz oder Personen über 50 mit max. € 2.400,- Einkommen
- Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in OÖ, Bildungseinrichtung muss über Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung oder vergleichbares
(Ö-Cert) verfügen; mind. 75% Teilnahme; Ausbildung muss innerhalb eines Jahres nachweislich beruflich angewendet werden; aufrechtes
Dienstverhältnis oder Wiedereinsteiger*innen nach Karenz, wenn mind. sechs Monate Arbeitsverhältnis vor Karenz; Arbeitslose, freie Dienstnehmer*innen, Akademiker*innen mit max. Einkommen von € 3.000,- brutto - Link zur Förderstelle

Wien:
waff - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen, Hauptwohnsitz in Wien
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: max. 30% bis zu max. 50% der Kurskosten, max. € 300,- bis € 2.000,-
- Voraussetzungen: Arbeitnehmer*innen, max. € 1.800,- bis € 2.500,- Netto-Einkommen/Monat, Hauptwohnsitz in Wien
- Link zur Förderstelle (Bildungskonto für alle)
- Link zum Antragsformular (Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung)

Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis); Wiedereinsteiger*innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher*innen, Personen nach Elternkarenz)
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 20-80% der Kurskosten abhängig vom Bruttoeinkommen, max. € 2.500,-
- Voraussetzungen: Hauptwohnsitz mind. 6 Monate vor Kursbeginn in NÖ; 75% Anwesenheit oder positiver Abschluss
- Antragsfristen / Förderzeitraum: Antrag frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn, spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn; 6 Wochen vor Kursbeginn um Förderzusage vor Kursbeginn zu erhalten
- Link zur Förderstelle

Burgenland:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
- Wer wird gefördert? Personen, die ihren erlernten Beruf bzw. sich in ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden oder umschulen möchten (müssen binnen acht Monaten in neuem Beruf tätig werden); max. monatl. Bruttoeinkommen € 3.426,- bei Alleinverdiener*innen, € 5.481- Familieneinkommen
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 50% der Kurskosten, max. € 1.700,-; 75% der Kurskosten, max. € 2.300,- für Wiedereinsteiger*innen, 100% der Kurskosten, max. € 4.500,- für Personen, die zwischen März und Dezember 2020 arbeitslos wurden, jährlich max. € 4.500,-
- Antragsfristen / Förderzeitraum: Förderanträge müssen spätestens 4 Monate nach der Bildungsmaßnahme eingereicht werden
- Link zur Förderstelle
- Link zum Antragsformular

Steiermark:
Stadt Graz „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ (GraFo)
- Wer wird gefördert? Grazer*innen mit niedrigem Netto-Einkommen (max. € 1.371,- bzw. € 2.057,- als Paar pro Monat)
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: bis zu € 2.500,- (Kurs darf nicht mehr als € 5.500,- kosten)
- Voraussetzungen: Hauptwohnsitz seit mind. 12 Monaten in Graz, niedriges Einkommen, Alter zwischen 18-64, Weiterbildung muss Höherqualifizierung dienen
- Antragsfristen / Förderzeitraum: 1. Juli 2022 - 05. Juni 2023; spätester Beginn der Weiterbildung 19. Juni 2023
- Link zur Förderstelle

Kärnten:
Amt der Kärntner Landesregierung
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen und Wiedereinsteiger*innen
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 25-75% der Kurskosten, max. € 2.500,- innerhalb von 5 Jahren
- Voraussetzungen: mind. 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten; mind. 75% Teilnahme
- Antragsfristen / Förderzeitraum: Antrag frühestens zu Beginn der Maßnahme, spätestens 4 Monate nach Ende der Maßnahme
- Link zur Förderstelle

Salzburg:
Land Salzburg
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Wiedereinsteiger*innen, Arbeitslose, selbstständig Erwerbstätige mit in Summe max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen, Bezieher*innen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld, Sozialunterstützungsbezieher*innen
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 50-80% der Kurskosten bis zu max. € 1.000,-/€ 2.000,-; Kurskosten sind ab € 200,- förderbar
- Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Salzburg, 75% Anwesenheit, Ö-Cert, Person muss Kurs selbst bezahlt haben
- Antragsfristen / Förderzeitraum: Ansuchen online, vor Kursbeginn möglich; muss bis spätestens 3 Monate nach Kursende oder abgelegter Prüfung eingereicht werden
- Link zur Förderstelle

Tirol:
Amt der Tiroler Landesregierung „Bildungsgeld-update“
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen, Arbeitslose, Wiedereinsteiger*innen, Berufseinsteiger*innen und Selbstständige mit max. neun Mitarbeiter*innen
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 30% der Kurskosten als Basisförderung, 20% der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis)
- Voraussetzungen: Ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol, sowie ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis muss nachweisbar sein, Bildungsträger muss anerkannt sein, mind. 75% Anwesenheit, mind. € 180,- Kursgebühr, mit Bildungsbonus mind. € 500,-.
- Antragsfristen / Förderzeitraum: Anträge vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch 2 Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme
- Link zur Förderstelle
- Link zum Antragsformular

Tirol:
Amt der Tiroler Landesregierung „Sonderprogramm Weiterbildungsbonus Tirol“
- Wer wird gefördert? Personen, die max. einen Pflichtschulabschluss haben
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: bis zu 90%, max. € 3.000,- für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen
- Voraussetzungen: max. Pflichtschulabschluss; zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein aufrechtes Dienstverhältnis bzw. Selbständigkeit vorliegen. Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort oder Unternehmenssitz muss sich in Tirol befinden.
- Antragsfristen / Förderzeitraum: Anträge sind vor Beginn der Bildungsmaßnahme (frühestens 12 Wochen und spätestens 4 Wochen vorher) online und in Papierform zu stellen.
- Link zur Förderstelle
- Link zum Antragsformular

Vorarlberg:
Arbeiterkammer Vorarlberg Bildungszuschuss „Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen“
- Wer wird gefördert? Personen, die in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze aber mit max. € 4.200,- Bruttoeinkommen beschäftigt sind, Ausbildung darf nicht gleichzeitig vom AMS gefördert werden, keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: 25% der Kurskosten, max. € 2.500,-. Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.
- Voraussetzungen: Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden (UE)
- Link zur Förderstelle

Förderungen für Projekte
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewährleistung der Angaben)
TIPP: Es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten für Projektförderungen. Informieren Sie sich am besten im Internet.
Österreich:
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH - AWS
- Was wird gefördert? Zuschuss für den Aufbau eines Energie-Management-Systems durch externe Berater*innen, Beratung, Zertifizierung oder Schulung bis zu 50%
- Höhe der Förderung bzw. förderbare Kosten: bis zu € 50.000,-
- Voraussetzungen: KMU, Ausnahmen siehe Website
- Antragsfristen / Förderzeitraum: bis 30. Juni 2025
- Link zur Förderstelle

Wir sind bei Ö-Cert gelistet
Ö-Cert
Der Bereich Training und Personenzertifizierung der Quality Austria ist seit Februar 2014 bei Ö-Cert gelistet.
Für unsere Teilnehmer*innen bedeutet das neben dem Qualitätsnachweis vor allem einen einfachen Zugang zu bundeslandspezifischen Förderungen – und das österreichweit. Ö-Cert sichert die überregionale Anerkennung zwischen den einzelnen Ländern und dem Bund. Ö-Cert hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität, Transparenz und Professionalität in der Erwachsenenbildung zu verbessern. Grundlage dafür ist, dass die Bildungseinrichtungen ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem nachweislich umsetzen. Dazu zählen z. B. die ISO 9001, die ISO 29990 sowie das EFQM Modell. Quality Austria ist akkreditierte Zertifizierungsorganisation für die beiden ISO Normen und nationale Partnerorganisation der EFQM.