21. Dez 2018

Ein neuer Ansatz der EFSA soll es vor allem kleinen Einzelhändlern ermöglichen, Lebensmittel zu spenden.

Lebensmittel­verschwendung

Lebensmittel sind weit mehr als nur Mittel zum Zweck, sie sind Mittel zum Leben. Nichtsdestotrotz werden in der Europäischen Union jedes Jahr pro Person durchschnittlich 179 kg Lebensmittel weggeworfen. Das entspricht ungefähr 89 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr. Österreichische Haushalte vernichten bis zu 157.000 Tonnen an geöffneten oder original verpackten Lebensmitteln, obwohl diese bei zeitgerechtem Konsum noch genießbar gewesen wären.

Weltweit landen ca. 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel im Müll und sind damit ein Verlust in der Wertschöpfungskette, der leider auch drastische Auswirkungen auf unsere Umwelt hat.

Mit der am 30.05.2018 verabschiedeten Richtlinie (EU) Nr. 2018/851 vom 30. Mai 2018 wurde die Abfallgesetzgebung neu überarbeitet. Sämtliche Mitgliedsstaaten sind gefordert, die Verschwendung von Lebensmittel auf allen Stufen der Herstellung, von der Primärproduktion bis zum Vertrieb sowie in privaten Haushalten zu verringern. Das Ziel ist es, bis 2030 die Lebensmittelabfälle auf Ebene des Einzelhandels und auf Verbraucherebene pro Kopf um die Hälfte zu reduzieren und auch Lebensmittelverluste in der Produktions- und Lieferkette drastisch zu minimieren.

Seitens der EFSA wurde bereits 2017 ein einfaches System für das Management der Lebensmittelsicherheit für kleine Lebensmittelunternehmen veröffentlicht; dieses wurde nun im Herbst 2018 überarbeitet und in einer adaptierten Version als „second scientific opinion“ veröffentlicht. Diesem vereinfachten System liegt die Anwendung der PRPs (Präventivprogramme) zugrunde.

Auf Grund der geltenden europäischen Lebensmittelhygieneverordnungen ist es eine grundlegende Verpflichtung aller Lebensmittelunternehmen, Managementsysteme zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit (FSMS) zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, welche auf den sogenannten Präventivprogrammen (PRP) und den HACCP Prinzipien basieren. Gerade diese Anforderungen sind für kleinere Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen nur schwer zu erfüllen, zumal oftmals entsprechende Ressourcen und/oder fundiertes Fachwissen fehlen.

Im Zuge der Überarbeitung der EFSA Stellungnahme wurden seitens eines Expertengremiums biologische, chemische, physikalische und Gefahren durch Allergene untersucht und erforderliche Kontrollmaßnahmen identifiziert. Übersichtlich dargestellte Fließdiagramme fassen einzelne Produktionsschritte zusammen und in einfachen Tabellen wird der gesamte Prozess zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, beginnend von der Gefahrenidentifizierung bis zur Festlegung von Korrekturmaßnahmen, erläutert. Sämtliche Tabellen, Abbildungen und Diagramme sind bewusst allgemein gehalten, um die Anpassungen an die jeweiligen Tätigkeitsbereiche zu erleichtern.

Das Spenden von Lebensmittel, die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder dieses bereits überschritten haben, stellt eine große Herausforderung dar, zumal oftmals mehrere Akteure beteiligt sind, die jeweils aufeinander angewiesen sind, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Es war erforderlich, neue PRPs zu entwickeln, die auf „Haltbarkeitskontrolle“, „Umgang mit zurückgegebenen Lebensmitteln“, „Bewertung der Lebensmittelspende und Zuteilung der verbleibenden Haltbarkeitsdauer“ und „Einfrieren von zur Spende bestimmten Lebensmitteln“ abzielen.

Neu ist der Ansatz, dass es als ausreichend angesehen, dass beim zuständigen Personal das Wissen vorhanden ist, auf welcher Stufe der Herstellung, Lagerung und/oder des Vertriebes biologische, chemische oder physikalische Gefahren oder Allergene auftreten können. Diese müssen aber nicht im Detail bekannt und beschrieben werden können. Vielmehr ist es wichtig, dass den handelnden Akteuren bewusst ist, wie diese Gefahren zu lenken sind und dass ein Unterlassen wesentlicher Maßnahmen eine Gefährdung der Lebensmittelsicherheit darstellen kann.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der EFSA.

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