Lebensmittelsicherheit

V-Label – das Europäische „Vegan“ und „Vegetarisch“-Label

Motivation und Nutzen

Das V-Label ist ein internationales Gütesiegel zur Kennzeichnung veganer und vegetarischer Produkte und Dienstleistungen. Seit 1996 wird das Label von der Lebensmittelindustrie lizenziert. Die Schutzrechte des Labels wurden seither auf alle europäischen Länder sowie viele wichtige Märkte weltweit ausgedehnt. Das Gütesiegel ist europäischer Marktführer im Lebensmittelbereich und wird sowohl von regionalen Produzent*innen als auch von zahlreichen großen Handelsketten verwendet.

Ziele

Das V-Label sorgt für Transparenz und Klarheit. Bislang existiert auf nationaler Ebene keine verbindliche gesetzliche Definition der Begriffe “vegan” und “vegetarisch”. Eine zuverlässige Kennzeichnung vegan-vegetarischer Produkte nach einheitlichen Kriterien ist daher nur schwer möglich und begünstigt fehlerhafte und missverständliche Kennzeichnungen, was zur Verunsicherung bei Verbraucher*innen und Hersteller*innen sorgt.

Konsument*innen fordern zunehmend Transparenz, um vegane und vegetarische Produkte schnell sowie zuverlässig erkennen zu können. Klarheit durch einheitliche Kriterien bei der Kennzeichnung veganer und vegetarischer Produkte bietet derzeit nur das V-Label. Regelmäßige Kontrollen durch ein unabhängiges Labor garantieren die Einhaltung der Kriterien und tragen so zur Qualitätssicherung des V-Labels bei.

Zielgruppe

Lebensmittel und auch Gastronomiebetriebe, sowie viele andere Produkte wie z. B. Textilien, Kosmetika oder Wasch- und Reinigungsmittel können mit dem V-Label ausgezeichnet werden.

Kriterien

Nachdem das Unternehmen mit der Veganen Gesellschaft Österreich (VGÖ) einen Lizenzvertrag geschlossen hat, prüft der*die Auditor*in im Zuge des Audits vor Ort die Anforderungen des V-Labels (wie zum Beispiel die verwendetern deklarationspflichtigen und nicht deklarationspflichtigen Inhaltsstoffe und Hilfsstoffe sowie das Risko von Kreizkontaminationen.

Bei Änderungen der Zutatenrezeptur muss die Vegane Gesellschaft benachrichtigt werden.

Der Produktionsablauf ist so zu gestalten, dass keine unbeabsichtigte nichtpflanzliche Zutat das Produkt kontaminiert. Hinweise für schwere Allergiker*innen nach der Allergenverordnung können dennoch angebracht werden.

Andere relevante Normen

IFS Food, FSSC 22000, BRC GS Food

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