04. Apr 2018

Die neue Anforderungen im IFS Version 6.1.

Food Fraud KONKRET

In der ab 01.07.2018 verbindlichen Version 6.1 des IFS Food finden wir im Kapitel 4.21 folgende drei neue Anforderungen in Bezug auf Food Fraud:

  • 4.21.1 Es ist eine dokumentierte Verwundbarkeitsanalyse („Vulnerability Assessment“) für alle Rohmaterialien, Zutaten, Verpackungsmaterialien und ausgelagerte Prozesse durchgeführt, um die Risiken in Bezug auf Austausch, Falschetikettierung, Verfälschung oder Imitation zu ermitteln. Die Kriterien für die Verwundbarkeitsanalyse sind definiert.
  • 4.21.2 Ein dokumentierter Plan zur Verminderung von Lebensmittelbetrug liegt vor und ist umgesetzt, um alle identifizierten Risiken zu steuern. Dieser Plan bezieht sich auf die Verwundbarkeitsanalyse. Die Methoden der Kontrolle und Überwachung sind identifiziert und umgesetzt.
  • 4.21.3 Im Falle eines erhöhten Risikos wird die Verwundbarkeitsanalyse überprüft. Generell wird die Verwundbarkeitsanalyse mindestens jährlich überprüft. Die Kontroll- und Überwachungsverfahren des Plans zur Verminderung von Lebensmittelbetrug werden, wenn erforderlich, überprüft und angepasst.

 

Integrity Konzept

Wesentlich ist, dass die geforderte Verwundbarkeitsanalyse nicht nur alle Rohmaterialien und Zutaten umfassen muss, sondern auch Verpackungsmaterialien und ausgelagerte Prozesse.

Folglich ist ein Integrity Konzept aufzubauen, welches alle Stufen der Lebensmittelherstellung berücksichtigt. Dabei macht es natürlich Sinn, Erkenntnisse zu bekannten und dokumentierten Täuschungspraktiken, also die Food Fraud History, zu berücksichtigen, doch wird es von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedliche Gefährdungen und Schwachstellen geben. Anders als die Gefahrenanalyse und Bewertung der damit zusammenhängenden Risiken im Rahmen von HACCP, die den Fokus auf unbeabsichtigte Kontaminationen in der Lebensmittelherstellung hat, zielt das Food Fraud Vulnerability Assessment in erster Linie auf vorgelagerte Stufen in der Lebensmittelherstellung ab und soll dazu dienen, gezielt „Verwundbarkeiten“ in der Lieferkette zu identifizieren und damit beabsichtigte Kontaminationen zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen. Darauf aufbauend muss ein dokumentierter Maßnahmenplan entwickelt werden, um Risiken durch betrügerische Tätigkeiten bestmöglich vom eigenen Unternehmen fernzuhalten.

 

Mögliche Maßnahmen

Verifizierung von Herkunft und Kennzeichnung, verstärkte (unangekündigte) Lieferantenaudits entlang der gesamten Lieferkette, Entwicklung von Technologien zur Erkennung von Verfälschungen und umfassendere Wareneingangskontrollen sind Beispiele für die Vielzahl an möglichen Maßnahmen, um die Anforderungen des IFS Food 6.1 nachweislich zu erfüllen. Externe Analysen allein werden – angesichts der Komplexität der Themenstellung und der Tatsache, dass oftmals unbekannte und unkonventionelle Kontaminanten eingesetzt werden – nicht ausreichen. Sie stellen eine von vielen Maßnahmen dar, die in Kombination mit anderen erforderlichen Maßnahmen zu einem wirtschaftlich vertretbaren, effizienten Gesamtkonzept zur Vermeidung von Food Fraud führen müssen.

 

Übergangsfrist

Aufgrund der Herausforderungen, die mit der Erfüllung dieser neuen Anforderungen einhergehen, wurde mit Veröffentlichung der IFS Food Doctrine im März 2018 klargestellt, dass es eine Übergangsfrist von einem Jahr beginnend mit 01.07.2018 geben wird, innerhalb derer in Bezug auf die Anforderungen des Kapitels 4.21 Lebensmittelbetrug (Food Fraud) kein Major vergeben werden darf.

Wir unterstützen Sie gerne!

Die Umsetzung der Anforderungen ist für alle verpflichtend, doch ist bereits jetzt klar, dass jedes Lebensmittelunternehmen individuell gefordert ist und eine für das eigene Unternehmen maßgeschneiderte Herangehensweise wählen wird müssen. Die Quality Austria unterstützt Sie dabei im Rahmen von für Ihr Unternehmen individuell gestalteten Inhouse – Angeboten.

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