03. Jul 2017

Fokus Audit Rechtssicherheit im ArbeitnehmerInnen­schutz

Die Kernüberlegung für dieses Audit-Unterstützungsprodukt zur BS OHSAS 18001, SCC, SCP und zur kommenden ISO 45001 ist die intensivere Prüfung der Umsetzung der normativen Umsetzung eines Rechtsmanagementsystems. Durch das Fokus Audit „Rechtssicherheit im ArbeitnehmerInnenschutz“ wird vertieft auf die Umsetzung der rechtlichen (Gesetze, Behörden, Bescheide, usw.) Anforderungen in Kapitel 10 eingegangen. Damit erhält die Organisation einen vertieften Einblick in ihr Rechtsmanagementsystem, um so die Verbesserungspotenziale rasch zu erkennen und einen entsprechenden Verbesserungsprozess zu starten.

Im Fokus steht, wie das Unternehmen die Erfüllung der relevanten rechtlichen Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz organisiert hat. Das Audit wird als Workshop durchgeführt.

Ausgehend von den relevanten Strafbestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) werden die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz geprüft.

Das Fokus Audit gibt der Unternehmensführung einen Überblick über den Stand der firmeninternen Umsetzung der wichtigsten rechtlichen Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz und der Gefährdung durch mögliche Verwaltungsstrafen auf Basis des ASchG und den dazu gehörenden Verordnungen.

 

Was Sie erwartet:

  • Sicherheit über den Status der Erfüllung der wichtigsten rechtlichen Anforderungen zum ArbeitnehmerInnenschutz
  • Basis zur Ableitung von Folgemaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation
  • Basis zum Aufbau eines nachhaltigen Arbeitssicherheitsmanagements
  • Erhöhte Rechtssicherheit für die Verantwortlichen zum Arbeitnehmerschutz im Unternehmen

Ein fachkundiger Auditor führt das Audit in Form eines Workshops mit einer Gruppe von relevanten Personen im Unternehmen durch. Die Gruppengröße sollte ca. 5 Personen umfassen. Die Teilnehmer werden vom Unternehmen festgelegt. Der Auditor moderiert die Fragen aus einer vorgegebenen Checkliste und übernimmt die Antworten in die Checkliste. Die Bewertung des Erfüllungsgrades erfolgt durch die Gruppe. Am Ende des Audits steht eine priorisierte Übersichtsliste auf Basis der Checkliste zur Verfügung. Es gibt somit einen Überblick über den Status der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zum ArbeitnehmerInnenschutz. Die erarbeitete Checkliste bleibt beim Kunden.

 

Ziele:

  • Bestimmung des Ist-Zustand im ArbeitnehmerInnenschutz zur Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften
  • Priorisierung der Handlungsfelder
  • Schaffung von Bewusstsein zum Thema Arbeitnehmerschutz bei den Teilnehmern

 

Zielgruppe:

Alle Unternehmen, welche sich im Arbeitnehmerschutz verbessern und dazu ihren momentanen Umsetzungsstand bestimmen wollen.

 

Das Audit im Überblick:

  • Risikobestimmung im Hinblick auf die Strafbestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Allgemeine Rechtsgrundlagen
  • Kompetenz, Unterweisung, Information
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsstoffe
  • Arbeitsstätte
  • Arbeitsplatzevaluierung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Koordination, Überlassung, Meldepflichten
  • Prüfpflicht Arbeitsmittel

 

Zum Fokus Audit

Kontakt

Mag. Rainer Danereder
Business Development
E-Mail

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Ansprechpartner Sicherheit (Safety)

Team

Herr Eckehard Bauer, MSc

Prokurist Business Development für Sicherheitsmanagement, Business Continuity, Risiko, Security, Compliance und Transport

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