Lebensmittel.Recht.Up2Date von SAICON & Quality Austria
Viele drängende Fragen im Lebensmittelrecht
Auf dem Foto v.l.: Andreas Schmölzer, SAICON Consulting; Lydia Richter, Abteilung Bedarfsgegenstände, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, Baden-Württemberg; Unternehmensberater Jürgen Schlösser, Fachausschuss für Allergene im Lebensmittelverband Deutschlands, Gründungsmitglied des Runden Tisches für Allergenmanagement
Im Fokus des diesjährigen qualityaustria Lebensmittel.Recht.Up2Date in der wolke 19 im Wiener Ares Tower standen neben neuen Themen auch Allergene und Mineralöle, die nach jahrelanger Unsicherheit endlich Klärung erfahren sollten. Rund 100 Vertreter aus Erzeugung, Handel und Verwaltung informierten sich über Hintergründe, Erfahrungen, aktuelle Rechtsprechung und künftige Neuerungen für die Branche.
Für Unternehmen im Lebensmittelsektor sind die Zeiten immer unruhig, aber aktuell besonders turbulent. Nicht nur die geopolitischen und klimatischen Auswirkungen, auch die rechtlichen Vorgaben beschäftigen die Produzenten und den Handel. Das diesjährige qualityaustria Lebensmittel.Recht.Up2Date spannte daher einen weiten Bogen – von Herausforderungen in der Überwachung und einer möglichen EU-Regelung zu Allergenspuren über neue Höchstgehalte für Mineralöle bis hin zum neuen Produkthaftungsrecht und ersten Erfahrungen mit der EmpCo-Richtlinie und PPWR-Verordnung. „Unser Anliegen ist, Branchenvertreterinnen und -vertretern kompakt an einem Tag einen Überblick über die relevanten rechtlichen Entwicklungen zu verschaffen. Darunter sind langjährige Themen, die jetzt zu einem guten Ende kommen, aber auch neue Richtlinien und Verordnungen der EU, die nun in Österreich schlagend werden“, erläuterte Andreas Schmölzer (SAICON Consulting), der für das Programm der Veranstaltung verantwortlich zeichnete.
Mineralöle: Neue Höchstgehalte, aber nicht mehr Schutz
Lydia Richter (Abteilung Bedarfsgegenstände Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, Baden-Württemberg) verglich die neue Vorgehensweise zur Festlegung von Höchstgehalten für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) mit der bisherigen Beurteilungspraxis. Die Änderung der EU-Kontaminantenhöchstgehalte-Verordnung 2023/915 wurde am 13. Mai 2026 im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel verabschiedet. „Aus Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung gibt es Bedenken, dass die neu eingeführten Höchstgehalte das aktuelle Verbraucherschutzniveau bis 2030 sogar verschlechtern könnten. Zwar sollen die neuen Höchstgehalte die technische Machbarkeit widerspiegeln, sind jedoch nicht toxikologisch begründet. Aktuelle Daten zeigen allerdings, dass bereits jetzt niedrigere Höchstgehalte technisch machbar wären“, erläuterte Richter. Zudem werde die Kontrolle zusammengesetzter Lebensmittel erschwert, da deren Höchstgehalt erst aus den Einzelzutaten berechnet werden muss. Fehlende Rezepturen führen dabei zu rechtlichen Unsicherheiten und erschweren die gerichtsfeste Beurteilung. „Erst ab 2030 sind alle Höchstgehalte auf dasselbe Niveau wie nach der alten Beurteilungspraxis abgesenkt“, schloss Richter.
Vorsorgeprinzip: Wissen statt Bauchgefühl
Ob die Wissenschaft hält, was das Vorsorgeprinzip verspricht, erläuterte Felix Ortgies vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin. Das Vorsorgeprinzip sei ein Werkzeug des Risikomanagements, aber kein Ersatz für Wissenschaft: Es setze eine wissenschaftliche Bewertung voraus, und die daraus folgenden Maßnahmen müssten verhältnismäßig, befristet und überprüfbar sein. „Die Wissenschaft hält, was das Vorsorgeprinzip verspricht, wenn wir von ihr nicht das Unmögliche verlangen: Ein ‚Null-Risiko‘ gibt es nicht, wohl aber eine belastbare Aussage darüber, ob ein Risiko unter dem liegt, was wir als Gesellschaft für akzeptabel halten“, führte Ortgies aus.
Entscheidend für die Belastbarkeit sei die Qualität der Studien, nicht ihre Zahl und nicht die Schlagzeile, die sie erzeugen. Denn erst Gefahr und Exposition zusammen ergäben eine Aussage über die Gesundheit, ein Nachweis allein sei noch kein Risiko. „Wo Bewertungsbehörden zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wie etwa beim Bisphenol A, ist das keine Schwäche des Systems, sondern seine Stärke, solange Methodik und Unsicherheiten offen auf dem Tisch liegen“, so der Experte abschließend.
Felix Ortgies, Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin; Wolfgang Leger-Hillebrand, Leitung Branchenmanagement Lebensmittelsicherheit, Quality Austria Certification
Weitere Einblicke gab es unter anderem von Prof. Markus Grube (Lebensmittelrechtsanwalt), der in seinem Update auch die neuen Bezeichnungsschutzregelungen für Fleischerzeugnisse erläuterte, die als „Veggie-Schutz“ gedacht waren und nun vielleicht die Fleischbranche von hinten treffen. Über bisher unbekannte Risikolagen informierte Prof. Ulrich Busch vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Beispiel der schimmelpilzgiftigen Trinkkokosnüsse. Teresa Bauer vom Verein für Konsumentenschutz (VKI) berichtete aus dem aktuellen Verbrauchermonitor, wo versteckte Preiserhöhungen nach wie vor an der Spitze stehen. Angesichts der vielen offenen Fragen für den Lebensmittelsektor zog Andreas Schmölzer ein klares Fazit: „Wir müssen anpassungsfähig bleiben und schneller werden. Für eine effiziente Compliance-Kultur braucht es Kompetenz, Achtsamkeit, Aufmerksamkeit und Werkzeuge. Und eine gute Abschätzung, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist.“