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GRL09: Austria Gütezeichen Arbeitskräfteüberlasser (AKÜ)
Die ÖQA Zertifizierungs-GmbH ist vom BMDW, auf Basis der ISO/IEC 17065, als Zertifizierungsstelle für Dienstleistungen (Ausnahme GRL 06 Arztpraxen) akkreditiert.
Für die Zertifizierung und Verleihung der Austria Gütezeichen gelten die jeweilige Güterichtlinie und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Bild der Personaldienstleistungsbranche hat sich in den letzten 20 Jahren gewandelt. Ursprünglich wurden Leiharbeitskräfte zur Abdeckung von Produktionsspitzen eingesetzt. Heute ist Leiharbeit eine etablierte Erwerbsform – nicht nur für Arbeiter, sondern wie auch für Angestellte und Mediziner. In den letzten zehn Jahren verdoppelte sich die Zahl der Überlasser auf mittlerweile 1.800, die Zahl der Zeitarbeiter vervierfachte sich. Weiterer Zuwachs in dieser Branche wird erwartet.
Mit dem „Austria Gütezeichen für Arbeitskräfteüberlasser“ wird die über die gesetzliche Verpflichtung hinaus gehende Qualitätssicherung durch eine unabhängige, neutrale Stelle dokumentiert.
Mit dem Austria Gütezeichen „Arbeitskräfteüberlasser“ wird dokumentiert, dass es sich bei dem Überlasser um einen fairen und seriösen Partner sowohl für Mitarbeiter als auch Beschäftiger handelt. Ziel des Austria Gütezeichens ist es, eine Entscheidungsgrundlage gegenüber den Bewerbern und Beschäftigern gleicher Maßen zu bieten, da damit signalisiert wird, dass alle Vorschriften korrekt erfüllt werden.
Mit dem Austria Gütezeichen „Arbeitskräfteüberlasser“ wendet sich die ÖQA an alle Organisationen der Arbeitkräfteüberlasser nach dem AÜG.
Durch regelmäßige externe Überprüfung einer neutralen, unabhängigen Stelle wird der hohe Qualitätsanspruch dokumentiert:
für Arbeitnehmer/Bewerber
- faire Behandlung
- korrekte Abrechnung
- nachhaltige Chance für weitere Arbeitsplatzorientierung und -sicherung
für Beschäftiger
- verlässlicher Partner in allen Personalangelegenheiten
- Sicherstellung der geforderten Qualität
- Laufende Verbesserung
gegenüber Ämter, Behörden und Sozialpartner
- seriöses Bemühen
- korrekte Erfüllung aller Vorschriften
- Vertrauen in die zertifizierte Güte
für Arbeitskräfteüberlasser
- Messung, Bewertung und ständig Verbesserung der Leistung
- Abgrenzung gegenüber dem Mitbewerb
- positives Image branchenintern und in der Öffentlichkeit
- Anerkennung als „vollwertige“ Arbeitgeber
- Positionierung am Arbeitsmarkt
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Beschäftigung von qualifiziertem und eingeschultem Personal mit klar definierten Zuständigkeiten werden vorausgesetzt.
Ebenso wie die Erfüllung aller Anforderungen der Güterichtlinie während der gesamten Gültigkeit des Zertifikats.
Grundlage ist die Güterichtlinie GRL 09 „Arbeitskräfteüberlasser“.
Die Gütekriterien umfassen rechtliche und strategische Fragen. Auch die Themen Unternehmensphilosophie und Organisation bilden einen Schwerpunkt – alle Anforderungen der Güterichtlinie sind zu erfüllen.
Recht:
- Eigentumsverhältnisse
- Aktive Gewerbeberechtigung/Konzession bzw. behördliche Genehmigung
- Bonität
- Vorlage Prüfungsergebnisse (z. B. GKK, FA, BUAK)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Arbeitnehmervertretung
Unternehmensphilosophie
- Leitbild
- Ziele und Schwerpunkte
- Soziales Engagement
Organisation
- Qualifizierte Leitung
- Darlegung von Prozessen und Verfahren (Management-, Kern- und Dienstleistungsprozesse)
- Debitorenmanagement
- Mängel- und Beschwerdemanagement
Mitarbeiter
- Qualifikation, Aus- und Weiterbildung, Schulung
- Befugnisse und Verantwortung
- Interne Kommunikation
- Mitarbeiterbefragungen
Erstbegutachtung
- Vorprüfung (Fragenkatalog)
- Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
- Prüf- und Überwachungsbericht
- Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)
Überwachungsbegutachtung
- Nach 12 und 24 Monaten
- Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
- Prüf- und Überwachungsbericht
Verlängerungs-/Erneuerungsbegutachtung
- Nach 3 Jahren
- Umfang und Ablauf wie bei Erstbegutachtung
- Prüf- und Überwachungsbericht
- Zertifikat