24. Aug 2016

Neues aus der Welt des IFS

IFS Food – unangekündigte Audits IFS Food Version 6

Noch vor der im Jahr 2017 geplanten Veröffentlichung der Version 7 des IFS Food hat der IFS ein neues Schema für Zertifizierungen veröffentlicht. 

Alle Unternehmen, deren Zertifikat bis zum 17. März 2017 oder länger gültig ist, können künftig zwischen einem angekündigten oder einem unangekündigten Audit wählen und sich ab dem 01. Oktober 2016 bei ihrer Zertifizierungsstelle für die unangekündigte Option registrieren. Anmeldungen für unangekündigte IFS Food Checks sind nur noch bis 30. September 2016 möglich. Danach werden keine Anmeldungen für IFS Food Checks mehr angenommen.

Für die Anmeldung zum unangekündigten IFS Audit gilt das bekannte Zeitfenster (-16 Wochen; + 2 Wochen). Ein Unternehmen kann nur dann auf ein ungekündigtes Audit wechseln, wenn die Meldung an die Zertifizierungsstelle VOR diesem Zeitfenster erfolgt, da andernfalls der unangekündigte Charakter nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Sofern die saisonale Produktionsperiode kürzer als das Zeitfenster ist, muss das Erstaudit innerhalb der Saison geplant werden und das Unternehmen muss sich trotzdem spätestens 16 Wochen vor diesem Datum für ein unangekündigtes Audit anmelden. Ein generelles Verschieben des Fälligkeitsdatums ist nur durch Planung und Durchführung eines neuen Erstaudits möglich. Können während eines unangekündigten Audits wichtige Prozesse und/oder Produkte nicht geprüft werden, muss zwingend ein angekündigtes Erweiterungsaudit durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass auch die fehlenden Bereiche auditiert werden.

Das Bewertungsschema zwischen beiden Optionen ist gleich. Wesentlich ist allerdings, dass, wenn ein unangekündigtes Audit nicht bestanden wurde, ein vollständiges, neues, angekündigtes Audit durchgeführt werden muss.

 

IFS Wholesale / Cash & Carry Standard ist seit 01. Juli 2016 in Kraft

Die neue Version 2 des IFS Wholesale / Cash & Carry Standards trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Dieser Standard ist speziell auf den Großhandel und Cash & Carry Märkte zugeschnitten und inhaltlich dem IFS Food sehr ähnlich.

Die bis zum 31. Dezember 2016 festgelegte Übergangsphase ermöglichst es Unternehmen, sich bis dahin entweder nach der Version 1 oder der Version 2 zertifizieren zu lassen. Ab dem 1. Januar 2017 werden nur noch Audits nach Version 2 des IFS Wholesale / Cash & Carry durchgeführt.

Unter anderem wird vor allem Augenmerk auf das Thema „Lebensmittelbetrug“ (Food Fraud) gelegt. Die Anforderungen resultierend aus der “GFSI Position on Mitigating the Public Health Risk of Food Fraud” wurden umgesetzt. Gefordert wird ein dokumentiertes Verfahren zur Bewertung der Anfälligkeit für Lebensmittelbetrug im gesamten Unternehmen. In weiterer Folge muss ein dokumentierter Plan vorliegen, der die Maßnahmen spezifiziert, die das Unternehmen implementiert hat, um die Risiken für den Kunden bzw. Verbraucher in Bezug auf Lebensmittelbetrug zu senken.

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