24. Jan 2024

Sustainable Resources Verification Scheme: Rechtliche Basis und weitere Infos

Quality Austria als Zertifizierungs­instanz für SURE Zertifizierung berufen

Die Weiterentwicklung der RED II (Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001), in Form der RED III, steht vor der Türe. Mit November 2023 beschlossen soll die nationale Umsetzung bis Mai 2025 erfolgen. Quality Austria ist per Schreiben mit Ende 2023 für die Zertifizierung nach SURE berufen worden, die Unterlagen zur SURE Zertifizierung werden 2024 dahingehend adaptiert. DI Andreas Ackerl, BSc, Business Development Umwelt und Energie, CSR bei Quality Austria, hat einige wichtige Infos kompakt für Sie zusammengefasst!

Rechtliche Basis:

Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001, gleich RED II, die im Dezember 2018 vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat der Europäischen Union verabschiedet wurde, legt eine allgemeine Politik für die Förderung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Europäischen Union fest. Die neue Richtlinie stärkt die Nachhaltigkeitskriterien von Bioenergie durch verschiedene Bestimmungen, einschließlich der negativen direkten Auswirkungen, die die Produktion von Biokraftstoffen aufgrund indirekter Landnutzungsänderungen (ILUC) haben kann.

Während Biokraftstoffe wichtig sind, um der EU dabei zu helfen, ihre Treibhausgas-reduktionsziele zu erreichen, erfolgt die Biokraftstoffproduktion in der Regel auf Ackerland, das zuvor für andere landwirtschaftliche Zwecke wie den Anbau von Nahrungsmitteln oder Futtermitteln genutzt wurde. Da diese landwirtschaftliche Produktion immer noch notwendig ist, kann sie zu einer Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf Nicht-Ackerland führen, möglicherweise einschließlich Gebieten mit hohem Kohlenstoffbestand wie Wäldern, Feuchtgebieten und Mooren. Bei forstwirtschaftlicher Biomasse gibt es idente Diskussionen die Nachhaltigkeit betreffend. Zusätzlich werden Abfälle als Sekundärrohstoffe dem System zugeführt und auf deren Herkunft bewertet.

Zur Umsetzung dieses Ansatzes hat die Kommission, wie von der Richtlinie gefordert, die Delegierte Verordnung (EU) 2019/807 erlassen. Dieser delegierte Rechtsakt legt spezifische Kriterien für die Nutzung und deren Nachweise fest.

Freiwillige Systeme und nationale Zertifizierungssysteme der EU-Länder, in diesem Fall SURE (Sustainable Resources Verification Scheme), tragen dazu bei sicherzustellen, dass Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe nachhaltig produziert werden, indem überprüft wird, ob sie die EU-Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Geprüft wird in diesem Fall die gesamte Lieferkette. Zudem werden Compliance-Anforderungen der RED II und RED III transparent, belastbar und rechtssicher nachgewiesen.

Die Produktion von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomassebrennstoffen führt zu ausreichenden Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen. Einige Programme berücksichtigen auch zusätzliche Nachhaltigkeitsaspekte wie Boden, Wasser, Luftschutz und soziale Kriterien.

Für den Zertifizierungsprozess überprüfen externe Auditor*innen der Quality Austria die gesamte Produktionskette vom Land-/Forstwirt oder Abfallsammlung, bis Biokraftstoffherstellung oder -händler. Obwohl die Systeme privat betrieben werden, kann die Europäische Kommission sie als gültig anerkennen.

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