Die ÖQA Zertifizierungs-GmbH ist vom BMDW, auf Basis der ISO/IEC 17065, als Zertifizierungsstelle für Dienstleistungen (Ausnahme GRL 06 Arztpraxen) akkreditiert.
Für die Zertifizierung und Verleihung der Austria Gütezeichen gelten die jeweilige Güterichtlinie und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hausverwaltungen sind an der substantiellen Erhaltung und damit auch Werterhaltung von Immobilien – sei es durch bauliche oder verwaltungstechnische Maßnahmen – wesentlich beteiligt. Die manchmal unterschiedlichen Interessen der beteiligten Partner – Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Nutzungsberechtigte – werden berücksichtigt. Der transparente Umgang mit Fremdgeldern, nachvollziehbare Abrechnungen und Transaktionen sowie die Vermeidung von unnötigen Kosten durch rechtzeitige Präventivmaßnahmen sind wesentliche Erfolgsfaktoren.
Mit dem Austria Gütezeichen für Hausverwaltungen wird eine über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehende Qualitätssicherung durch eine unabhängige, neutrale Stelle dokumentiert.
Die Anforderungen des Austria Gütezeichens beziehen das gesamte Unternehmen mit ein. Durch die Transparenz der internen Prozesse und Strukturen werden die Zufriedenheit und das Vertrauen der Hausverwaltungs-Kunden erhöht – ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Steigerung der Marktposition.
Mit dem Austria Gütezeichen wissen die Kunden auf den ersten Blick, dass sich die ausgewählte Hausverwaltung dem hohen Qualitätsanspruch verpflichtet fühlt.
Mit dem Austria Gütezeichen „Hausverwaltungen“ wendet sich die ÖQA an alle Objektverwaltungs-Organisationen:
- Gemeinnützige Wohnbau-Unternehmen
- Gewerbliche Hausverwaltungen
- Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden)
- Eigenverwaltung
Durch regelmäßige externe Überprüfung einer neutralen, unabhängigen Stelle wird der hohe Qualitätsanspruch dokumentiert:
für Kunden des Unternehmens
- Nachvollziehbare, transparente BK-Abrechnungen
- Sichere, treuhändische Verwaltung der Instandhaltungsgelder (insbesondere Rücklagen im Sinne des §31 Wohnungseigentumsgesetz 2002)
- Ersparnis unnötiger Kosten durch Prüf- und Präventivmaßnahmen
für das Unternehmen
- Mitarbeiter werden zu engagierten Mitwirkenden
- Abläufe, Prozesse & Strukturen werden optimiert
- Erwartungen der Interessenspartner sind mehr bewusst
- Die strategischen Zielen werden konkretisiert
- Die Transparenz der Zielerreichung wird erhöht
- Neue marketing-Potentiale durch Zertifizierung
- Image-Verbesserung: nachhaltig und langfristig
- Festigung der Unternehmens-Positionierung
- Schaffung eines klaren Wettbewerbs-Vorteils
- Erhöhung der Marktanteile (neue Kunden, neue geografische Märkte)
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Beschäftigung von qualifiziertem und geschultem Personal mit klar definierten Zuständigkeiten sowie den Vorgaben entsprechenden Wartungen und Instandhaltungen werden vorausgesetzt.
Ebenso wie die Erfüllung aller Anforderungen der Güterichtlinie während der gesamten Gültigkeit des Zertifikats.
Grundlage ist die Güterichtlinie GRL 07 „Hausverwaltung“. Schwerpunkte sind u.a.
- Das 4-Augen Prinzip:
Sicherstellung eines lückenlosen und transparenten Umgangs mit Fremdgeldern bei finanziellen Transaktionen. - Kommunikation nach innen und außen:
Kurze Reaktionszeiten, vorausschauende & zeitgerechte Informationen, Kommunikation durch Nutzung wirkungsvoller Medien bis hin zur Einholung von Kunden-Feedback samt Realisierung konkreter Verbesserungsmaßnahmen. - Transparenz der internen Prozesse & Strukturen:
Einbeziehung des gesamten Unternehmen: Führungsprozesse, die Prozesse der Dienstleistungserbringung, die unterstützenden Prozesse sowie jene der laufenden Verbesserung. Ein umfassender Qualitätsansatz im Einklang mit der Unternehmensstrategie.
Erstbegutachtung
- Vorprüfung (Fragenkatalog)
- Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
- Prüf- und Überwachungsbericht
- Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)
Überwachungsbegutachtung
- Nach 12 und 24 Monaten
- Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
- Prüf- und Überwachungsbericht
Verlängerungs-/Erneuerungsbegutachtung
- Nach 3 Jahren
- Umfang und Ablauf wie bei Erstbegutachtung
- Prüf- und Überwachungsbericht
- Zertifikat (Gültigkeitsdauer 2 Jahre)
Nach der ersten Verlängerungs-/Erneuerungsbegutachtung wird das Recht zur Nutzung des Gütezeichens für 2 Jahre erteilt und kann danach jeweils um weitere 2 Jahre mit einer Verlängerungs-/Erneuerungsbegutachtung verlängert werden.