Gemäß § 11 (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) haben Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmenden eine*n fachlich qualifizierte*n Abfallbeauftragte*n sowie eine Stellvertretung zu bestellen.
Berufsbild Abfallbeauftragte*r
Abfallbeauftragte interpretieren die rechtlichen Anforderungen aus der Perspektive der jeweiligen Organisation und berücksichtigen dabei wichtige Melde- und Dokumentationspflichten. Sie realisieren das Abfallwirtschaftsgesetz im Unternehmen und setzen dabei auf die Prinzipien Abfälle vermeiden, Abfälle wiederverwerten und Abfälle ordnungsgemäß entsorgen. Der*Die Abfallbeauftragte erstellt Abfallwirtschaftskonzepte, erkennt Einsparpotenziale und schult Mitarbeiter*innen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen sind gemäß § 11. (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verpflichtet, eine*n fachlich qualifizierte*n Abfallbeauftragte*n sowie eine Stellvertretung zu bestellen.
Sie haben mehrere Mitarbeiter*innen zu schulen?
Alle öffentlichen qualityaustria Trainings können 1:1 als Inhousetraining gebucht werden. Hier ergeben sich Kostenvorteile durch den Wegfall von Reisespesen, externen Räumlichkeiten, Catering etc. Es können auch einzelne Lehrgangsmodule zusammengestellt werden. Somit wird ein qualityaustria Inhousetraining jederzeit speziell für Ihr Unternehmen durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter www.qualityaustria.com/inhouse.