Das Austria Gütezeichen ist ein Erkennungszeichen und - dank laufender Güteüberwachung - ein Garant für geprüfte Qualität. Es zeichnet Produkte österreichischen Ursprungs aus.
Bei Produkten, die nicht zur Gänze in Österreich hergestellt werden, muss der österreichische Wertanteil an den Kosten des Fertigproduktes (einschließlich der Kosten für Rohmaterial, Halbfertigprodukte, Zubehörteile, Know-how etc.) mindestens 50 Prozent betragen.
Für Lebensmittel wird das Austria Gütezeichen verliehen, wenn alle Bearbeitungs- und Verarbeitungsschritte in Österreich erfolgen und sofern die wertbestimmenden, landwirtschaftlichen Rohstoffe des zu kennzeichnenden Produkts gänzlich aus Österreich stammen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln gilt für jene nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe in der Regel ein zulässiger mengenmäßiger Toleranzbereich bis zu einem Drittel.
Mit dem Antrag um Verleihung des Austria Gütezeichens verpflichten sich alle Zeichennutzer zur Erfüllung der jeweiligen Güterichtlinien und zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität, in denen die Bedingungen zur Erlangung und Nutzung der Austria Gütezeichen geregelt sind.
Das Recht zur Führung des Austria Gütezeichens ist bei Produkten an die Erfüllung von Qualitätskriterien geknüpft, die alle wichtigen Eigenschaften des Produktes abdecken.
Für die verschiedenen Produkte wurden spezifische Güterichtlinien bzw. Gütevorschriften erarbeitet, die den akkreditierten Prüfanstalten in ganz Österreich als Grundlage für die qualitäts- bzw. energiewirtschaftliche Prüfung dienen.
Kriterien für die Qualitätsprüfung
Die Prüfung erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität nach folgenden Bestimmungen:
- Güterichtlinien/Gütevorschriften
- Normen
- Warendeklarationen
- gesetzliche Vorschriften
- Gütevereinbarungen
- gesicherte Regeln der Technik
Die Gütezeichen werden für einen festgelegten Zeitraum verliehen. Die Einhaltung der Güterichtlinien wird durch akkreditierte oder staatlich autorisierte Prüfstellen laufend überwacht.
Die ÖQA begleitet ihre Kunden durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Prüfung und Verleihung bis zur Wiederholprüfung.
Das Vergabeverfahren läuft in 5 Schritten ab.
1. Erstinformation
Der Interessent informiert die ÖQA über Art und Umfang des Produkts, für welches er die Nutzung des Austria Gütezeichens beantragt. Die ÖQA übermittelt die entsprechenden Informations- und Antragsunterlagen.
2. Antragstellung
Der Interessent stellt den Antrag an die ÖQA. Damit verbunden ist die Verpflichtung, den Prüforganen die Prüfung in vollem Umfang zu gestatten und erforderliche Prüfstücke unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3. Prüfung/Begutachtung
Der Antragsteller beauftragt eine für ihn zugelassene Prüfstelle mit der Prüfung. Als Prüfstelle gelten geeignete, z.B. akkreditierte Prüfanstalten sowie Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige des in Betracht kommenden Fachgebietes. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Das Prüfgutachten ist der ÖQA zu übermitteln.
4. Verleihung
Die ÖQA gibt dem auszuzeichnenden Unternehmen die Aufnahme als Zeichennutzer sowie die verliehene Firmennummer schriftlich bekannt. Das Unternehmen erhält das Zertifikat.
5. Wiederholprüfung
Das Unternehmen wird vor Ablauf der Berechtigung über die Fälligkeit der Wiederholprüfung informiert. Das Unternehmen beantragt die Wiederverleihung des Austria Gütezeichens bei der ÖQA und beauftragt eine Prüfanstalt mit der Prüfung.
Kündigungen
Kündigungen können nur unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum 31. 12. eines jeden Jahres erfolgen. Das Ende des Nutzungsrechtes entspricht nicht automatisch einer Kündigung. Diese ist eigens einzubringen, da die Nutzungsgebühren andernfalls weiterlaufen.
Die Kosten für die Nutzung der Austria Gütezeichen setzen sich zusammen aus:
- Kosten für die Prüfung
- Verbandsgebühren
Kosten für die Prüfung
Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, trägt der Antragsteller. Die Verrechnung der Prüfkosten erfolgt direkt durch die Prüfstelle.
Verbandsgebühren
Bitte entnehmen Sie die Verbandsgebühren dem PDF unter dem Reiter "Downloads".
Das Recht zur Führung des Austria Gütezeichens für Produkte wird durch die ÖQA für eine bestimmte Dauer, maximal für drei Jahre, erteilt. Die Dauer wird von der Prüfstelle festgelegt. Verlängerungen müssen beantragt werden.