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Zuordnungen zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)
Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) in Österreich ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen in eines von acht NQR-Qualifikationsniveaus.
Jedes Niveau wird von Deskriptoren charakterisiert. Es handelt sich dabei um allgemein formulierte Merkmale, die auf Lernergebnisse verweisen. Diese Ergebnisse basieren auf Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen.
Eine dem NQR zugeordnete Qualifikation ist dem selben Qualifikationsniveau des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet. Dadurch sind österreichische Qualifikationen auch europaweit besser vergleichbar. Die rechtliche Basis auf nationaler Ebene ist das 2016 verabschiedete NQR-Gesetz.
Voraussetzung für eine Zuordnung einer Qualifikation zum NQR ist ein Zuordnungsersuchen. Dieses wird von der Quality Austria - Certification GmbH an die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) geschickt. Anschließend wird das Ersuchen von den NQR-Gremien geprüft und entschieden.
In einem kostenlosen Erstgespräch stellen wir Ihnen die Möglichkeiten im Rahmen des NQRs gerne vor. Wir bieten zwei unterschiedliche Pakete an:
Basis-Paket:
- Begutachtung Ihres NQR-Zuordnungsersuchens: Dabei handelt es sich um ein elektronisches Formular, das ausgefüllt und mit allen Beilagen (rechtliche Grundlagen, Lehrpläne, verbindliche Qualifikationsbeschreibung etc.) eingereicht werden muss. In diesem Ersuchen müssen Antragsteller*innen genaue Angaben über die Qualifikation (v. a. über die Lernergebnisse) und das Feststellungsverfahren machen. Zudem müssen Antragsteller*innen darlegen, welche Schritte sie zur Qualitätssicherung des Feststellungsverfahrens setzen. Weiters müssen sie das NQR-Niveau, in das die Qualifikation eingestuft werden soll, begründen.
- Feedbackgespräch
- Einreichen des Zuordensersuchens
Aufbau-Paket (optional zum Basis-Paket):
- Unterstützung bei der Erstellung des Zuordnungsersuchens: Wir unterstützen Sie in der Formulierung des Zuordnungsersuchens, bzw. geben wir Ihnen Hinweise, in welchen Bereichen die von Ihnen eingereichten Qualifikationen einer Weiterentwicklung bedürfen, um den Kriterien des angestrebten NQR-Qualifikationsniveaus zu entsprechen.
Anbieter*innen von Qualifikationen im Aus- und Weiterbildungsbereich
Nutzen für Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung:
- Mit der Einstufung zum NQR geht eine Qualitätskontrolle aller Aspekte von Aus- und Weiterbildungen einher. Dadurch können neue Impulse für eine Weiterentwicklung gewonnen werden.
- Andere Weiterbildungseinrichtungen können die NQR-Zuordnung als Kriterium für Zulassungen und (Teil-) Anrechnungen der Qualifikationen heranziehen.
Arbeitgeber*innen:
- Die NQR-Zuordnung kann eine Hilfestellung bei Personalentscheidungen sein, da die Qualifikation von Bewerber*innen klar und vergleichbar dargestellt wird.
- Durch die Zuordnung einer Qualifikation zum NQR wird transparent, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen Absolvent*innen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aufweisen.
- Inhalte des NQR-Kompetenzrahmens können für Tätigkeitsbeschreibungen und Stellenprofile verwendet werden.
- Auch für international tätige Unternehmen und Organisationen wird die Vergleichbarkeit von Qualifikationen vereinfacht.
Aus- und Weiterbildungsabsolvent*innen:
- Für Absolvent*innen ist es von Vorteil, eine dem NQR zugeordnete Qualifikation zu haben, da das Qualifikationsniveau klar und vergleichbar beschrieben ist.
- Durch die transparente Darstellung der Qualifikationen, die der Teilnehmende erwirbt/erworben hat, haben die Absolvierenden den Vorteil, sich am europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt mobil zu bewegen und Qualifikationen besser darzustellen.