Weltweit werden vermehrt Gesetze verabschiedet, die Unternehmen und Organisationen dazu verpflichten, gewisse Leistungen – z. B. in nachhaltigen Bereichen – vorzuweisen.
Die Taxonomie-Verordnung stellt ein einheitliches Klassifizierungssystem dar, das nachhaltige Investitionen bzw. nachhaltiges Wirtschaften fördern soll, indem wirtschaftliche Aktivitäten nach Nachhaltigkeitskriterien beurteilt werden. In diesem Sinne soll vor allem Transparenz über den Nachhaltigkeitsgrad von Unternehmen und Finanzprodukten geschaffen werden. Wodurch wiederum Anleger*innen ermöglicht wird, gezielt in ökologisch nachhaltige Technologien und Unternehmen zu investieren, um so das Ziel des Green Deals einer klimaneutralen EU bis 2050 zu erreichen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt eine Erweiterung und Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar und wird ab Anfang 2023 in Kraft treten. Ab 1. Jänner 2025 müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden nicht-finanzielle Indikatoren offenlegen. Mittelbar sind unter Umständen auch Zulieferbetriebe der oben genannten Zielgruppen betroffen. Ab 1. Jänner 2026 sind ebenfalls kleinere, kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen.
Im Zuge dieses Seminars lernen Sie sowohl die Inhalte als auch die korrekte Umsetzung und Prüfung der Taxonomie-Verordnung und CSRD kennen. Sie erfahren, welche Unternehmen von den neuen Berichtspflichten betroffen sind und welche Rolle andere Standards, wie UN Global Compact, die SDGs, die GRI Standards und ISO 14001/14090 dabei spielen. Gruppenarbeiten und praktische Berichtsbeispiele runden dieses Seminar ab
Grundkenntnisse Nachhaltigkeitsmanagement, Sustainability und ESG Management
Sustainability und ESG Beauftragte bzw. Manager*innen, Führungskräfte, Risikomanager*innen, Systemmanager*innen Qualität, Compliance, Umwelt, Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz, Human Resources Mitarbeitende
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