Umwelt und Energie

Lehrgang Abfallbeauftragte*r UMBA

Abfallbeauftragte*r

Gemäß § 11 (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) haben Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmenden eine*n fachlich qualifizierte*n Abfallbeauftragte*n sowie eine Stellvertretung zu bestellen.

Berufsbild

Berufsbild Abfallbeauftragte*r

Abfallbeauftragte interpretieren die rechtlichen Anforderungen aus der Perspektive der jeweiligen Organisation und berücksichtigen dabei wichtige Melde- und Dokumentationspflichten. Sie setzen das Abfallwirtschaftsgesetz im Unternehmen um und setzen dabei auf die Prinzipien Abfälle vermeiden, Abfälle wiederverwerten und Abfälle ordnungsgemäß entsorgen. Der*Die Abfallbeauftragte erstellt Abfallwirtschaftskonzepte, erkennt Einsparpotenziale und schult Mitarbeiter*innen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen sind gemäß § 11. (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verpflichtet, eine*n fachlich qualifizierte*n Abfallbeauftragte*n sowie eine Stellvertretung zu bestellen.

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Prokurist Business Development Umwelt und Energie, CSR

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Business Development Umwelt und Energie, CSR

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