Gemäß § 11 (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) haben Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmenden eine*n fachlich qualifizierte*n Abfallbeauftragte*n sowie eine Stellvertretung zu bestellen.
Berufsbild Abfallbeauftragte*r
Abfallbeauftragte interpretieren die rechtlichen Anforderungen aus der Perspektive der jeweiligen Organisation und berücksichtigen dabei wichtige Melde- und Dokumentationspflichten. Sie setzen das Abfallwirtschaftsgesetz im Unternehmen um und setzen dabei auf die Prinzipien Abfälle vermeiden, Abfälle wiederverwerten und Abfälle ordnungsgemäß entsorgen. Der*Die Abfallbeauftragte erstellt Abfallwirtschaftskonzepte, erkennt Einsparpotenziale und schult Mitarbeiter*innen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen sind gemäß § 11. (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verpflichtet, eine*n fachlich qualifizierte*n Abfallbeauftragte*n sowie eine Stellvertretung zu bestellen.