DESIGN FOR ALL
Digitale Barrierefreiheit: Zeichen von Inklusion und Menschlichkeit
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass weltweit rund 15% der Bevölkerung – also mehr als eine Milliarde Menschen – von einer Behinderung betroffen sind. Bis zum Jahr 2050 soll sich diese Zahl auf zwei Milliarden Menschen verdoppeln. Eine Personengruppe also, der definitiv mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.
Bei Barrierefreiheit denken die meisten an bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Bauen von Rampen. Die wenigsten bedenken jedoch, dass es noch mehr Arten von Barrieren im Alltag gibt – wie auch im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien. Daher ist auch die strategische Verankerung von digitaler Barrierefreiheit in Organisationen eine Notwendigkeit. Für alle Personen, unabhängig von physischen, medizinischen oder psychischen, sozialen und politischen Perspektiven einer Behinderung, sollte gleichermaßen Zugänglichkeit geschaffen werden. So auch etwa zu Websites, mobilen Anwendungen, Apps und Co. Organisationen zeigen damit, dass sie sich für alle Menschen im Sinne einer inklusiven Gesellschaft einsetzen und zudem gesetzliche Bestimmungen erfüllen.
In diesem kompakten Newsartikel liefert Ing. Dipl.Wirtsch.Ing.(NDS) Wolfgang Gliebe, MAS MSc MBA, Netzwerkpartner und Produktexperte Digital Accessibility & Barrierefreiheit bei Quality Austria einen Einblick in dieses essenzielle Thema.
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Hintergründe & gesetzliche Entwicklungen
Viele Menschen benötigen im Alltag assistive Technologien, wie beispielsweise Geräte für Sehbeeinträchtigte, Rollstühle oder Hörgeräte. Demnach können Menschen mit kognitiven, visuellen oder auditiven Beeinträchtigungen auch das Internet nur dann nutzen, wenn von den jeweiligen Webseitenbetreiber*innen entsprechende Richtlinien zur Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Unternehmen müssen sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung bewusst werden und sämtliche Hürden – sei es physisch oder eben digital – bestmöglich meistern bzw. vermeiden.
Bundeseinrichtungen unterliegen dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes – WZG). Dies bedeutet, dass ihre Websites und mobile Anwendungen barrierefrei gestaltet werden müssen. Das Ziel des Gesetzes war eine Harmonisierung der Barrierefreiheit auf europäischer Ebene. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) hingegen gilt für den öffentlichen sowie privaten Sektor und legt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft fest.
Zudem heißt Barrierefreiheit nicht nur, dass Websites für Menschen mit Sinnes- und Bewegungseinschränkungen überhaupt erst zugänglich gemacht werden, sondern auch, dass diese allgemein benutzungsfreundlicher gestaltet werden. Dies spiegelt sich schlussendlich auf anderen Gebieten wie beispielsweise im Google Ranking wider: eine gute Usability wird damit belohnt, in der organischen (also in der nicht bezahlten) Google Suche ganz vorne aufzuscheinen. Das macht Organisationen sichtbar(er) und erschließt möglicherweise neues bzw. zusätzliches Geschäftspotenzial.
Zertifizierungen als wichtiges Aushängeschild für Vielfalt
Zertifizierungen barrierefreier Websites und mobilen Anwendungen sind per se nicht gesetzlich gefordert, gelten aber genau darum als wichtiges Aushängeschild. Sie zeigen, dass die Themen Vielfalt und Inklusion nicht nur eine Pflicht für Unternehmen – sondern eine echte Herzensangelegenheit – sind. Zertifizieren lassen kann sich prinzipiell jedes Unternehmen.
Eine objektive Begutachtung bzw. Zertifizierung durch eine unabhängige, externe Stelle, wie z. B. in Österreich die Quality Austria, ist ein Zeichen für Transparenz und reduziert zugleich das Risiko, wegen Diskriminierung einen damit einhergehenden Image-Schaden zu erleiden. Zudem werden die betrieblichen Bemühungen auf Basis einheitlicher Prüfkriterien für Barrierefreiheit sichtbar – das erzeugt Aufmerksamkeit unter Ihren Zielgruppen und zeigt, dass das Thema einen wichtigen Stellenwert für Ihren Betrieb einnimmt.
Weiterentwicklung von Kompetenzen
Es sollten sich jedoch nicht nur die Unternehmen oder Betreiber*innen von Websites und mobilen Anwendungen mit dem Thema beschäftigen, auch Web-Designer*innen, Marketing-Abteilungen oder Online-Redaktionen sind gefragt. Um diese Themengebiete effektiv zu managen, bedarf es praxisbezogenes Fachwissen auf der einen und eine gezielte Umsetzung sowie stetige Weiterentwicklung von Maßnahmen auf der anderen Seite.
Aktuelle gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an barrierefreie Accessibility und praktische Insights werden interessierten Personen in der qualityaustria Lehrgangsreihe Accessibility und Diversity Management vermittelt (keine Voraussetzungen notwendig).
Quellen & weiterführende Informationen
Informationen zur Zertifizierung: DESIGN FOR ALL
Flyer: DESIGN FOR ALL (438 KB)
Lehrgangsreihe: Accessibility und Diversity Management
Sozialministerium: Barrierefreiheit
Bundesministierum f. Finanzen: Barrierefreies Web - Internetzugang für alle
Web-Accessibility-Zertifizierung: 4 Fragen an Anni Koubek
PR-Meldung: So können barrierefreie Websites Diskriminierung verhindern und mehr Umsatz generieren