Allgemeine Voraussetzungen zum Einstieg in den Begutachtungsprozess sind die Erfüllung der Grundwerte sowie der Pflichtkriterien. Es sind dabei alle Pflichtkriterien nachzuweisen, wie z.B.:
- Für Transitarbeitskräfte gibt es ein Personalentwicklungskonzept
- Durchlaufprozesse sind festgelegt und dokumentiert
- Gleiche Entlohnung für gleichwertige Arbeiten
- Ermittelung sozioökonomischer Kennzahlen und Schlüsselergebnisse
Das Qualitätsmanagementmodell umfasst folgende Dimensionen:
- Führung
- Konzepte, Strategien, Region
- MitarbeiterInnen – Stammpersonal
- Partnerschaften und Ressourcen
- Prozesse
- VertragspartnerInnenbezogene Ergebnisse
- MitarbeiterInnenbezogene Prozesse
- Gesellschaftsbezogene Ergebnisse
- Sozial-ökonomische Schlüsselergebnisse
In Anlehnung an das EFQM Excellence Modell sind die Dimensionen in Befähiger- und Ergebniskriterien gegliedert. Die Bewertung erfolgt ebenso gemäß dem EFQM Excellence Modell. Mindestens 50 von 100 Punkten müssen erreicht werden, um das Gütesiegel für Soziale Integrationsbetriebe zu erlangen. Die Bewertung wird von qualifizierten AssessorInnen durchgeführt. Das Gütesiegel für Soziale Integrationsunternehmen hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Nach drei Jahren ist das Assessment zu wiederholen.