Mehr Qualität statt Quantität
Das sind die Regierungspläne zur Qualitätsverbesserung im Gesundheitssystem in Österreich
Qualitätsmanager sind ein unverzichtbarer Faktor in Österreichs Gesundheitssystem: Sie erheben beispielsweise die Ist-Situation in Spitälern und Pflegeheimen, identifizieren Verbesserungspotenziale und erarbeiten klare Qualitätskriterien. Zugleich spielen bei ihrer Arbeit die äußeren Vorgaben durch die Gesetzgeber eine wichtige Rolle. Mediziner Dr. Günther Schreiber ist bei der Quality Austria unter anderem für die Aus- und Weiterbildung von Qualitätsmanagern im Gesundheitsbereich verantwortlich und hat sich die Pläne der Regierung im Detail angesehen.
„Die Führungskräfte im Gesundheitswesen sollten sich Zeit nehmen können, um gezielt zu steuern, lenken und zu planen. Dadurch wird die Fehlerquote minimiert und eine Weiterentwicklung ermöglicht“, erklärt Dr. Günther Schreiber, Netzwerkpartner, Projektmanagement und Koordination Branche Gesundheitswesen bei der Quality Austria. Die Praxis sehe allerdings immer öfters anders aus. „Der Mangel an medizinischen Fachkräften zieht sich bereits durch viele Einrichtungen, weil die Babyboomer-Generation in Pension geht. Es bleibt immer weniger Zeit für Gespräche und gelenkte Planungen“, warnt Schreiber. Angesichts solcher Rahmenbedingungen hätten die Verantwortlichen manchmal kaum mehr Zeit sich mit dem Thema Qualität auseinanderzusetzen. Deshalb bestünde die Gefahr, dass dadurch die Fehlerquote, die Fluktuation sowie die Unzufriedenheit aller Beteiligten steigen. Besonders drastisch würden sich in weiterer Folge Fehler bei den Abläufen und Schnittstellen auswirken. „Organisationen mit Managementsystemen haben klare Vorteile, wobei die Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung natürlich Zeit und Anstrengungen bedürfen“, ist Schreiber überzeugt. Ob den Betroffenen dazu künftig mehr Kapazität bleiben wird, wird auch maßgeblich von der Umsetzung der Pläne im Regierungsprogramm abhängen. Teilweise sind die Vorhaben noch recht vage gehalten. Nachfolgend ein paar der Punkte aus dem Regierungsprogramm im Detail:
1) Bezahlung der Ärzte nach Ergebnisqualität
Unter dem Punkt „Prävention und Gesundheitsförderung“ wird im aktuellen Regierungsprogramm ein „Population Health Management“ erwähnt, allerdings ohne die Pläne zu konkretisieren. Laut Einschätzung des niederösterreichischen Patientenanwalts Dr. Gerald Bachinger in den OÖ Nachrichten gehe es hier letztlich darum, dass Ärztehonorare nicht mehr nach Quantität, sondern nach Ergebnisqualität bezahlt werden sollen.
2) Eltern-Kind-Pass mit qualitätsgesicherten Screenings
Laut Regierungsprogramm soll der Mutter-Kind-Pass zum Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr weiterentwickelt werden. Dazu soll es künftig standardisierte und qualitätsgesicherte Screenings zur psychischen Gesundheit, Ernährung und sozialen Kompetenz geben.
3) Verbesserung der Ausbildungsqualität bei Medizinern
Die Zugangsbestimmungen zum Medizinstudium sollen laut Koalitionsübereinkommen in Richtung Qualität, Inhalt und Umfang evaluiert werden.
4) Definition von Leistungs- und Qualitätszielen zwischen Ländern und Sozialversicherung
Die Versorgung im niedergelassenen, ambulanten, tagesklinischen und stationären Bereich soll besser aufeinander abgestimmt und ausgebaut werden. Dazu soll es eine gesamthafte Weiterentwicklung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung im intra- und extramuralen Bereich geben. Um das sicherzustellen, ist eine gemeinsame Definition von Leistungs- und Qualitätszielen seitens der Länder und der Sozialversicherung geplant.
5) Unabhängige Qualitätssicherung
Eine unabhängige Qualitätssicherung für den niedergelassenen und stationären Bereich soll sichergestellt werden. Wobei auch bei diesem Punkt die konkreten Umsetzungspläne noch abgewartet werden müssen.
Ähnlich wie bei einem Qualitätsmanagementsystem verfolgt auch ein Regierungsprogramm im Endeffekt ein klares Ziel: in irgendeiner Form eine Verbesserung für die Bürger zu erreichen. Anders als die Zielsetzungen in einem Qualitätsmanagementsystem hat ein Regierungsprogramm allerdings keinen verbindlichen Charakter. Es sind lediglich Vorhaben, die nicht immer bis zum Ende einer Legislaturperiode umgesetzt werden. „Es bleibt abzuwarten, wie die konkreten Umsetzungspläne aussehen, denn die Pläne zur Qualitätsverbesserung im Gesundheitssystem sind noch recht vage gehalten.“, so Schreiber.