Förderung des Qualitätsbewusstseins in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Q&VET
Im Rahmen des EU-geförderten Leonardo da Vinci-Projektes Q&VET erarbeitet Quality Austria gemeinsam
mit den Partnerländern Schweden, Holland, Italien, Türkei und Russland einen Leitfaden für Führungskräfte von Aus-und Weiterbildungsinstitutionen zum Thema „Förderung des Qualitätsbewusstseins in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“.
Ziel des Projektes ist es, die Effizienz von Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Aus-und Weiterbildung zu verbessern, in dem die Lehrkräfte zur aktiveren Teilnahme motiviert werden.
Startschuss des Projektes erfolgte im November 2012 in Österreich und das Projekt endet Mitte 2015.
Lehrer und Führungskräfte von Aus-und Weiterbildungsinstitutionen
Vertiefender Workshop
In einem weiteren Schritt wurden in allen teilnehmenden Ländern im November 2013 vertiefende Work-shops mit Lehren und Führungskräften durchgeführt, um detaillierte Lösungsansätze und Verbesserungsvorschläge zu erhalten, die gemeinsam mit den Ergebnissen der Online-befragung wertvolle Informationen für die Ausarbeitung des Leitfaden liefern. Teilnehmer in Österreich waren hier HTL St. Pölten, FH Johanneum, FH Krems, FH Campus Wien, HTL Rennweg und HLW Pressbaum. Auch an dieser Stelle recht herzlichen Dank für die Mitarbeit!
Fazit
Durch dieses Projekt soll die Rolle der Lehrkräfte bei der Durchführung von Qualitätsinitiativen in der Aus-und Weiterbildung gestärkt werden. Gleichzeitig soll es Aus-und Weiterbildungsinstituten ermöglichen gegenwärtige Barrieren bei der Durchführung, Evaluierung und Verbesserung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zu überwinden. Letztendlich soll dadurch auch auf EU-Ebene die Arbeit der EQAVET (European Quality Assurance for Vocational Education and Training) bei der Überwachung der Auswirkungen ihrer Qualitäts-Modelle und Indikatoren in der beruflichen Aus-und Weiterbildung erleichtert werden.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.