25. Apr 2017

IFS FOOD Version 7

Unternehmen, die nach einem GFSI anerkannten Standard, wie IFS Food und BRC oder FSSC 22000, zertifiziert sind, werden künftig Anforderungen zu den Verfahren der Verhinderung von Verfälschungen und zur Gewährleistung der Authentizität von Lebensmitteln erfüllen müssen, um auch im Zuge des Audits nachzuweisen, dass sie Vorkehrungen getroffen haben, der zunehmenden Bedrohung durch Betrugsfälle mit entsprechenden Mitteln zu begegnen. 

So ist bereits jetzt klar, dass IFS Version 7 Anforderungen zur Vermeidung von Lebensmittelbetrugsfällen beinhalten wird.

 

Erster Einblick

Einen ersten Einblick in die kommenden Anforderungen bietet die neue Version 2 des IFS Cash & Carry Standards, die mit 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Nach Ablauf der Übergangsphase können nun seit 1. Januar 2017 nur noch IFS Cash & Carry Version 2 Audits durchgeführt und akzeptiert werden. Das Kapitel 6 "Produktschutz und externe Kontrollen" wurde um das Unterkapitel 6.2 "Lebensmittelbetrug" erweitert.

 

Konkrete Forderungen

Konkret gefordert wird ein dokumentiertes Verfahren zur Bewertung der Anfälligkeit für Lebensmittelbetrug im gesamten Unternehmen. Potenzielle Anfälligkeiten, aus denen sich Maßnahmen zur Senkung der Risiken für den Kunden bzw. Verbraucher ergeben müssen, sind zu identifizieren und zu klassifizieren. Das Verfahren selbst muss Bestandteil des Produktsicherheitsmanagementsystems sein. Es muss ein dokumentierter Plan vorliegen, der die Maßnahmen spezifiziert, die das Unternehmen implementiert hat, um die Risiken für den Kunden bzw. Verbraucher in Bezug auf Lebensmittelbetrug zu senken.

 

Betrugsfälle und Anfälligkeitsanalyse

Dem GFSI Positionspapier zum Thema Food Fraud (Lebensmittelbetrug) ist zu entnehmen, dass es nicht Aufgabe der Auditoren ist, im Zuge des Audits Betrugsfälle aufzudecken oder zu bestätigen, dass der entwickelte Maßnahmenplan in der Lage ist, Lebensmittelbetrug zu verhindern – es soll geprüft werden, ob eine schlüssige Anfälligkeitsanalyse (Vulnerability Assessment) durchgeführt und ein entsprechend plausibler „Plan zur Abwendung“ (Mitigation Plan) daraus abgeleitet und eingeführt wurde.

Alle Lebensmittelunternehmen sind gefordert, mögliche Anfälligkeiten zu identifizieren und zu bewerten, um daraus einen Maßnahmenplan zu entwickeln, der das Risiko für Kunden und Verbraucher nachweislich senken kann. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Verantwortung für die Überprüfung der Authentizität des Rohmaterials bzw. der Halbfertigprodukte den Lebensmittelproduzenten obliegt. Grundlage muss ein risikobasierter Kontrollplan sein, der auch visuelle Prüfungen beinhalten kann, wenn Rohware dadurch einwandfrei zu identifizieren ist. Sofern eine schlüssige visuelle Prüfung der angelieferten Rohwaren und Halbfertigprodukte auf Authentizität vor Verarbeitung nicht möglich ist (z.B. bei gefrorenem Hackfleisch), müssen weitere Tests, wie z.B. DNA-Tests, vorgenommen werden.

Mögliche praktikable Ansätze zur Durchführung einer Anfälligkeitsanalyse bieten das Food Fraud Mitigation Guidance (FFMG) Document der U.S. Pharmacopeial Convention (USP) oder auch die PAS 96:2014.

 

Praktische Unterstützung

Praktische Unterstützung erhalten Sie auch im Rahmen eines für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Inhouse-Workshops der Quality Austria. Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Inhouse-Team per Mail unter inhouse(at)qualityaustria.com oder telefonisch unter (+43 732) 34 23 22-26.

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