Zur Kennzeichnung herausragender Betriebsstätten gibt es seit 1992 das Austria Gütezeichen für den Österreichischen Musterbetrieb mit eigenen Prüfkriterien.
Das Austria Gütezeichen für den Österreichischen Musterbetrieb wird Betriebsstätten jeder Art verliehen: Restaurants, Handels- oder Gewerbebetriebe sowie Dienstleistungsorganisationen können mit dieser Auszeichnung Zeichennutzer der Gütegemeinschaft werden.
Neben anderen Modellen zur ständigen Verbesserung der Unternehmensqualität, wie z.B. ISO-Zertifizierung und Business Excellence Modellen, dokumentieren Betriebe mit diesem Gütezeichen, dass sie sich gegenüber dem Mitbewerb durch ein außerordentliches Leistungsniveau hervorheben.
Mit dem Antrag um Verleihung des Austria Gütezeichens verpflichten sich alle Zeichennutzer zur Erfüllung der jeweiligen Güterichtlinien und zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität, in denen die Bedingungen zur Erlangung und Nutzung der Austria Gütezeichen geregelt sind.
Das Recht zur Führung des Gütezeichens Österreichischer Musterbetrieb ist Betrieben mit Niederlassung in Österreich vorbehalten und an die Erfüllung der Gütevorschriften für Betriebsstätten geknüpft.
Kriterien für die Qualitätsprüfung
Die Prüfung erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität nach folgenden Bestimmungen:
- Gütevorschriften für Betriebsstätten
- Normen
- gesetzliche Vorschriften
- Gütevereinbarungen
- Gesicherter Stand von Wissenschaft und Technik
Die Gütezeichen werden für einen festgelegten Zeitraum verliehen. Die Einhaltung der Güterichtlinien wird durch akkreditierte oder staatlich autorisierte Prüfstellen laufend überwacht.
Die ÖQA begleitet ihre Kunden durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Prüfung und Verleihung bis zur Wiederholprüfung.
Das Vergabeverfahren läuft in 5 Schritten ab.
1. Erstinformation
Der Interessent informiert die ÖQA über Art und Umfang der Betriebsstätte, für welche er die Nutzung des Gütezeichens Österreichischer Musterbetrieb beantragt. Die ÖQA übermittelt die entsprechenden Informations- und Antragsunterlagen.
2. Antragstellung
Der Interessent stellt den Antrag an die ÖQA. Damit verbunden ist die Verpflichtung, den Prüforganen die Prüfung in vollem Umfang zu gestatten.
3. Prüfung/Begutachtung
Der Antragsteller beauftragt eine für ihn zugelassene Prüfstelle mit der Prüfung. Als Prüfstelle gelten geeignete, z.B. akkreditierte Prüfanstalten sowie Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige des in Betracht kommenden Fachgebietes. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Das Prüfgutachten ist der ÖQA zu übermitteln.
4. Verleihung
Die ÖQA gibt dem auszuzeichnenden Unternehmen die Aufnahme als Zeichennutzer sowie die verliehene Firmennummer schriftlich bekannt. Das Unternehmen erhält das Zertifikat.
5. Wiederholprüfung
Das Unternehmen wird vor Ablauf der Berechtigung über die Fälligkeit der Wiederholprüfung informiert. Das Unternehmen beantragt die Wiederverleihung des Austria Gütezeichens bei der ÖQA und beauftragt eine Prüfanstalt mit der Prüfung.
Kündigungen
Kündigungen können nur unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum 31. 12. eines jeden Jahres erfolgen. Das Ende des Nutzungsrechtes entspricht nicht automatisch einer Kündigung. Diese ist eigens einzubringen, da die Nutzungsgebühren andernfalls weiterlaufen.
Die Kosten für die Nutzung der Austria Gütezeichen setzen sich zusammen aus:
- Kosten für die Prüfung
- Verbandsgebühren
Kosten für die Prüfung
Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, trägt der Antragsteller. Die Verrechnung der Prüfkosten erfolgt direkt durch die Prüfstelle.
Verbandsgebühren
Bitte entnehmen Sie die Verbandsgebühren dem PDF unter dem Reiter "Downloads".
Das Recht zur Führung des Gütezeichens Österreichischer Musterbetrieb wird durch die ÖQA für eine bestimmte Dauer, maximal für zwei Jahre, erteilt. Die Dauer wird von der Prüfstelle festgelegt. Verlängerungen müssen beantragt werden.