28. Jan 2013

Energieeffizienzpaket des Bundes

Die Durchführung von Energieaudits

Zu Jahresbeginn ist das Bundesenergieeffizienzgesetz in Begutachtung gegangen. Den „Arbeitsentwurf“ gibt es ja schon seit März 2012. Dieser wurde in der Wirtschaft schon heftig diskutiert und so wurde die Forderung nach Energiebeauftragten in Unternehmen schon erfolgreich abgewehrt.

Ein wesentlicher Bestandteil soll in weiterer Folge die Durchführung von Energieaudits sein. Als Grundlage dafür dient die ÖNORM EN 16247-1 (die Ausgabe September 2012). Diese Energieaudits sind nicht zu verwechseln mit Systemaudits nach ISO 50001  „Energiemanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“.

Auszug Entwurf Bundes-Energieeffizienzgesetz

Begriffsbestimmungen

§ 5. (1) Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck3. Energieaudit: ein systematisches Verfahren im Einklang mit ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie und/oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

2. Teil
Energieeffizienz bei Unternehmen
Energiemanagement bei endenergieverbrauchenden Unternehmen

§ 9.
(1) Endenergieverbrauchende Unternehmen in Österreich haben, abhängig von ihrer Größe und ihrem Energieverbrauch, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß Abs. 2 bis Abs. 6 zu setzen und zu dokumentieren.

(2) Große und mittelgroße Unternehmen haben

1. entweder

a) ein Energiemanagementsystem in Übereinstimmung mit der Norm EN 16001 oder der ISO 50001 oder

b) ein Umweltmanagementsystem gemäß Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS Verordnung), soweit damit auch sämtliche Anforderungen nach ISO 50001 erfüllt werden, einzuführen, dieses zu zertifizieren, die Einführung zu dokumentieren, das Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten oder

c) in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein Energieaudit durchzuführen;

2. den Anwendungsbereich und die Grenzen ihres Managementsystems festzulegen und zu dokumentieren oder die Durchführung und Ergebnisse des Energieaudits zu dokumentieren;

3. nach Möglichkeit den sich aus der Anwendung des Managementsystems oder aus der Durchführung des Energieaudits ergebenden Anforderungen einer Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu entsprechen und die erforderlichen Effizienzmaßnahmen zu setzen;

4. die Einführung des Managementsystems oder die Durchführung des Energieaudits sowie die allfällig gesetzten Effizienzmaßnahmen für jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle zu melden.

Erkenntnisse aus ÖNORM EN 16247-1

  • Diese Europäische Norm wurde von CEN am 16. Juni 2012 angenommen.
  • Im Teil 1 werden die allgemeinen Anforderungen behandelt. Zusätzlich zu Teil 1 gibt es noch spezielle Bereiche:
    • Energieaudits – Teil 2: Gebäude
    • Energieaudits – Teil 3: Prozesse
    • Energieaudits – Teil 4: Transport
  • Ein Energieaudit ist ein wichtiger Schritt für eine Organisation von welcher Größe oder welchem Typ auch immer, die ihre Energieeffizienz verbessern, den Energieverbrauch verringern und dadurch Vorteile für die Umwelt erreichen möchte.
  • In dieser Norm werden keine Eigenschaften von Energieauditprogrammen/-plänen behandelt (wie beispielsweise Programmverwaltung, Ausbildung von Energieauditoren, Fragen der Qualitätskontrolle, Werkzeuge der Energieauditoren usw.).
  • Definition Energieaudit: systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
  • Kompetenz Energieauditor: Der Energieauditor muss (den lokalen Richtlinien und Empfehlungen entsprechend) für die durchzuführende Arbeit und für den vereinbarten Anwendungsbereich, das Ziel und die Gründlichkeit angemessen qualifiziert und erfahren sein.
  • Der Energieauditprozess ist im Detail beschrieben.
  • Schwerpunkte liegen auf der Datenerfassung und Analyse sowie Berichterstellung.
  • Mindestinhalte des Berichtes:
    • Zusammenfassung
    • Hintergrund
    • Energieaudit (Beschreibung)
    • Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
    • Schlussfolgerungen

Folgerungen und Erwartungen

  • Große oder mittelgroße Unternehmen müssen zumindest alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen sowie die allfällig gesetzten Effizienzmaßnahmen für jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle zu melden oder
  • sie führen ein Energiemanagementsystem auf Basis der ISO 50001 oder EMAS (unter Berücksichtigung der Zusatzforderungen an ein EnMS) ein. Die Meldungen der Einführung des Systems und die  gesetzten Effizienzmaßnahmen bleiben aufrecht.
  • Die Kompetenz der Energieauditoren ist national festzulegen.
  • Es ist noch nicht geklärt, wer Energieaudits durchführen darf und schließlich ob
  • die Energieaudits so in das Bundesgesetz kommen, ist wohl auch noch nicht beschlossen!

Ansprechperson

Netzwerkpartner*in

Herr Ing. Wolfgang Hackenauer, MSc

Netzwerkpartner, Produktexperte Umwelt und Energie

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