24. Apr. 2024

Auf bestehenden Systemen aufbauen:

Mit diesen 5 Tipps haben Unternehmen Berichts­pflichten im Griff

DI Axel Dick, MSc, Prokurist Leitung Business Development Umwelt und Energie, ESG und Mag. Anneli Fischer, MSc, Leitung ESG beim qualityaustria Forum 2024  © Anna Rauchenberger

Neue Berichtspflichten und Regularien wie die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sorgen für Nervosität in den Führungsetagen vieler Unternehmen. Dabei basieren viele der neuen Regularien auf bestehenden ISO-Zertifizierungen und können auf Basis von zukunftsorientierten Integrierten Managementsystemen relativ unkompliziert umgesetzt werden.

EU-Taxonomie, Lieferkettengesetz, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Digitale Barrierefreiheit und die ESRS – viele Unternehmen empfinden neue Richtlinien und Berichtspflichten zunächst als Herausforderung. Axel Dick und Anneli Fischer, die bei Quality Austria für die Bereiche CSR und ESG verantwortlich sind, empfehlen, auf bestehenden ISO-Zertifizierungen und Prozessen aufzubauen und geben fünf Tipps, mit denen die ESRS umgesetzt werden können.

„Berichtspflichten sind notwendig, um einheitliche Qualitätsstandards auf europäischer Ebene zu schaffen und Klarheit bzw. Orientierung für Entscheiderinnen und Entscheider herzustellen. Unternehmen, die bereits mit Integrierten Managementsystemen arbeiten und zertifiziert sind, haben einen klaren Vorteil, da die geplanten Berichtspflichten auf vielen bestehenden ISO-Zertifizierungen aufsetzen“, sagt Axel Dick, Leitung Business Development Umwelt und Energie, ESG, Quality Austria.

„Nachhaltigkeit ist längst kein Nischenthema mehr, sondern Standard und im Mainstream angekommen. Konsumentinnen und Konsumenten suchen nach Orientierung, potenzielle Arbeitnehmende legen Wert auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Und auch Finanzentscheidungen werden in Zukunft verstärkt Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Unternehmen sollten Berichtspflichten dabei nicht als Pflicht, sondern als Chance verstehen. Denn am Ende werden auch Interessengruppen wie Investoren oder potenzielle Kooperationspartner Nachhaltigkeitsberichte heranziehen, um die Reputation und das Image von Unternehmen zu bewerten. Auf diesen Erkenntnissen werden zukünftig Investitionsentscheidungen basieren“, sagt Anneli Fischer, Head of ESG bei Quality Austria.

1) Übergreifende Teams bilden

Wie die meisten Berichtspflichten bilden auch die ESRS eine Querschnittsmaterie. Die Expert*innen der Quality Austria empfehlen, Projektgruppen zu bilden, die unterschiedliche Unternehmensbereiche abdecken, gemeinsam Ziele und vor allem Zeitpläne entwickeln. So können unterschiedliche Interessen eingebracht werden und gleichzeitig die Ergebnisse niederschwellig in die jeweiligen Abteilungen rückkommuniziert werden.

2) Gaps identifizieren

Wenn das Team feststeht, ist eine Gap-Analyse zwischen den zukünftigen Anforderungen und dem bestehenden Managementsystem zu empfehlen. Daraus können spezifische Arbeitspakete abgeleitet werden. Darüber hinaus identifizieren umfangreiche interne Analysen in Kombination mit der Erstellung von Zeitplänen interne Kompetenzlücken, die rechtzeitig geschlossen werden sollten.

Quality Austria bietet dazu z. B. den akkreditierten Lehrgang „Sustainability und ESG Management“ an sowie Spezial-Seminare zur Treibhausgasbilanzierung, zur Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse oder auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Hier mehr erfahren!

3) Konzept der doppelten Wesentlichkeit umsetzen

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit verpflichtet Unternehmen dazu, Nachhaltigkeit aus zwei verschiedenen Perspektiven und deren Wechselwirkungen zu betrachten. Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt die Kriterien der doppelten Wesentlichkeit, wenn er entweder aus der Outside-in-Perspektive, der Inside-out-Perspektive oder aus beiden wesentlich ist. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erfolgt in drei Schritten: 1.) Verständnis des Kontextes; 2.) Identifizierung wesentlicher Themen und ihrer Auswirkungen; 3.) Bewertung der Wesentlichkeit, die zur Erstellung einer endgültigen Liste für die Nachhaltigkeitsberichterstattung führt.

Hier können ISO-zertifizierte Unternehmen auf der geforderten Kontextanalyse in der ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement), ISO 45001 (Sicherheits- und Gesundheitschutzmanagement), ISO 37001 (Anti-Korruptionsmanagement) und vielen weiteren aufbauen.

4) Parameter (KPIs) und Zieldefinitionen mit ESRS abgleichen

Bestehende KPIs können wichtige Bezugsquellen für die ESRS sein. Gleichzeitig erfüllen viele ISO-Zertifizierungen bereits wesentliche Aspekte neuer Berichtspflichten. Ein Abgleich verhindert doppelte Reportings.

5) Probedurchlauf 2025 starten

Keine Premiere findet ohne Generalprobe statt. Die Expert*innen der Quality Austria empfehlen, 2025 einen Probedurchlauf, bevor 2026 die Berichtspflicht für große Kapitalgesellschaften und 2027 für börsennotierte KMU in Kraft tritt.

„Bei allen Vorbereitungsschritten für die ESRS schaffen Integrierte Managementsysteme eine solide Grundlage für ESG und das Sustainability Reporting. Auf ihrem Fundament lässt sich die ISO-Sprachwelt in die ESG-Sprachwelt übersetzen und umgekehrt. Das führt oft zu Aha-Erlebnissen bei den Verantwortlichen, die erkennen, dass sie viele Aspekte der neuen Berichtspflichten bereits erfüllen“, sagt Dick.

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