15. Nov 2019

Zeitplan & Änderungen

IFS Version 7 nimmt konkrete Formen an

Am 21. Oktober wurde der lang erwartete und mehrfach angekündigte Entwurf des IFS Food Version 7 zur öffentlichen Konsultation vorgestellt. Durch diesen ersten Schritt im Überprüfungsprozess möchte der IFS sicherstellen, dass die unterschiedlichen Sichtweisen in der gesamten Lieferkette gegebenenfalls für die finale Version des IFS Food Version 7 berücksichtigt und Transparenz sowie Objektivität gewährleistet werden.

An der Entwicklung der neuen Standardversion waren zahlreiche internationale Arbeitsgruppen bestehend aus der erweiterten Kerngruppe, nationalen Arbeitsgruppen, dem Internationalen Technischen Komitee, der IFS Technical Team Working Group, Einzelhändlern, Industrievertretern, Lebensmitteldienstleistern und Zertifizierungsstellen beteiligt.

Neustrukturierung des Audit-Protokolls

Fast zwei Jahre nach der Implementierung der Version 6.1 wurde basierend auf gesammelten Erfahrungen und Empfehlungen der aktuelle IFS Food Standard überarbeitet. Die wesentlichsten Änderungen beziehen sich auf die Neustrukturierung des Audit-Protokolls: Künftig werden Auditoren gemäß dem vorliegenden Entwurf mind. 50 Prozent der gesamten Auditzeit für die Betriebsbegehung aufwenden. Dabei müssen sie sich an klare Vorgaben halten, was geprüft werden muss. Darüber hinaus wird gefordert, dass risikobasiert relevante Produktproben (Stichproben) als Auditnachweise gezogen werden (vor Ort oder vor den Audits), um Produkte und die damit zusammenhängenden Produktionsprozesse (inkl. der entsprechenden Dokumentation) auf Erfüllung der IFS Anforderungen zu überprüfen. Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung eines Rückverfolgbarkeitstests während des Audits verpflichtend ist.

Neu sind auch die geplanten Anforderungen in Hinblick auf ausgelagerte Prozesse, die im Teil 1 „Audit-Protokoll“ ebenfalls eingehend beschrieben werden: Im Entwurf des Standards wird ein teilweise ausgelagerter Prozess als Produktionsschritt oder Teil eines Produktionsprozesses (einschließlich Verpacken und Etikettierung), der außerhalb des eigenen Standorts durch einen Dritten im Auftrag des IFS Food zertifizierten Produktionsstandorts durchgeführt wird, definiert. Wird ein Teil oder werden Teile des Produktionsprozesses ausgelagert, muss die Organisation gewährleisten, dass diese Prozesse und Aktivitäten überwacht und die Lebensmittelsicherheit und Produktqualität nicht beeinträchtigt werden. Es ist die Aufgabe des Auditors im Zuge des Audits zu prüfen, dass derartige ausgelagerte Prozesse angemessen gelenkt werden und dass es einen schriftlichen Vertrag gibt, der Vereinbarungen hinsichtlich Inprozesskontrollen, Probenahmeverfahren und Analysen beinhaltet. Ist der Lieferant/Dienstleister dieser ausgelagerten Prozesse nicht nach IFS Food oder nach einem anderen GFSI-anerkannten Zertifizierungsprogramm zertifiziert, muss gemäß dem vorliegenden Entwurf ein dokumentiertes Lieferantenaudit durch eine erfahrene und kompetente Person durchgeführt werden.

Komplett ausgelagerte Prozesse und Handelswaren werden auch künftig nicht in den IFS Zertifizierungsumfang des Unternehmens fallen.

Interessant ist auch, dass der IFS voraussichtlich künftig zwischen vier verschiedenen Betriebsarten/Produktionsstätten unterscheiden wird, für die dann jeweils spezielle Verfahren in Hinblick auf den Zertifizierungsbereich gelten sollen:

  1. Einzelne Produktionsstätten
  2. Produktionsstätten mit mehreren Standorten
  3. Produktionsstätten mit unterschiedlichen Rechtsformen
  4. Produktionsstätten mit dezentraler Struktur

Die „Spielregeln“ für die Durchführung von unangekündigten Audits wurden präzisiert und auch die Bewertung von KO Anforderungen überarbeitet. So ist vorgesehen, dass künftig KO Anforderungen nur noch mit A, C oder D bewertet werden dürfen.

Die „B“ Bewertung wird in Zukunft nicht mehr als Abweichung zu sehen sein, sondern gilt als „point of attention“, d. h. als Punkt, dem erhöhte Aufmerksamkeit beigemessen werden muss. Hier ist künftig Handlungsbedarf gegeben, um zu vermeiden, dass daraus eine Abweichung entstehen könnte.

Was ändert sich für die Lebensmittelhersteller?

Die Anforderungen der Auditcheckliste selbst wurden konkretisiert, ergänzt und erweitert. So befindet sich die Verpflichtung, dass die Zertifizierungsstelle innerhalb von drei Arbeitstagen über jegliche Änderungen, die einen Einfluss auf die Zertifizierungsanforderungen haben könnten, informiert werden muss, nun direkt im Anforderungskatalog. Erweiterte Anforderungen wurden u. a. auch in Hinblick auf die Managementbewertung definiert. Der Standard spricht erstmalig von "Lebensmittelsicherheitskultur" (Food Safety Culture) und meint damit, gemeinsame Werte, Überzeugungen und Vorgaben, die Einstellung und Verhalten in Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit beeinflussen. Überlegungen dazu müssen in die Unternehmenspolitik einfließen und auch im Rahmen der Managementbewertung Berücksichtigung finden. Vorgesehen ist auch, dass die HACCP Gefahrenanalyse und Bewertung der damit zusammenhängenden Risiken künftig um radiologische Gefahren und Gefahren durch Allergene zu ergänzen sein wird und dass Gefahren in Bezug auf Materialien (inkl. Verpackungsmaterialien) und Gegenstände, die mit dem Lebensmittel in Berührung kommen könnten, Berücksichtigung finden müssen. Die Anforderungen in Hinblick auf Verpackungsmaterialien wurden verschärft und es gibt neue Anforderungen zur Handhabung von Plastikvorhängen und Lebensmittelabfällen, die für die Futtermittelherstellung eingesetzt werden sowie für das Fremdkörpermanagement. Neue Anforderungen erwarten die Lebensmittelhersteller auch in Bezug auf das Schädlingsmanagement. Konkret wird eine verstärkte Eigenverantwortung eingefordert, auch dann, wenn eine Auslagerung an einen professionellen Dritten erfolgt. Neben der Ernennung einer verantwortlichen Person für Food Fraud müssen Unternehmen gemäß dem Entwurf des IFS Food Version 7 innerhalb von max. vier Stunden die benötigten Informationen zur Rückverfolgung zur Verfügung stellen können und die Prüfung der Wirksamkeit des Food Defense Plans und der daraus abgeleiteten Maßnahmen in interne Audits und Begehungen integrieren. Bereiche, die keinen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit und/oder Qualität der hergestellten Produkte haben, sollen hingegen künftig nur mind. einmal alle drei Jahre auditiert werden müssen.

Die Veröffentlichung der finalen Version 7 des IFS Food wurde erneut verschoben und erfolgt nicht – wie ursprünglich geplant im ersten Quartal 2020 – sondern voraussichtlich erst im Herbst 2020. Die Unternehmen sollen dann zwölf Monate Zeit haben, die neuen Anforderungen umzusetzen, bevor die Version 7 verbindlich in Kraft tritt.

Weitere Informationen und den vollständigen Entwurf (allerdings derzeit nur in englischer Sprache) finden Sie unter www.ifs-certification.com.

Autorin

Netzwerkpartner*in

Frau Mag. Elisabeth Voltmer

Netzwerkpartnerin, Produktexpertin Trainings Lebensmittelsicherheit

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