Die Teilnehmer werden mit den relevanten abfallrechtlichen Bestimmungen vertraut gemacht, um ihre Aufgabe als Abfallbeauftragter gegenüber Betriebsinhabern, Mitarbeitern des Unternehmens und Behörden wahrnehmen zu können.
Keine
Verantwortungsträger für Umweltschutz, die sich zum betrieblichen Abfallbeauftragten ausbilden lassen möchten.
Die Inhalte des Lehrgangs decken die Anforderungen des Merkblatts Abfallbeauftragter im Sinne des § 11 AWG 2002 des Lebensmittelministeriums ab.
Mit der Anmeldung zum Lehrgang erfolgt auch die Anmeldung zur Prüfung.
Die Prüfungsinhalte beziehen sich auf die Inhalte des Lehrgangs Abfallbeauftragter (UMAB).
Ausbildung entsprechend dem Lehrgang Abfallbeauftragter (UMAB)
Die schriftliche Prüfung im Anschluss an den Lehrgang besteht aus Auswahlaufgaben (Multiple-Choice). Prüfungsdauer: 30 Minuten
Die Gebühr ist in der Kursgebühr enthalten.
Bei bestandener Prüfung wird ein Qualifikationsnachweis Abfallbeauftragter ausgestellt. Dieser Qualifikationsnachweis bestätigt die erforderliche Befähigung im Sinne §11 AWG 2002 i.d.g.F. und erfüllt die Anforderungen des Merkblattes Abfallbeauftragter des Lebensministeriums.
Mit der Anmeldung zum Lehrgang erfolgt auch die Anmeldung zur Prüfung.
Änderungen vorbehalten.