„Return on Prevention“ Die Investition in Arbeitssicherheit lohnt sich
Im Jahr 2013 wurden 123.827 Versicherungsfälle (ohne Schüler- und Studentenunfälle) anerkannt, davon 108.353 Arbeitsunfälle im engeren Sinne (von denen 168 einen tödlichen Verlauf nahmen), 13.905 Wegunfälle (41 tödliche) und 1.569 Berufskrankheiten (115 tödliche).
Das bedeutet rein statistisch, dass
- alle 2,2 Tage ein Mensch in Österreich durch einen Arbeitsunfall stirbt.
- sich jede Stunde 12,3 Arbeitsunfälle in Österreich ereignen.
Laut AUVA werden in Österreich jährlich Gesamtaufwände für
- Arbeitsunfälle in einer Höhe von ca. 1.500.000.000 Euro
- arbeitsbedingte Krankheiten ca. 2.800.000.000 Euro verzeichnet.
Nicht in diese Kosten inkludiert sind die Aufwände welche die Unternehmen für Personalersatzkosten, erhöhten Mitarbeiterstand und Image- bzw. Reputationsverlust haben.
Nicht quantifizierbar oder messbar sind der Schmerz, das Leid und die menschlichen Tragödien welche hinter den Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Krankheiten stecken.
Durch die Einführung von betrieblicher Gesundheitsförderung und gezieltem Arbeitssicherheitstraining sowie bewusstseinsbildenden Maßnahmen können krankheitsbedingte Fehlzeiten um durchschnittlich ein Viertel gesenkt werden.
Der neue „iga Report 28“ beweist, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis (Return on Prevention; ROP) überaus positiv ist: Mit jedem investierten Euro können im Ergebnis 2,70 Euro durch reduzierte Fehlzeiten eingespart werden. Für Investitionen in den Arbeitsschutz zeigt sich ein vergleichbar positives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Im DGUV Report 1/2013 wird der „Return on Prevention RoP“ mit 2,2 Euro angegeben.
Prävention ist keine Angelegenheit welche mit einem „Hüftschuss“ schnell und einmalig erledigt werden kann. Um nachhaltige Verbesserungen zu erreichen, ist es erforderlich „Präventionsmaßnahmen“ wie andere Betriebs-Investitionen zu betrachten und mit der gleich Sorgfalt und Ausdauer zu planen, umzusetzen und deren Wirksamkeit sicher zu stellen. Da es in diesem Bereich auch eine große Anzahl rechtlicher Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt, wird eine systematische Prävention auch die Rechtssicherheit im Unternehmen gesteigert.
Durch den systematischen Einsatz eines Arbeitssicherheitsmanagementsystems (z.B. OHSAS 18001, AUVA-SGM, usw.) können Organisationen viel schneller und vor allem nachhaltiger zu dem gewünschten „Return on Prevention“ durch gezielte, systematische Präventionsmaßnahmen kommen, speziell dadurch dass diesen Standards allen die Grundsystematik des Plan/Do/Check/Act Kreises inne wohnt.
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