Im Februar 2022 wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für ein EU-weites, strengeres Lieferkettengesetz vorgelegt. Damit tragen in der EU tätige Unternehmen die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette. In der EU sind davon rund 13.000 Großunternehmen mit einem jährlichen Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro bzw. mindestens 500 Mitarbeiter*innen betroffen.
Im Zuge dieses Seminars gehen wir unter anderem der Frage nach, was unter dem Lieferkettengesetz bzw. der unternehmerischen Sorgfaltspflicht zu verstehen ist und wie diese Pflicht zu erfüllen ist. Gruppenarbeiten, diverse Methoden sowie Reflexionen werden unterstützend eingesetzt, um die Inhalte praxisorientiert zu erlernen bzw. zu erarbeiten.
Grundkenntnisse Nachhaltigkeitsmanagement, Sustainability and ESG Management
CSR und Sustainability Manager*innen; Mitarbeitende in der Beschaffung; Risikomanager*innen; Systembeauftragte Qualität, Compliance, Umwelt, Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz; Mitarbeitende im Bereich Human Resources
- Entwicklung der Anforderungen in Europa
- Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
- EU-Lieferkettengesetz
- Der völkerrechtliche Rahmen wie z. B. OECD
- Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte
Änderungen vorbehalten.