Herr Eckehard Bauer, MSc
Prokurist Business Development Qualitäts-, Risiko- und Sicherheitsmanagement, Business Continuity
SCC (Safety Certificate Contractors) ist ein internationaler Standard für Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagement für technische Dienstleistungsunternehmen und Kontraktoren, die in den Betriebsstätten des Auftraggebers tätig werden. Darin sind auch die Anforderungen an Unterauftragsnehmer einheitlich festgelegt. Als Unterauftragsnehmer werden Fremdfirmen bezeichnet, die auf dem Areal der Kunden tätig sind und technische Dienstleistungen erbringen, wie Baufirmen, Wartungs-, Montage-, Installationsfirmen sowie Reinigungs-, Transport- und Entsorgungsunternehmen. Ausgenommen sind Speditionen.
SCC ist ein Zertifizierungsverfahren für Sicherheitsmanagementsysteme unter Berücksichtigung relevanter Gesundheits- und Umweltschutzaspekte und kann gemeinsam mit den Zertifikaten nach DIN EN ISO 9000ff, DIN EN ISO 14001, OHSAS 18001, EN 13816 und SMS § 39 EisbG EU RL 2004/49/EG erworben werden.
Der SCC Standard wurde entwickelt, um die Anforderungen an die Auftrags- und Unterauftragsnehmer bzgl. Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz zu vereinheitlichen. Er gliedert sich in 2 Stufen (SCC* und SCC**), deren Beurteilungskriterien, Auditierungsumfang und Anzahl der Pflichtfragen unterschiedlich sind. SCC ist so allgemein gültig aufgebaut, dass es von allen Industrie- und Gewerbezweigen ohne Probleme angewendet werden kann.
SCCP – als Zertifikat für die Petro-Chemie.
Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien und Auditierungsumfang wird hier zusätzlich die Erfüllung spezifischer Anforderungen der Petrochemischen Industrie und in Raffinerien erwartet.
SCC ist ein Maßstab, der auf freiwilliger Basis zur Gestaltung und Zertifizierung eines Sicherheitssystems angewendet wird. Die Einhaltung dieses Standards wird durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft geprüft.
Die aktuelle Unfallstatistik, die Ausbildung, Ziele und die nachvollziehbare Reduktionen der Unfallhäufigkeit stehen im Mittelpunkt der Bewertung.
Innerhalb des SCC-Regelwerkes bildet die SCC-Checkliste den Kernpunkt des Systems. In dieser SCC-Checkliste sind alle Anforderungen in Form von Fragen, Hinweisen und Prüfkriterien dargestellt. Die Checkliste basiert auf 12 Elementen und ist hervorragend geeignet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu managen.
Die in den Abschnitten formulierten Fragen sind in „Pflichtfragen“ und in „Ergänzungsfragen“ unterteilt. Die Forderungen der Pflichtfragen sind ausnahmslos vollständig zu erfüllen. Bei den Forderungen der Ergänzungsfragen muss eine Mindestpunkteanzahl erfüllt werden. Diese Mindestpunkteanzahl wird über alle Fragen ermittelt.
In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße werden SCC* und SCC** Zertifikate ausgestellt. SCC* (eingeschränktes Zertifikat) ist für kleinere Unternehmen mit maximal 35 Mitarbeitern im gesamten Unternehmen bestimmt. Es werden bei diesem Zertifikat die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz beurteilt. SCC** (uneingeschränktes Zertifikat) ist für Unternehmen mit mehr als 35 Mitarbeitern bestimmt bzw. wenn ein Unternehmen (unabhängig von der Mitarbeiteranzahl) Subunternehmer für technische Dienstleistungen einsetzt. Bei SCC** werden die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz und zusätzlich das SGU-Managementsystem beurteilt.
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