25. Apr 2017

FSSC Update

Die neue Version 4 von FSSC 22000 ist veröffentlicht und ab 01. Januar 2018 verbindlich anzuwenden. Die Umstellung soll im Rahmen sogenannter Upgrade Audits erfolgen. Sobald die Version 4 akkreditiert ist, können auch schon 2017 freiwillig geplante Überwachungs- und Erneuerungsaudits (Rezertifizierungsaudits) durch ein solches Upgrade Audit ersetzt werden. Dabei müssen verlängerte Auditzeiten für diese Upgrade Audits berücksichtigt werden. 

Der wichtigste Grund für die neue Revision war sicherlich die erforderliche Anpassung an die neue Version des GFSI Guidance Documents, welches in erster Linie Anforderungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Lebensmittelbetrug (Food Fraud) sowie Vorgaben in Hinblick auf unangekündigte Audits beinhaltet.

 

Unangekündigte Audits

Unangekündigte Audits nach FSSC 22000 Version 4 sind nun – im Gegensatz zu IFS oder BRC – nicht optional, sondern für alle zertifizierten Unternehmensstandorte verpflichtend. Dabei muss mindestens eines der zwei Überwachungsaudits als unangekündigtes Audit durchgeführt werden. Unternehmen können sich auch dafür entscheiden, beide Überwachungsaudits unangekündigt durchzuführen. Sofern nicht beide Überwachungsaudits unangekündigt stattfinden, entscheidet die Zertifizierungsstelle welches der beiden Überwachungsaudits unangekündigt durchgeführt wird. Erstaudits und Erneuerungsaudits (Rezertifizierungsaudits) werden allerdings immer angekündigt durchgeführt.

 

Lebensmittelbetrug und Anforderungen

Eine wesentliche Änderung betrifft die neuen Anforderungen zum Thema Lebensmittelbetrug (Food Fraud). Alle nach FSSC 22000 Version 4 zertifizierten Unternehmen müssen ein dokumentiertes Verfahren zur Bewertung der Anfälligkeit für Lebensmittelbetrug im gesamten Unternehmen vorliegend haben.

Es muss erkennbar sein, dass potenzielle Anfälligkeiten, aus denen sich Maßnahmen zur Senkung der Risiken für den Kunden bzw. Verbraucher ergeben müssen, identifiziert und klassifiziert wurden. Das Verfahren selbst muss Bestandteil des Produktsicherheitsmanagementsystems sein. Darüber hinaus muss ein dokumentierter Plan vorliegen, der die Maßnahmen spezifiziert, die das Unternehmen implementiert hat, um die Risiken für den Kunden bzw. Verbraucher in Bezug auf Lebensmittelbetrug zu senken.

Weitere neue Anforderungen beziehen sich u.a. auf Food Defense, Allergenmanagement und Kennzeichnung.

Neu ist auch die Einführung sogenannter Critical Non-Conformities, die mit den KO Kriterien des IFS vergleichbar sind, und die Verpflichtung, dass Auditoren nicht mehr als zwei 3-jährige Zertifizierungszyklen an den gleichen zertifizierten Standorten durchführen dürfen.

Ansprechpartner Lebensmittelsicherheit

Team

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Herr DI Wolfgang Leger-Hillebrand

Prokurist Branchenmanagement Lebensmittelsicherheit

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Frau Mag. Elisabeth Voltmer

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