27. Jul 2015

Endspurt in der Umsetzung des EEffG zum Meilenstein 30.11.2015

Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) ist mit 1.1.2015 in Kraft getreten. Eine sehr wichtige Frist endet am 30.11.2015. Große energieverbrauchende Unternehmen haben ihre Meldeplicht bei der Monitoringstelle zu erfüllen. 

Als Monitoringstelle wurde die Austrian Energy Agency beauftragt. Ähnlich zur FinanzOnline wird hier ein Unternehmensportal angeboten, wo die relevanten Unterlagen hochgeladen werden können.

 

Optionen für die großen energieverbrauchenden Unternehmen

Für große Unternehmen sind hier v. a. die §9, §17, §18 und Anhang III EEffG relevant.
Große Unternehmen haben:

  • Entweder mindestens 1 Mal alle 4 Jahre ein externes Energieaudit für Gebäude, Prozesse und Transport durchzuführen, d. h. bis 2020 zwei Mal. Diese Energieaudits dürfen nur durch bei der Monitoringstelle registrierte Energieauditoren durchgeführt werden. In Österreich gibt es mit Stand Mitte Juli 289 externe Energieauditoren, darunter 256 zugelassene externe Energieauditoren für Gebäude, 194 für Prozesse und 63 für Transport. 41 externe Energieauditiren decken alle drei Bereiche ab.Zur Klarstellung: Quality Austria als akkreditierter Zertifizierungsstelle ist nicht als externer Energieauditor (=Energiedienstleister bei der Monitoringstelle) registriert. Dies würde in einem Interessenskonflikt zur Beratung/Inspektion nach EN 16247 darstellen. Quality Austria bietet nur Managementsystemaudits (im Sinne von Zertifizierung und Begutachtung) nach ISO 14001, ISO 50001 und EMAS sowie die Ausbildung zum internen Energieauditor an.

    Meldung bis 30.11:2015: 
    Hat sich das Unternehmen für ein externes Energieaudit entschieden, lädt es den externen Energieauditbericht im Portal der Monitoringstelle hoch.
  • Oder eine Zertifizierung nach ISO 14001, ISO 50001 oder EMAS plus ein internes oder externes Energieaudit vorzuweisen. Laut letzter Information der Monitoringsstelle: Zur Meldung der Erfüllung der Verpflichtung gemäß § 9 EEffG übermittelt in diesem Fall der interne Energieauditor folgende Dokumente/Informationen an die Energieeffizienzmonitoringstelle:
  1. Zertifikat des Managementsystems
  2. Anwendungsbereich und die Grenzen des Managementsystems (werden Energieverbraucher/-typen/-bereiche vom Energieaudit ausgenommen, ist dies zu begründen)
  3. Inhalt und gewonnene Erkenntnisse im Hinblick auf den Energieverbrauch und potentielle Energieeinsparungen im betrachteten Unternehmen/Konzern (ein Muster dazu wird noch seitens des BMWFW zur Verfügung gestellt)
  4. Bestätigungsvermerk des Managementgutachters/-auditors (→ Zertifizierungsstelle)
  5. Dokumentationshinweis(Kurzbericht/Inhaltsverzeichnis), wo die im EEffG geforderten Inhalte in den Managementdokumentationsunterlagen zu finden sind.

Werden der Bestätigungsvermerk des Managementgutachters/-auditors und der Dokumentationshinweis gemeldet, muss - wie oben beschrieben - kein gesonderter Energieauditbericht erstellt werden!

Werden diese beide Dokumente allerdings nicht an die Energieeffizienzmonitoringstelle übermittelt, so ist ein ausführlicher Energieauditbericht vom Energieauditor zu erstellen, der die im EEffG geforderten Aktivitäten und Inhalte gemäß § 17 und § 18 EEffG sowie Anhang III dokumentiert und welcher den Vorgaben der EN 16247 Teil 1 entspricht. Auf Nachfrage ist dieser der Energieeffizienzmonitoringstelle zur Verfügung zu stellen.

 

Ursprung Bestätigungsvermerk

Dieser war im Gesetz nicht vorgesehen. Der Bestätigungsvermerk basiert auf einer Vereinbarung zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium Ende Februar/Anfang März 2015 nur für EMAS Betriebe. Quality Austria hat hier rasch reagiert und erwirkt, dass wenn dies für EMAS gilt, diese Option auch für ISO 14001 und ISO 50001 zertifizierte Betriebe gelten müsste, wenn das EEffG alle drei Managementsysteme ISO 14001, ISO 50001 oder EMAS anerkennt.

Im Managementsystemaudit nach ISO 14001 oder ISO 50001 wird mit dem Zertifikat bestätigt, dass das betroffene Unternehmen ein funktionierendes Verfahren zum Rechtsmanagement aufweist. Ein derartiges Zertifikat kann aber niemals Rechtskonformität bestätigen, dies ist auch nicht so vorgesehen. Daher ist das spezielle Audit mit den §17 und 18 EEffG sowie Anhang III des Gesetzes eine mögliche gesonderte bzw. zusätzliche qualityaustria Dienstleistung. Der Bestätigungsvermerk muss daher gesondert beauftragt werden. Zur Erfassung der relevanten Eckdaten hat die Quality Austria ein entsprechendes Datenblatt entwickelt. Die Kollegen im Customer Service Center senden Ihnen gerne dieses per Mail zu.

D. h. das betroffene Unternehmen hat im Vorfeld ein internes oder externes Energieaudit entsprechend den rechtlichen Anforderungen (siehe va Anhang III) und den normativen Anforderungen (EN 16247 teil 1 bis Teil 4, Anmerkung: das EEffG verweist auf die EN 16247 Teil 1) durchzuführen. Das mögliche Spezialaudit für den Bestätigungsvermerk ersetzt nicht das interne oder externe Energieaudit!

Wird der interne Energieauditor für die relevanten Bereiche Gebäude, Prozesse, Transport nicht der Monitoringstelle gemeldet, hat die Zertifizierungsstelle die Qualifikation und Praxis nach §17 EEffG und AEA Leitfaden zu bewerten. Liegt eine positive Registrierung vor, kann dieser Punkt beim speziellen Audit entfallen.

 

Ausblick

  • Die RichtlinienVO für die anrechenbaren Maßnahmen müsste bereits in der Begutachtung sein. Vor August ist keine Entscheidung des Parlaments zu erwarten. Bis dahin gilt die „alte“ RichtlinienVO. In einer intensiven Diskussion am 7. Juli 2015 in der WKO konnte nicht wirklich herausgearbeitet werden, wer zukünftig die individuellen anrechenbaren Maßnahmen (v. a. Einzelmaßnahmen in der Industrie) bewerten wird, externe Energieauditoren oder Gutachter.
  • Quality Austria bietet aufgrund vieler Anfragen ein weiteres Mal das Seminar zum internen Energieauditor an. Das Seminar, das heuer bereits fünf Mal durchgeführt wurde, findet am 14.9 und 15.9 in Linz statt. Dies ist insbesondere für jene interessant, die sich doch noch für das interne Energieaudit entscheiden. Jeder Teilnehmer bekommt eine spezielle und umfassende Checkliste.

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