28. Okt. 2024

Lebensmittel.Recht.Up2Date von SAICON & Quality Austria

Lebensmittel­recht sorgt für Stabilität – Ernährungs­sicherheit stützt die Demokratie

Bild v.l.: Andreas Schmölzer (Sachverständiger, SAICON consulting), FH-Prof. Thomas Delissen (Stellvertretender Studiengangsleiter Data Intelligence, FH St. Pölten), Andreas Lidauer (Leitung Nachhaltigkeit, Hofer KG), Wolfgang Leger-Hillebrand (Leitung Branchenmanagement Lebensmittelsicherheit, Quality Austria) ©Anna Rauchenberger

Am 23. Oktober 2024 wurde im Wiener Ares Tower erneut die Tagung „Lebensmittel.Recht.Up2Date“ von Quality Austria und SAICON veranstaltet. Gut besucht von Vertretern des Lebensmittelsektors, Behörden, Begutachtung, Ministerien und Justiz wurden die vergangenen und kommenden Entwicklungen im Lebensmittelrecht diskutiert und beleuchtet. Durch die Veranstaltung leitete der Sachverständige Andreas Schmölzer.

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Die Reihe an Vorträgen wurde von Rechtsanwalt Markus Grube mit einem Überblick zur Rechtsprechung eröffnet. Diese wird von Kennzeichnungsthemen dominiert und war in letzter Zeit von Diskussionen zur Irreführung infolge von Abbildungen bestimmt. Prägend war hier die OGH-Entscheidung zu Bio-Limo, die mit Fruchtabbildungen geschmückt war, aber zum Teil nur natürliche Aromen enthielt, was letztlich als irreführend erkannt wurde.

Bild: Markus Grube (Rechtsanwalt) ©Anna Rauchenberger

Ebenso häufig sind Probleme bei Protein-Produkten, die auf der Vorderseite den Proteingehalt außerhalb der Nährwerttabelle ausweisen. Da für Wein künftig eine Zutatenliste verpflichtend ist, wird es neue Probleme bei Produkten geben, die Wein als Zutat enthalten. Hier wird möglicherweise gefordert werden, dass bei der Zutatenliste auch jene des Weins angeführt wird.
Überraschend war eine Entscheidung im Frühjahr zur Füllmengenreduktion bei gleicher Verpackungsgestaltung. Hier hat das Gericht eine zusätzliche, blickfangartige Information über die Füllmengenreduktion für einen Zeitraum von 3 Monaten gefordert.

Entwicklungen in der Lebensmittelüberwachung

Interessante Einblicke in die Herausforderungen der amtlichen Überwachung zeigte Ulrich Busch vom LGL Bayern. Besonders herausfordernd waren hier im letzten Jahr Snackartikel mit fulminanten Mengen an Scharfstoffen, die in sozialen Medien von Kindern und Jugendlichen als „Hot Chip Challenge“ für Mutproben verwendet wurden. Für die Behörde reichen hier Warnhinweise nicht aus, da die Produkte per se gesundheitsschädlich sind. So gab es auch mehrere Fälle von hospitalisierten Kindern aufgrund einer Schädigung mit Scharfstoffen. Auch berichtete Busch von Zwischenfällen in der Gastronomie wegen Bacillus cereus in Teigwaren. Hier war sogar ein Todesfall zu beklagen.
Völlig neue Herausforderungen stellen die tabakfreien Nikotin-Pouches dar. Diese fallen nicht ins Tabakgesetz, werden aber in Deutschland als ungeeignete Lebensmittel beanstandet. Eine Teilnehmerin aus dem österreichischen Gesundheitsministerium hielt dazu fest, dass die Einstufung hierzulande anders erfolgt. So gelten Pouches in Österreich generell nicht als Lebensmittel.

Auswirkungen des Green Deals auf den Lebensmittelsektor

Einen Überblick über klimarelevante Rechtsanforderungen für Lebensmittel gab der Sachverständige Andreas Schmölzer von SAICON consulting. Bei den weit über 100 Rechtsnormen des EU Green Deals fehle nämlich der Blick für das große Ganze.

Bild: Andreas Schmölzer (Sachverständiger, SAICON consulting) ©Anna Rauchenberger

 

Das Thema wird im Wesentlichen durch den Finanzsektor mit den Regelungen zur Taxonomie, Offenlegung und Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmt. Dort sind relevante Begrifflichkeiten und Bewertungsansätze fixiert, womit es keine Möglichkeit zur freien Interpretation von Nachhaltigkeitsthemen mehr gibt. Im Bereich Marketing und Kommunikation wird die Empowering Consumers Directive ein enges Korsett an Wettbewerbsregeln für klimabezogene Werbung schnüren, das durch die Green Claims-Richtlinie noch strammer zugezogen wird. Während erstere bereits veröffentlicht ist, steht dies bei letzterer allerdings noch aus. Für künftige produktbezogene Regelungen führt Schmölzer die Ökodesign-Verordnung als Rahmenregelwerk an, die jedoch bereits konkrete Vernichtungsverbote für einige Neuwaren vorschreibt. In Kürze wird zudem die Veröffentlichung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle erwartet, bei der ebenfalls weitgehende Eingriffe in die bestehende Verpackungspraxis sichtbar sind. Bereits seit längerem ist die Entwaldungs-Verordnung veröffentlicht, die auch direkt einige Lebensmittel betrifft. Diese dürfen nur mehr aus gesichert entwaldungsfreier Gewinnung vertrieben werden, wobei der ursprüngliche Starttermin mit 1.1.2025 nun vermutlich um ein Jahr verschoben wird.

Einen Blick in die Praxis der Umsetzung der Klimagesetze gab Andreas Lidauer vom Handelskonzern Hofer KG, der die Notwendigkeit einer dafür geeigneten Softwarelösung betonte. Immerhin gibt es eine Vielzahl an Kennzahlen und Daten zu verarbeiten, wie auch Hanna Schreiber vom Umweltbundesamt zur quantitativen Umweltbewertung ausführte. Diese Daten umfassen den gesamten Lebenszyklus, gliedern sich aber in drei Ebenen.

Bild: Hanna Schreiber (Expertin für Carbon Management und Life Cycle Assessment, Umweltbundesamt) ©Anna Rauchenberger

Zwischen Vergangenheit und Zukunft

Neben den rechtlichen Neuerungen sorgen vor allem die Verbrauchererwartungen für steten Vortrieb in der Branche. Zu den Maßstäben im Konsumentenschutz berichtete Theresa Bauer vom VKI anhand der Anfragen und Zuschriften, die hauptsächlich den Preis und das Gewicht gefolgt von der Produkt-Aufmachung und den Zutaten betrafen. Illustriert mit entsprechenden Beispielen wurden die Teilnehmer der Veranstaltung damit gut für das oft nicht einfach zu erfassende Empfinden der Verbraucher sensibilisiert. Wie wichtig dabei Fakten sind, zeigte Sonja Lackner von der Meduni Graz auf. In ihrem Beitrag zur ernährungswissenschaftlichen Leistungsfähigkeit von veganen Alternativen wurde deutlich, dass diese Ersatzprodukte ernährungsphysiologisch meist ungenügend sind und daher am Ende auch keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Ebenfalls nicht immer ausreichend faktengesichert sind die Ergebnisse, die uns die künstliche Intelligenz liefert, wie Thomas Delissen von der FH St. Pölten in seinem Vortrag veranschaulichte. Dennoch lassen sich heute sehr gute Systeme zur Überwachung von Fertigungsprozessen realisieren, zum Beispiel bei der Drucküberwachung von Etiketten. Schwierig hingegen wird es bei der inhaltlichen Interpretation von Etiketten, also ob diese beispielsweise rechtskonform gestaltet sind.

Tierwohl im Fokus der Lebensmittelindustrie

Sehr spannend wurde auch der letzte Veranstaltungsblock zur Tierwohlkennzeichnung gestaltet. Markus Grube stellte die aktuelle Situation in Deutschland dar, wo derartige Systeme bereits freiwillig umgesetzt werden und auch ein Rechtsrahmen für verpflichtende Kennzeichnung geschaffen wurde. Dennoch geben in Deutschland Konsumenten auf die Frage, warum sie sich von Fleisch in der Ernährung abwenden, das Tierwohl als häufigste Begründung an, wie Andreas Herrmann von der AMA in seinem Vortrag zum diesbezüglichen Status des Gütesiegel-Programms der AMA erwähnte.

Für eine entsprechende Kennzeichnung gibt es in Österreich bereits lange Vorbereitungsarbeiten, aber noch immer keinen abschließenden Plan. Dies betonte auch Simon Lindenthaler vom Handelsunternehmen Lidl, der auch klarstellte, dass die Kennzeichnung der Haltungsform nur einen Teilaspekt von Tierwohl umfasst.

Bild v.l.: Simon Lindenthaler (Leitung Unternehmenskommunikation, Lidl Österreich), Andreas Herrmann (Bereichsleiter Landwirte Rind und Schwein, Agrarmarkt Austria Marketing GmbH), Wolfgang Leger-Hillebrand (Leitung Branchenmanagement Lebensmittelsicherheit, Quality Austria) ©Anna Rauchenberger

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